Die tägliche Dosis Gift - Warum fast alles, was wir berühren, essen oder einatmen, chemisch belastet ist. Und wie wir uns davor schützen können
Rahmen der EU-Netzwerke. Dazu zählen:
Die Kennzeichnungsverordnung
Die Zusatzstoffverkehrsverordnung
Die Pflanzenschutzmittelverordnung
Die Verordnung für Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Die Schadstoffverordnung
Die Nährwertkennzeichnungsverordnung
Die Bestrahlungsverordnung
Die Aromenverordnung
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung
Die Trinkwasseraufbereitungsverordnung
Sowie eine ganze Reihe weiterer Einzelverordnungen zu Herstellung oder Vertrieb von Konfitüren, Fruchtsäften, Speiseeis, Kakao, Kaffee, Fleisch, Hackfleisch, Fisch, Honig oder Zucker. Hinzu kommen Hygieneverordnungen, speziell für Fleisch oder Fleischprodukte, Gesetze für den Umgang mit Milch, Butter oder Käse, ein Wein- und ein Branntweingesetz, Handelsklassengesetze, zum Beispiel für Obst, Gemüse und Eier, ein Eichgesetz samt Fertigpackungsverordnung, ein Seuchengesetz, zum Beispiel für das Trinkwasser, ein Strahlenschutzvorsorgegesetz und andere Gesetze, Verordnungen, Leitsätze und Richtlinien.
Staatliche und halbstaatliche Einrichtungen führen einen engagierten Kampf um Ernährungsleitlinien im Dienste unserer Gesundheit. Im EU-Netzwerk werden ständig Gemeinschaftsmaßnahmen erarbeitet, Referenzwerte formuliert, Beschlüsse zur Lebensmittelkennzeichnung gefasst, wissenschaftliche Studien ausgewertet, Märkte und Produktion überwacht, neue Entwicklungen berücksichtigt, international bindende Vorgaben formuliert und verabschiedet. Im rechtlichen Sinne sind Lebensmittel Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand verzehrt zu werden. Als ausgewogen wird eine Ernährung bewertet, wenn sie für eine ausreichende Zufuhr von Nähr- und Energiestoffen für unsere Gesundheit sorgt. An dieser Vorgabe orientieren sich die unterschiedlichen Gesetze, Verordnungen, Verbote, Ermächtigungen, Überwachungsrichtlinien, Duldungs-und Mitwirkungspflichten.
Zusatzstoffe in unseren Lebensmitteln
Was darf alles an Extrasubstanzen im abgepackten Milchreis, in dem Sauerbraten aus der Tiefkühltruhe, der Gulaschsuppe in der Dose, dem Candy-Riegel vorne an der Supermarktkasse, dem Fruchtnektar, der Schoko-Pistazien-Eiskrem, den Brötchen, dem feinen Aufschnitt in der Klarsichtpackung, der Himbeer-Erdbeer-Konfitüre, den Ölsardinen, der Salami-Pizza, dem Straciatella-Brei für Babys oder dem Milchmixgetränk drinstecken? Kein Mensch weiß es eigentlich so genau. Nur wenige lesen das Kleingedruckte auf der Rückseite der Verpackungen. Dabei ist gerade der Begriff Zusatzstoffe willkommener und verallgemeinernder Deckmantel für Substanzen, die zwischen harmlos, bedenklich und gefährlich klassifiziert werden können. Leider nimmt die Toleranzschwelle der Bevölkerung stetig ab. » Na ja, sind ja überall Zusatzstoffe drin. Hauptsache, dieser Fertigaufschnitt hier ist billig« – so heißt es. Manche beruhigen ihr Schuldgefühl: » Nächstes Mal kaufe ich wieder Bio – den Kindern zuliebe.« Doch der Konsum an belasteten Lebensmitteln nimmt weiter dramatisch zu.
Die Zusatzstoffzulassungsverordnung ist umfangreich, sie gliedert sich in allgemeine und beschränkte Zulassungen. Darin ist eine große Anzahl einzelner Lebensmittel oder auch Konservierungs- und anderer Stoffe penibel aufgeführt. Allgemein zugelassene Zusatzstoffe sind meist natürlichen Ursprungs. Dazu zählen Stoffe auf der Basis von Natrium-, Kalzium-, Kalium- oder Magnesiumsalzen folgender Säuren:
Essigsäure (Acetate)
Ascorbinsäure (Ascorbate)
Kohlensäure (Carbonate)
Salzsäure (Chloride)
Zitronensäure (Citrate)
Milchsäure (Lactate)
Apfelsäure (Malate)
Schwefelsäure (Sulfate)
Weinsäure (Tartrate)
Allgemein zugelassen sind darüber hinaus:
Glycerin
Lecithin
Gummi arabicum
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
Natriumdiacetat
Gamma- und delta-Tocopherol
Beschränkt oder nur für bestimmte Lebensmittel unter Beachtung von Höchstmengen zugelassen sind unter anderem:
Alkalisch wirkende Substanzen wie Kalziumhydroxid, zum Beispiel für das konservierende Einlegen von Eiern
Backtriebmittel wie Hirschhornsalz
Bleichmittel wie Wasserstoffperoxid, mit denen Stärken, Gelatine oder auch Fischmarinaden behandelt werden
Verdickungsmittel wie Carrageen, Alginate, Guarkernmehl, Johannesbrotkernmehl, Traganth oder Pektin
Emulgatoren, dies sind Hilfsstoffe, mit denen sich eher unverträgliche Substanzen wie Wasser und Öl zu einer Emulsion vermengen lassen. Sie werden bei der Herstellung von Suppen, Soßen, Margarine oder
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