Ekel / Leichensache Kollbeck
nicht lieben kannst, dann möchte ich lieber tot sein!“
„Verstehen Sie“, wendet sich Sylvia Wozniak an Rinke, der die ganze Zeit aufmerksam ihrer Schilderung folgte, „insofern fühle ich mich ein wenig schuldig an ihrem Tod!“
Hauptmann Rinke kennt nun die Ursachen, die Katharina Schade in den Selbstmord getrieben haben. Das lange Gespräch mit der Zeugin versetzte ihn in eine Welt, die er nur unvollkommen begreift. Aber: Nun kann er den Schlußbericht schreiben und die Akte schließen.
Über Homosexualität war in der DDR jahrzehntelang keine sachliche Diskussion möglich. Teilweise wurde sie ähnlich tabuisiert wie das Suizidgeschehen: Daß es im Lande derArbeiter und Bauern auch Schwule und Lesben gab, wußte jedermann, doch allenfalls sprach man darüber hinter vorgehaltener Hand. Dabei wurde gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Frauen differenzierter, weniger radikal beurteilt als zwischen Männern. Die Partei- und Staatsführung verkündete indes höchst offiziell, daß Homosexualität „der sozialistischen Ethik und Moral widerspricht, das sittliche Empfinden der Werktätigen ernsthaft verletzt und die Jugend gefährdet“. Lange Zeit wurde Homosexualität nicht als Varietät menschlichen Sexualverhaltens, sondern – im günstigsten Fall als Krankheit – vielmehr als Straftat und politische Abweichung verstanden
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Im Hinblick auf die männliche Homosexualität entartete eine solche Auffassung – vor dem Hintergrund des unrühmlichen § 175 des Strafgesetzbuches von 1871 – zu bizarren Rechtskonstruktionen und drastischen Sanktionen:
Eklatantes Beispiel dafür waren die Ereignisse um den ersten DDR-Justizminister, den homosexuellen Max Fechner. Wegen seiner politischen Aktivitäten in der SPD und als Mitglied des Preußischen Landtags von den Nationalsozialisten für mehrere Jahre im KZ Sachsenhausen eingekerkert, wurde er nach der Zerschlagung des Naziregimes SPD-Vorsitzender in der Sowjetischen Besatzungszone. Er unterstützte den Zusammenschluß mit der KPD zur SED. Im Jahre 1949 wurde Fechner Mitglied des Zentralkomitees der SED und Justizminister. Er initiierte die Ausbildung von juristischen Laien zu sog. Volksrichtern. Zum Massenstreik am 17. Juni 1953 verhielt er sich öffentlich relativ liberal, weil er ihn entsprechend der verfassungsrechtlichen Garantien für ein legitimes Mittel hielt. Die Partei- und Staatsführung erkannte in einer solchen Auffassung eine zutiefst feindliche Gesinnung. Fechner kam in Haft. Mit klassenkämpferischem Eifer überführten ihn die Sicherheitsbehörden schwerer Verstöße gegen die Kontrollratsdirektive Nr. 38 und den Artikel 6 der Verfassung. „Boykotthetze“ und „faschistische Propaganda“ hießen die belastenden Tatbestände. Zum Zwecke der Strafverschärfung wurden Fechners homosexuelle Neigungen nach dem berüchtigten § 175 des alten StGB mit heranzogen. Ergebnis: Seine Volksrichter verurteilten ihn zu acht Jahren Zuchthaus. 1956 wurde Fechner aus der Haft entlassen. Er verstarb 1973 im Alter von 81 Jahren. Sein Tod wurde von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen
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Erst das neue Strafgesetzbuch der DDR vom 12. Januar 1968 hob den üblen Tatbestand des § 175 auf, der „die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“ unter Strafe stellte. Das war eine wichtige Maßnahme der Liberalisierung, wenn auch nur auf einem speziellen rechtlichen Gebiet
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Doch zählebig hielten sich die alten Vorurteile gegenüber Schwulen und Lesben – bis zum Untergang der DDR. Zwangsläufig führten sie zu Ignoranz, Isolierung und sozialen Integrationsproblemen. Versteckte, mitunter sogar staatlich verordnete Diskriminierung war die Folge einer hilflosen moralischen und rechtlichen Rechtfertigung. So blieb Homosexuellen eine Berufsausübung im öffentlichen Dienst, z. B. als Lehrer, versagt. Nach der Verordnung über die Aufenthaltsbeschränkung konnten die Behörden ihnen sogar den Wohn- und Aufenthaltsort vorschreiben. Der truppenmedizinische Dienst der Nationalen Volksarmee war angewiesen, Homosexuelle vom Dienst als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit auszuschließen. Auch die Bildung von Interessengemeinschaften, Vereinen oder die Einrichtung von Clubs war ihnen verwehrt
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Die Schwulen und Lesben reagierten sensibel auf derartige Benachteiligungen. Das Abdrängen in den Untergrund, der damit verbundene seelische Druck, die sexuellen Neigungen nicht nach außen bekannt werden zu lassen, führte bei vielen Betroffenen zu einer
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