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Die Masken der Niedertracht

Die Masken der Niedertracht

Titel: Die Masken der Niedertracht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Marie-France Hirigoyen
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benachteiligt werden. Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.»
    Den Arbeitnehmern wird ein Beschwerderecht in § 84 eingeräumt: «Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.»
    Man muß den Aggressor mit Hilfe des Rechts stoppen, wenn er ein Chef ist, der sich systematisch perverser Vorgehensweisen bedient, um ein Mitglied seines Personals zu terrorisieren, erst recht, wenn physische oder sexuelle Gewalt vorliegt. Diese Aggressoren, die es nicht wagen, ihren Angestellten unmittelbar gegenüberzutreten, wagen es genausowenig, der Justiz die Stirn zu bieten. Sie haben Angst und verhandeln unter diesen Umständen über eine Entlassung. Denn die Perversen fürchten Prozesse vor Gericht, die öffentlich die Boshaftigkeit ihres Verhaltens enthüllen könnten. Sie versuchen zunächst, ihre Opfer durch Einschüchterung zum Schweigen zu bringen, und wenn das nicht genügt, ziehen sie es vor zu verhandeln und spielen sich in diesem Fall selbst als Opfer eines durchtriebenen Angestellten auf.
    Die seelische Perversion besitzt eine solche Macht, die Umwelt zu beeinträchtigen, daß es schwierig ist, sie einzudämmen. Wenn zunächst die einzelnen, dann die Unternehmen keine Lösungen finden, um die Grenzen der Höflichkeit und der Achtung vor dem anderen wiederherzustellen, wird es über kurz oder lang notwendig sein, zum seelischen Quälen am Arbeitsplatz Gesetze zu erlassen, wie es für die sexuelle Belästigung nötig war.
     
     
    Die sexuelle Belästigung
     
    In Deutschland ist seit 1994 das „Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz« in Kraft. Sexuelle Belästigung wird in diesem Gesetz als „jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt«, definiert. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder ein Dienstvergehen. Die Betroffenen haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle des Betriebes oder der Dienststelle. Paragraph 4 dieses Gesetzes regelt die Maßnahme des Arbeitgebers und stellt ein Leistungsverweigerungsrecht fest, wenn der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen ergreift:
     
    «(1) Bei sexueller Belästigung hat der Arbeitgeber die im Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung, Umsetzung, Verletzung oder Kündigung zu ergreifen. Die Rechte des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1. Nr. 1 §§99 und 102 des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalrates nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 bis 4a und Abs. 3 Nr. 15. § 77 Abs. 2 und § 79 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie nach den entsprechenden Vorschriften der Personalvertretungsgesetze der Länder bleiben unberührt. (...)
    (2) Ergreift der Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzte keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der sexuellen Belästigung, sind die belästigten Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit am betreffenden Arbeitsplatz ohne Verlust des Arbeitsentgelts und der Bezüge einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.
    (3) Der Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzte darf die belästigten Beschäftigten nicht benachteiligen, weil diese sich gegen eine sexuelle Belästigung gewehrt und in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.»
     
    Das Problem der sexuellen Belästigung stellt sich weltweit. In Japan häufen sich die Klagen wegen sexueller Belästigung, zumal in diesem Land der Brauch besteht, selbst für die Frauen in leitender Stellung, wichtige Kunden in Bars, Luxusrestaurants und sogar in no pan clubs (Bars, wo die Bedienungen nichts unter ihren Miniröcken anhaben) einzuladen. Das neue Gesetz über die Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz, das im April 1999 in Kraft trat, sieht Maßnahmen gegen diese Praxis vor. Statt uns über die amerikanischen Übertreibungen auf dem Gebiet der Prozesse wegen sexueller Belästigung lustig zu machen, täten wir besser daran, eine Politik der Vorbeugung einzuführen, die die Achtung vor dem Individuum am Arbeitsplatz vorschreibt.
     
     
    Die Vorbeugung ausbauen
     
    Die

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