Die Ruhelosen
Israël binnen der Frist eines Jahres von heute an gerechnet, erlassen wird; widrigenfalls die vorliegende Entscheidung null und nichtig und demgemäß ohne Wirkung bleibt.
So entschieden im Generalrat zu Préverenges, am 21. Januar 1922.
Der Präsident: Sig. L. Fazan
Der Sekretär: Pierre Borgnano
Dokument Nr. 5:
Deklaration
Der Unterzeichnete Elia Costantino Italo Israël, Fabrikant, italienischer Herkunft, wohnhaft in Lausanne, Bewerber um das waadtländische Bürgerrecht, erklärt, sollte dem Begehren entsprochen werden, dass er sich verpflichtet, ausdrücklich und endgültig auf jegliches Bürgerrecht seines Herkunftslandes zu verzichten und keine politischen Rechte auszuüben oder militärische Verpflichtungen in irgendeinem anderen Staate als der Schweiz zu erfüllen.
Lausanne, den 1. Februar 1922
Sig. E. C. I. Israël
Dokument Nr. 6:
Einschreiben des Notars W. Merten betr. Einbürgerung
Israël, vom 1. Februar 1922
Herr Staatsrat, Chef des Departements
Ich habe die Ehre, Ihnen mitgeschlossen ein Einbürgerungsgesuch an den Staatsrat des Kantons Waadt zu übermitteln für Herrn Elia Costantino Italo Israël, Fabrikant, italienischer Herkunft, wohnhaft in Lausanne, Av. D’Echallens 80, sowohl in seinem eigenen Namen als auch namens seiner Ehefrau Cheina Malka Moisseiff und ihrer beiden minderjährigen Kinder Abel und Pierre Israël, entsprechend 3 und 4 Jahre alt, in gemeinsamem Haushalt mit ihm.
Mein Klient ist in Triest am 28. August 1890 geboren worden; er ist in der Schweiz seit Beginn des Jahres 1915 wohnhaft und in Lausanne seit dem 1. November 1919.
Die Bewilligung, sich als Schweizer einbürgern zu lassen, ist ihm vom Bundesrat am 20. August 1921 erteilt worden, und in seiner Versammlung vom 21. Januar 1922 hat der Generalrat der Gemeinde von Préverenges beschlossen, die Familie Israël in die Bürgerschaft von Préverenges aufzunehmen.
Ich wäre Ihnen äußerst verbunden, das vorliegende Einbürgerungsgesuch dem Großen Rat im Laufe seiner nächsten Session vorzulegen; mein Klient bietet sämtliche Garantien für Ehrenhaftigkeit und Moral, er ist ein guter Arbeiter und seine Geschäfte florieren; ich kann ihn im vollen Vertrauen den waadtländischen Behörden empfehlen, die im Übrigen bereits ausreichend hinsichtlich des Ansehens der Familie Israël durch die Verwaltungsuntersuchung unterrichtet sind, welche stattgefunden hat, nachdem es darum gegangen ist, über die nachgesuchte Einbürgerungsbewilligung zu entscheiden.
Ich füge meinem Brief die am Fuße nummerierten Aktenstücke bei.
Genehmigen Sie, Herr Staatsrat, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
Sig. W. Merten
Departement des Innern, Lausanne
Beilagen:
Gesuch um waadtländische Einbürgerung
Bewilligung des Bundesrates
Auszug aus dem Protokoll des Generalrats von
Préverenges
Leumunds- und Wohnsitzbescheinigung
Auszug aus dem waadtländischen Strafregister
Familienbüchlein
Erklärung über den Verzicht auf die italienische
Staatsbürgerschaft
Italienischer Pass
Dokument Nr. 7:
Naturalisation Israël. Brief W. Merten, Notar,
vom 4. Februar 1922
Herr Staatsrat,
Ich beeile mich, Ihnen die Akten des Dossiers Israël zurückzusenden, die gestempelt werden mussten, nämlich Pass und Familienbüchlein (Nr. 237).
Obschon uns nur etwa zehn Tage von der Eröffnung der Session des Großen Rates trennen, wäre ich Ihnen sehr verbunden und dankbar, das Gesuch von Herrn Israël in dieser Session vorzubringen; der Fall scheint mir keine lange Untersuchung zu erfordern, ist doch das Departement der Justiz und Polizei über meinen Klienten informiert.
Genehmigen Sie, Herr Staatsrat, zusammen mit meinem Dank im Voraus, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
sig. W. Merten
Departement des Innern
Dienst des Innern, Lausanne
Dokument Nr. 8:
Die Präfektur des Bezirks von Lausanne an das Departement des Innern, Dienst des Innern, Lausanne.
Brief Nr. 6102, vom 11. Februar 1922
Wir haben den Vorzug, Ihnen die in Ihrem Briefe vom 6. laufenden Monats Nr. 252 angeforderten Auskünfte über die Angelegenheit von ISRAËL Elia Costantino Italo, Italiener, wohnhaft in unserer Stadt, welcher die waadtländische Einbürgerung verlangt, zukommen zu lassen.
Soweit wir wissen, ergibt sich, dass der Kandidat seit fast sieben Jahren in der Schweiz wohnt, einer Zeit, in welcher er ein Heim gegründet hat und Vater zweier Kinder männlichen Geschlechts
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