Die Target-Falle: Gefahren für unser Geld und unsere Kinder (German Edition)
sich auf die argentinische Abwertung des Jahres 2002, die thailändische des Jahres 1997 und die italienisches des Jahres 1992 beziehen, belegen die rasche Gesundung der Wirtschaft nach einer Abwertung. In Argentinien fing die Wirtschaft schon zwei Quartale nach der Abwertung zu wachsen an und in Thailand nach sechs Quartalen. Auch Italien, wo sich der Abwertungsprozess über einen längeren Zeitraum erstreckte, kam alsbald wieder in die Gänge. Alle drei Länder hatten schon ein Jahr nach dem Beginn der Abwertung wieder Leistungsbilanzüberschüsse.
Zum Austritt sollte man dennoch kein Land drängen. Die Entscheidung darüber liegt allein bei den nationalen Regierungen und Parlamenten der betroffenen Länder. Aber umgekehrt kann man auch nicht zulassen, dass die Länder, die den Austritt nicht wagen oder rundweg ablehnen, wie selbstverständlich davon ausgehen, stattdessen von den anderen Staaten finanziert zu werden. Die Mitgliedschaft im Euro beinhaltet nicht das Recht, durch Transfers gestützt zu werden, wenn man nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Die Rechtslage ist durch das Beistandsverbot des Maastrichter Vertrages eindeutig geregelt.
Aber es geht nicht nur um rechtliche Fragen, sondern vor allem um die Frage der ökonomischen Lasten. Für die noch soliden Länder ist die Mitgliedschaft von Ländern, die nicht wettbewerbsfähig sind, eine extrem teure Angelegenheit – ein Fass ohne Boden. Die Hilfen verhindern die reale Abwertung und erhalten die Leistungsbilanzdefizite. Sie sind schon heute sehr teuer, wie die Berechnungen dieses Buches gezeigt haben.
Vor allem aber hilft der Verbleib in der Eurozone den betroffenen Ländern nicht wirklich. Zwar werden durch die Hilfen die Rentenund die Gehälter der Staatsbediensteten gestützt, doch die Schaffung neuer Stellen für die Jugend wird verhindert. Angesichts der katastrophalen Lage, in die einige Länder durch den Euro geraten sind und die trotz der Hilfen der Staatsgemeinschaft anhält, stellt sich die Frage, wie lange die Bevölkerung dieser Länder den Kurs der Eurozone noch mitträgt. Wie lange werden die jungen Leute in Griechenland und Spanien noch erdulden, dass jeder Zweite von ihnen ohne Arbeit ist – noch ein Jahr, noch zwei Jahre, noch drei? Man weiß es nicht. Es müssen und werden weitreichende politische Entscheidungen zu treffen sein. Um die Wahl zwischen radikalen Sozialreformen mit Lohnkürzungen und einem Austritt aus der Eurozone wird sich im Endeffekt kein Parlament drücken können.
Einem Land, das in dieser Situation den Austritt wagt, sollte die Staatengemeinschaft helfen, um die absehbaren sozialen Lasten abzufangen, die anfallen, wenn die Banken durch Debt Equity Swaps mit neuem Eigenkapital versehen werden müssen. So kann man den Inhabern von kleinen Bankkonten und den Kleingläubigern von Banken helfen, indem man ihnen kleinere Abschreibungsverluste zumutet als den Großgläubigern. Auch sollte man ein Notprogramm zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und der Energieversorgung der Bevölkerung auflegen, das die absehbare Verteuerung der Importe abfängt.
Vor allem sollte man dem Austritt das Stigma der dauerhaften Trennung nehmen und ihn in geordneter Form ablaufen lassen. Das kann am besten geschehen, indem man eine offene Währungsunion schafft, die den Status einer assoziierten Mitgliedschaft mit einer Rückkehroption kennt. 19 Das assoziierte Mitglied hat den Vorteil, dass es den Wechselkurs rasch verändern kann, um seine Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen, ohne dass es dazu einen viele Jahre währenden Kampf mit den Gewerkschaften und Interessengruppen durchstehen muss, der mit einem ökonomischen Siechtum und einer Massenarbeitslosigkeit einhergeht, die das Staatswesen ins Wanken bringen könnten.
Dabei kann die Eurozone das schon existierende Regime des EWS II nutzen. Das EWS II ist der Nachfolger des EWS I, des Festkurssystems, dem formal alle Währungen der EU von 1979 bis Ende 1998 angehörten außer den neuen EU-Mitgliedern aus Osteuropa. Das EWS I wurde mit der Euro-Einführung am 1. Januar 1999 durchdas EWS II abgelöst, welches als Übergangssystem für Länder gedacht war, die dem Euro später einmal beitreten wollen. Ihm gehören derzeit Dänemark, Lettland und Litauen an. Vorher sind aber auch alle anderen Länder, die seit dem Jahr 2000 dem Euro beitraten, durch das EWS II gegangen. Die Bedingung für den Übertritt vom EWS II in die Vollmitgliedschaft ist eine zweijährige »spannungsfreie«
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