Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen
Kriminologin Britta Bannenberg aus dem Jahr 2002 ist Folgendes zu lesen: Allein für den Baubereich gehen Schätzungen davon aus, dass die öffentliche Hand jährlich Schäden in Höhe von 10 Milliarden Euro durch Preisabsprachen erleidet. Auch in den öffentlichen Verwaltungen kosten Korruption und Betrug die deutschen Steuerzahler jährlich eine hohe Summe. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes war die allgemeine öffentliche Verwaltung im Jahr 2005 »mit 91 Prozent weiterhin Hauptzielbereich der Korruption«. Und in der Studie »Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010 – Auf der Spur von Korruption & Co« (PricewaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Oktober 2010) wird der entstandene Schaden auf über zwei Milliarden Euro beziffert.
Natürlich, im Vergleich zu Ländern, in denen nicht einmal einfache Verwaltungsakte zustande kommen, solange kein Bestechungsgeld fließt, steht Deutschland vergleichsweise gut da. Doch scheint mir dies angesichts der immer wieder neu aufgedeckten Zahlen kein Trost zu sein.
Der medienwirksame Schrei der Entrüstung, wenn Korruptionsfälle aufgedeckt werden, hilft in der Sache selbst nicht, solange ihm keine gezielten Maßnahmen folgen. Bereits vor fünfzehn Jahren hatte der Bund der Steuerzahler auf dieses Gesicht der Verschwendung hingewiesen und Initiativen zur Bekämpfung der Korruption in den öffentlichen Verwaltungen gefordert. Im Januar 1996 erschien der Katalog »Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung. Finanz- und Steuerinformation des Präsidiums des Bundes der Steuerzahler e.V.«. Einige der darin enthaltenen Forderungen sind inzwischen umgesetzt worden. Dazu gehört das »Vier-Augen-Prinzip« zur gegenseitigen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Ebenso hat mittlerweile jedes Bundesministerium und zumindest jede zweite Kommunalbehörde einen Korruptionsbeauftragten. Dieser ist zugleich Ansprechpartner für die Beschäftigten der Verwaltung als auch für Dritte und koordiniert Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung. In korruptionsanfälligen Bereichen herrscht inzwischen in jedem zweiten Bundesamt und in jeder vierten Kommunalverwaltung das Prinzip der Personalrotation. Ziel ist, dass Beschäftigte häufiger die Tätigkeit und das Aufgabengebiet wechseln, um den Kontakt zu den immer gleichen Personen zu vermeiden. Besonders korruptionsgefährdet sind Mitarbeiter, die bei ihren Entscheidungen einen hohen Ermessensspielraum haben (z.B. im Bau- und Vergabewesen und bei Führerscheinstellen).
Trotz dieser Maßnahmen werden immer noch überteuerte Auftragsvergaben ohne Ausschreibung, fingierte Rechnungen ohne Gegenleistung, erschlichene Fördermittel, unvollstreckte Steuerforderungen oder zu niedrige Gebührenberechnungen festgestellt.
Auch wenn die Korruption vom Bund der Steuerzahler selten eigens thematisiert wird, gehören die Schäden, die durch Korruption, Subventionsbetrug und wettbewerbswidrige Absprachen angerichtet werden, für mich weiterhin zu den Gesichtern der Verschwendung.
In der Pflicht
Die Gesichter der öffentlichen Verschwendung sind vielfältig. Natürlich, das sei an dieser Stelle einschränkend eingewendet, ist jede Ausgabe mit Risiken behaftet, das gilt für private wie für öffentliche Unternehmungen gleichermaßen. Auch der private Unternehmer kann sich nicht sicher sein, ob Kosten für den Bau neuer Produktionsanlagen, die Ausgaben für neue Produktionsverfahren, Forschungsinvestitionen oder Kosten für die Erschließung neuer Märkte – um nur einige wenige Risiken zu benennen – sich eines Tages »rechnen« werden. Insbesondere dann, wenn große Investitionen über Kredite finanziert werden müssen, haben nicht nur die Manager von DAX-Unternehmen schlaflose Nächte, sondern vor allem Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe. Sie prüfen deshalb mit allergrößter Sorgfalt, welche Ausgaben unabweisbar und unerlässlich sind, da mit jeder Fehlinvestition die Gefahr droht, vom Markt zu verschwinden.
Jene, die für die Verwendung öffentlicher Gelder verantwortlich sind, schlafen in der Regel gut. Sie haben in den allerseltensten Fällen zu befürchten, dass ihr Handeln Konsequenzen hat. Was sich ändern muss, um der Verschwendung Einhalt zu gebieten? Einerseits die Haltung der Verschwender zum Geld, andererseits ihre strafrechtliche Verfolgung, wenn sie grob fahrlässig oder gar gesetzeswidrig handeln. Auf beides werde ich im Folgenden noch zu
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