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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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Jahressteuersatz zwischen 350,- € und 500,- €, allerdings meldet Gibraltar Zinserträge von Privatleuten an die heimische Finanzbehörde.
§ Auf der Isle of Man bezahlen Ausländer 15 % anonyme Steuer auf Zinserträge; Spekulationsgewinne und Dividenden hingegen sind steuerfrei.
§ In Liechtenstein gilt die Wahrung des Bankgeheimnisses. Der Ertragssteuersatz liegt zwischen 7 % und 15 %, nur in Ausnahmefällen kann er bis 20 % steigen. Spekulationsgewinne von Deutschen sind steuerfrei. In Liechtenstein ansässige Firmen oder Stiftungen zahlen keinerlei Steuern auf Zinsen oder Dividenden.
§ Sind in Deutschland Stiftungen nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie einem sehr genau definierten, gemeinnützigen Zweck zugutekommen, so ist dies in Liechtenstein etwas anders. Die Definition der Gemeinnützigkeit hat man dort etwas weiter gefasst. Kommen dort bei einer Stiftung die Erträge dem Stifter selbst oder dessen Familie zugute, ist eine Gemeinnützigkeit meist schon erreicht. Eine Vermögens-, Erwerbs- oder Ertragssteuer fällt nicht an. Auch entgeht man der lästigen Beschattung durch das Finanzamt. Es gibt in Liechtenstein weder eine Devisenkontrolle, noch eine Erbschaftssteuer, keine behördliche Aufsicht, und man hat auch keine Buchführungspflicht, wenn die Stiftung kein Gewerbe betreibt. Die Stiftungen zahlen lediglich eine Kapitalsteuer auf das ausgewiesene Kapital in Höhe von 1 %, die auch noch gedeckelt ist auf 2.000.000,- Franken.
§ Diese steuerlichen Effekte, die zum einen strafbar sind und im Zweifel auch zu einer Haftstrafe führen können, kann man natürlich nur dann nutzen, wenn man das Geld offiziell nicht dem Zoll meldet und es auch nicht von einem deutschen Konto nach Liechtenstein überweist. Der Weg in die Illegalität beginnt damit, dass man das Geld in schweren Taschen als Wanderer über die grüne Grenze bringt. Wem dies zu mühsam ist, der tarnt sich als Ski- oder Wanderurlauber. Die Zollbeamten sind allerdings sehr aufmerksam. So rief bei einem meiner Mandanten sein allzu schwerer Skistock die Aufmerksamkeit der Zollbeamten hervor.
§ Die rosigen Zeiten für den Steuerbetrüger, in denen früher die Liechtensteiner Bankangestellten selbst auch einmal die Reise angetreten haben und sich das Bargeld in den offenen Koffer hineinlegen ließen, sind vorbei.
§ Ganz besonders spannend für den einen oder anderen ist, dass Liechtenstein keinerlei fiskalische Auslieferungsabkommen mit dem Ausland hat.
§ Auf der Insel Jersey zahlen deutsche Bürger für Spekulationsgewinne und Dividenden keinerlei Steuern. Auf Sparzinsen wird eine 15-prozentige Quellensteuer erhoben.
§ Aber auch weiter entfernt ruft das Steuerglück: Die Bermudas erheben keine Körperschafts- und Einkommenssteuer, es gibt keine Quellensteuer und auch die Zinseinkünfte von EU-Bürgern werden nicht automatisch an die einheimischen Steuerbehörden weitergeleitet. Auf den Bahamas gibt es dafür ein funktionierendes Bankgeheimnis.
§ In Singapur gehen keinerlei Informationen über EU-Bürger ins Ausland. Die Quellensteuer für die im Ausland erwirtschafteten Erträge liegt bei 0 % und auch für die Gründung von steuergünstigen Stiftungen ist Singapur sehr offen.
§ Hongkong wahrt sein Bankgeheimnis. Keinerlei Auskünfte über Zinseinkünfte von EU-Bürgern gelangen ins Ausland. Die Einkommen von Ausländern, die nicht in Hongkong erwirtschaftet wurden, sind steuerfrei.
    Merke: Sie müssen nur dann keine Steuern in Deutschland zahlen, wenn Sie mehr als 180 Tage pro Jahr im Ausland leben. Im Zweifel sollten Sie sich hier sehr genau von Ihrem Steuerberater beraten lassen!
2. Die Steuertricks der Kleinen
Fall 1: Der Arbeitsweg
    Stefan M. aus Düsseldorf wollte auch einmal auf der Seite der Gewinner stehen. Er sah es nicht mehr ein, jeden Euro zu versteuern. Deshalb ließ er sich bei seiner Steuererklärung folgenden Trick einfallen: Er verlängerte seinen Arbeitsweg, um die Werbungskosten aufzustocken. Er war der Meinung, dass ihm niemand den kleinen Umweg, den er tatsächlich hätte fahren können, aber nie gefahren ist, nachweisen und vorwerfen könne. Er erhöhte seinen Arbeitsweg von 75 Kilometer täglich auf 125 Kilometer.
    Doch das fiel auf. Stefan M. musste die hinterzogenen Steuern für 8 Jahre nachzahlen. Insgesamt waren das rund 10.000,- €, dazu noch eine saftige Geldstrafe von 30.000,- €.
    Ob sich das gelohnt hat?
Fall 2: Die Arbeitszimmer
    Marius S. arbeitete als selbstständiger Versicherungsunternehmer und hatte

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