Ernährung im Sport
Nahrungsergänzungsmitteln zum Verhängnis. Sie enthielten, nicht deklariert, größere Mengen oder nur Spuren von Prohormonen , deren Herstellung und Vertrieb in Deutschland untersagt ist. Um die Situation zu klären, haben alle Sportverbände die Verantwortung den Athleten selbst übertragen, die das Risiko der Auswahl oder des Kaufs von Nahrungsergänzungsmitteln zu tragen haben.
11.2 Definition des Dopings im Leistungssport
Um die in den 50er und 60er Jahren bekannt gewordenen Manipulationen im Leistungssport einzudämmen, erfolgten erste Definitionen zum Doping. Eine sehr frühe Definition zum Doping hat der Deutsche Sportärztebund (DSÄB) 1952 verabschiedet: „Die Einnahme eines jeden Medikaments – ob wirksam oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes eingenommen, ist als Doping zu betrachten.“
Der Europarat ließ 1963 eine Dopingdefinition in Straßburg erarbeiten und auf dem Sportärztekongress in Barcelona bestätigen: „Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Menge und auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers als Doping angesehen werden.“ Noch im selben Jahr erfolgte eine Ergänzung: „Wird eine notwendige Behandlung mit Mitteln durchgeführt, die aufgrund ihrer Natur oder Dosis die körperliche Leistung über das normale Niveau zu heben imstande sind, so gilt dies als Doping und schließt Wettkampffähigkeit aus.“
Die erste Dopingliste erfasste Narkotika, Weckamine, Alkaloide (Strychnin, Ephedrin), Analeptika, Atmungs- und Psychomedikamente sowie bestimmte Hormone.
Die Definition des Dopingbegriffs im Leistungssport hat sich in den folgenden Jahren mehrfach verändert.
Nachdem Appelle zur Unterlassung der Medikamenteneinnahme bei den Olympischen Spielen (OS) nichts halfen und von den Sportlern nicht grundsätzlich akzeptiert wurden, wurde 1964 beschlossen, die Einnahme von Medikamenten bei OS zu verbieten.
Das IOC gründete 1967 eine Medizinische Kommission, die bei den OS 1968 in Grenoble mit Dopingkontrollen begann. Das IOC stellte eine verbindliche Liste verbotener Substanzen auf. Die Liste verbotener Substanzen wurde 1967 von den internationalen Fachverbänden anerkannt und wird ständig aktualisiert.
Parallel zur Dopingliste haben sich Speziallabore etabliert, die vom IOC akkreditiert werden und ständigen Qualitätsprüfungen für ihre Anerkennung unterworfen sind. Gegenwärtig gibt es auf der Welt 27 zugelassene Dopinglabore. In Deutschland haben zwei Einrichtungen den vom IOC geforderten Standard (Akkreditierung): die Labore in Köln und in Kreischa (Dresden). Nicht alle Labore verfügen gleichzeitig über ein aktuell höchstes Analyseniveau. Bei unzuverlässiger Analyse kann eine Akkreditierung entzogen werden.
Die Dopingdefinition am Anfang der 90er Jahre lautete: „Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden. Die Dopingliste kann kurzfristig verändert werden, falls dazu Anlass besteht.“
Um auch die sachkundigen „Förderer“ des Dopings in die Verantwortung zu nehmen, wurde die ethische Komponente aufgeführt und das unterstützende medizinische Sachwissen beim Doping verbannt. Die 2001 erstellte Dopingdefinition des IOC:
„Doping widerspricht der Ethik sowohl im Sport als auch in der Medizin. Doping besteht aus der Verabreichung von Wirkstoffen, die verbotenen Gruppen pharmakologischer Wirkstoffe angehören und/oder dem Einsatz verbotener Methoden“ ist nicht mehr gültig.
Dafür wurde von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ab 2004 eine allgemeine Erklärung verfasst, wann ein Wirkstoff oder eine Methode auf die Verbotsliste kommen. Zwei der folgenden drei Kriterien mussten erfüllt sein:
Die sportliche Leistung kann gesteigert werden.
Es besteht ein gesundheitliches Risiko.
Es liegt ein Verstoß gegen den Geist des Sports vor.
Für 2009 wurde der Dopingbegriff im NADA-Code in Artikel 1 und 2 festgehalten:
Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis 2.8 festgelegten Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.
Im Artikel 2 sind detailliert die Pflichten des Athleten beschrieben, wie er dafür zu sorgen hat, dass keine Fremdsubstanz in
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