Die tägliche Dosis Gift - Warum fast alles, was wir berühren, essen oder einatmen, chemisch belastet ist. Und wie wir uns davor schützen können
auch von Backwaren verwendet.
Geschmacksbeeinflussende Stoffe wie Glutamate oder Maltol
Zusatzmittel für die Rieselfähigkeit, zum Beispiel kolloide Kieselsäure für Speisesalz, das dann im Salzstreuer nicht verklumpt.
Säuernde Stoffe wie Glucono-delta-lacton für Backpulver oder Orthophosphorsäure für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
Süßstoffe wie Saccharin
Treibgase
Trennmittel, zum Beispiel Bienenwachs für Backwaren
Überzugsmittel, zum Beispiel Schellack für Zuckerwaren
Und viele andere Stoffe
Diese Auflistung erfasst lediglich einen kleinen Teil der Überwachungskriterien, macht aber schon deutlich, wie aufmerksam staatliche Behörden all das überwachen, was bei uns an Nahrungsmitteln auf den Tisch oder in den Schulranzen kommt. Da lässt sich schon erahnen, welch monströse Aufgabe die Lebensmittelkontrolleure bewältigen müssen. Berücksichtigt werden muss ja, dass der Markt bei der Verwendung von Zusatzstoffen fast immer ans Limit geht, also fast schon bis aufs Molekül die erlaubten Höchstmengen ausnutzt. Hinzu kommt eine weit größere Dunkelziffer an Lebensmitteln und Zusatzsubstanzen, die bewusst oder unbewusst gar nicht deklariert werden, oft mehr oder weniger unerkennbar im Gemenge der Inhaltsstoffe eines Nahrungsmittels an unseren Zoll- und anderen Behörden vorbeigeschmuggelt werden.
Das Verfallsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird jeweils vom Produzenten des Lebensmittels selbst bestimmt und auf Verpackungen angegeben. Es gibt Aufschluss darüber, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung genießbar und gesundheitlich unbedenklich ist. In den meisten Fällen ist das Lebensmittel auch nach diesem Datum noch verwendbar. Es sollte dann vom Verbraucher allerdings nach Geschmack und Geruch überprüft werden.
Wenn sichergestellt ist, dass die Ware nicht verdorben ist, darf ein Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD noch in den Verkehr gebracht werden. Der Händler oder Unternehmer trägt dann freilich die Verantwortung dafür, dass sich das Lebensmittel noch in einwandfreiem Zustand befindet. Wenn das Produkt dann lediglich bei Lagerung im Kühlschrank unbedenklich bleibt, muss dies auf der Verpackung deklariert werden.
Bei mikrobiologisch besonders leicht verderblichen Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel Vorzugsmilch, Fisch-, Geflügel- oder Hackfleischprodukten, muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden, zum Beispiel » Verbrauchen bis…« oder » Haltbar bis…«.
Nach Ablauf des MHD kann ein Lebensmittel rasch seine Beschaffenheit verlieren. Aroma, Geschmack und Konsistenz können sich verändern, es kann austrocknen, giftige Schimmelpilze oder Bakterien können sich ansiedeln. Deshalb gilt das MHD nur für luftdicht geschlossene Verpackungen. Ist die Packung erst einmal geöffnet, können Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Mikroben Fermentierung oder Verderben der Ware dramatisch beschleunigen.
Wenn ein Kunde, zum Beispiel im Supermarkt, ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD erwirbt, kann er nicht grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch geltend machen, etwa mit der Angabe, durch dessen Verzehr erkrankt zu sein– nicht, solange die Ware noch als einwandfrei bewertet werden muss. Trotzdem: Im Schadensfall setzen sich Hersteller oder Händler einem höheren Risiko aus als der Konsument. Lebensmittel mit Verbrauchsdatum dürfen nach dieser Frist überhaupt nicht mehr in den Handel gebracht werden. Je nach Lagerung, zum Beispiel im Kühlschrank oder in der Tiefkühltruhe, kann sich die Haltbarkeit eines Lebensmittels natürlich verlängern.
Immer mehr Produzenten von Lebensmitteln zielen darauf ab, das MHD möglichst zu strecken, weil der Handel danach verlangt. Speisequark, Fleischsalat, Fruchtjoghurt oder Aufschnitt mit begrenztem MHD werden im Großhandel weniger gern geordert als Nahrungsmittel mit langen Haltbarkeitsdaten. Dies führt dazu, dass sich immer mehr Produzenten gezwungen sehen, ihre Waren in höheren Konzentrationen mit Konservierungsstoffen anzureichern, um sie länger haltbar zu machen und das MHD auszudehnen.
Sie handeln dabei nicht selten unter dem enormen Konkurrenzdruck, der in der Branche herrscht. Bevorzugt werden auch Rohwaren eingekauft, wie Gemüse, Obst oder andere Produkte, die bereits durch chemische Insektizide, Herbizide, Fungizide etc. vorbelastet sind, was ein verlängertes MHD, somit längere Lager- und Transportfristen, ermöglicht. Auf diese Weise potenzieren sich Gift- und Schadstoffe zu Vertriebshilfen für Hersteller
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