Ekel / Leichensache Kollbeck
Abenden vorzunehmen.
Insbesondere die uniformierten Rechtshüter – und das ist beileibe nicht nur ein Merkmal für die Tätigkeit der Volkspolizei – haben ihre Schwierigkeiten mit der Bearbeitung von Ver-mißtenanzeigen. Abwarten und hoffen, daß der Vermißtenfall ohne polizeiliches Zutun gelöst wird, gepaart mit der Unkenntnis über die phänomenologischen Besonderheiten dieser anfänglich durchaus informationsarmen Sachverhalte. Die Praxis fördert diesen Mangel. Zum einen, weil tatsächlich mehr als neunzig Prozent der Vermißten ohne aufwendige polizeiliche Maßnahmen wieder auftauchen, zum anderen, weil die Vermißtenanzeige kein unmittelbares Strafverfolgungsverlangen, sondern eher ein Suchanliegen ausdrückt und bei der Leistungsabrechnung geringer bewertet wird als die Bearbeitung echter Strafanzeigen. Die zumeist formalen Erklärungsversuche, warum ein Mensch plötzlich vermißt wird, verschleiern häufig den möglichen Verbrechenshintergrund, zumal dann, wenn keine akute Gefährdungslage begründet werden kann.
So blieb völlig unbeachtet, daß bereits am 1. März 1964 ein Nachbar des Rentners Hobeck bei der Volkspolizei eine Vermißtenanzeige erstatten wollte. Er hatte den alten Mann seit dem 27. Februar nicht mehr gesehen. Ihm war aufgefallen, daß seit dieser Zeit der ihm bekannte leere Ascheneimer des Rentners verwaist im Hausflur stand. Da es Winter war und die Kachelöfen jede Menge Asche produzierten, zog er den Schluß, daß Hobeck seit dieser Zeit nicht mehr geheizt haben konnte. Außerdem hatte der Alte eine Verabredung mit seiner Hausgehilfin am 28. Februar nicht eingehalten. Und das war ungewöhnlich, denn schließlich sei er immer von ihm informiert worden, wenn er für längere Zeit die Wohnung verlassen wollte.
Daraufhin wurde Hobecks Wohnung überprüft. Immerhin bestand die Möglichkeit, daß der alte Mann in seiner Wohnung verstorben war oder sich zumindest dort in hilfloser Lage befand. Da Hobeck nicht gefunden wurde, begnügte sich die Polizei des Reviers mit dieser spärlichen Maßnahme.
Eine knappe Woche später drängte eine Nachbarin Hobecks den Diensthabenden des VP-Reviers erneut um eine exakte Überprüfung der Sachlage. Doch dieser ließ sich Zeit. Erst am nächsten Tag veranlaßte er einige belanglose Ermittlungen im Wohnhaus. Der Volkspolizei war ja bekannt, daß Hobeck als sogenannter Antragsteller kein Freund des Sozialismus war. Warum sich also mühen, den Alten aufzuspüren? Was lag näher, als davon auszugehen, Hobeck habe die DDR längst auf illegalem Wege verlassen? Immerhin erstreckte sich die Bearbeitung der Ausbürgerungsanträge durch die staatlichen Stellen gewöhnlich über mehrere Jahre. Warum sollte er bei seinem Alter nicht die Geduld verloren haben? Diese äußerst vage, aber politisch fundierte Vermutung reichte als Begründung aus, die Vermißtenanzeige nicht ernst zu nehmen. Erst als am 11. März Hobecks Schwester auf dem VP-Revier gehörigen Krach schlug und das Ergebnis ihrer eigenen Ermittlungen präsentierte, nach denen nämlich ihr Bruder am 27. des Vormonats zusammen mit einem Bekannten die Wohnung verlassen hatte, was Zeugen bestätigen könnten, beachtete man auf dem VP-Revier den Fall wirklich. Es erfolgte eine den Weisungen entsprechende Übergabe an die Morduntersuchungskommission.
Wenn auch aus politischen Erwägungen vorrangig davon ausgegangen werden mußte, Hobeck habe dem Arbeiter- und Bauernstaat illegal den Rücken gekehrt, konnte diese Version wenigstens durch den Verdacht eines möglichen nicht natürlichen Todes ergänzt werden. Das bedeutete eine Untersuchung in zwei Richtungen. Auf dieser taktischen Grundlage basierten die nun folgenden Ermittlungen zur Persönlichkeit Hobecks. Dabei wurde bekannt, daß Ewald Triglitz ein Vertrauter des Rentners war. Seine Vernehmung als Zeuge wurde daher notwendig. Doch weder in seiner Wohnung, noch auf der Arbeitsstelle konnte Triglitz angetroffen werden. Er blieb verschwunden. Grund genug, ihn zur Fahndung auszuschreiben.
Triglitz und seine Kumpane hatten indes keine Ahnung, daß die Polizei die Wohnung Hobecks überprüft hatte. Aber auch die Gesetzeshüter bemerkten nicht die nächtlichen Besuche der drei, die mit aller Sorgfalt die Wohnung des Toten durchsuchten, ohne Unordnung zu hinterlassen. Doch alle Mühe schien vergeblich, das Ergebnis blieb mager. Die vermuteten Barschaften wurden nicht entdeckt.
Enttäuscht und ärgerlich berieten die Mörder ihr weiteres Vorgehen. Sie
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