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Ernährung im Sport

Ernährung im Sport

Titel: Ernährung im Sport Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Georg Neumann
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seinen Körper kommt, die auf der Verbotsliste steht. Positiv gilt auch ein potenzieller Missbrauchsversuch, Besitz verbotener Substanzen (auch beim Betreuer), Kontrollverweigerung oder drei versäumte Kontrollen oder Meldepflichtversäumnisse bei Abwesenheit innerhalb von 18 Monaten.
    Verbotsliste 2009
    Wirkstoffe und Methoden, die zu allen Zeiten in und außerhalb von Wettkämpfen verboten sind
Verbotene Wirkstoffe
    S1 Anabole Wirkstoffe
    Anabole Wirkstoffe sind verboten.
    1. Anabol-androgene Steroide (AAS)
A Exogene AAS:
    1-Androstendiol, Androstendion, Boldandiol, Bolasteron, Boldenen, Boldion, Clostebol, Calusteron, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Desoxymethyltestosteron, Drostanolon, Ethylestrenol, Fluoxymesteron, Formebolon, Furazabol, Gestrinon, 4-Hydroxytestosteron, Mestanolon, Mesterolon, Metenolon Methandienon, Methansteron, Methyldienolon, Methyl-1-testosteron, Methylnortestosteron, Methyltienolon, Methyltestosteron, Miboleron, Nandrolon, 19-Norandrostendion, Norbolethon, Norclostebol, Norethandrolon, Oxabolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Postanozol, Quinbolon, Stanozolol, Stenbolon, 1-Testosteron, Tetrahydrogestrinon, Trebnolon und andere Wirkstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlichen biologischen Wirkungen.
B Endogene AAS:
    Androstendiol, Androstendion, Dihydrotestosteron, Prasteron, Testosteron und 17 weiter Metabolite sowie Isomere.
2. Zu den anderen anabolen Wirkstoffen gehören
    Clenbuterol, Tribolon, Zeranol und Zilpaterol.
    S2 Hormone und verwandte Wirkstoffe
Erythropoietin (EPO);
Wachstumshormon (hGH), insulinähnliche Wachstumsfaktoren (IGF-1), mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs);
Gonadotropine (LH, HCG), nur bei Männern verboten;
Insulin;
Kortikotropine
    S3 Beta-2-Agonosten
    Alle Beta-2-Agonosten sind verboten. Zugelassen sind Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin nur zur Inhalation mit medizinischer Ausnahmegenehmigung (Abreviated Therapeutic Use Exemption-ATUE).
    S4 Wirkstoffe mit antiöstrogener Wirkung
Aromatasehemmer; dazu gehören u. a. Anastozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton.
Selektive Östrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs), wie Raloxifen, Tamoxifen und Toremifin.
Andere antiöstrogene Wirkstoffe, wie Clomiphen, Cyclofenil und Fulvestrant.
    S5 Diuretika und andere Maskierungsmittel
    Verbotene Maskierungsmittel sind: Diuretika, Epitestosteron, Probeneicid, Alpha-Reduktase-Hemmer (z. B. Finasterid, Dutasterid), Plasmaexpander (z. B. Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke) und Wirkstoffe ähnlicher biologischer Wirkung.
    Zu den Diuretika gehören:
    Acetazolamid, Amilorid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Indapamid, Mannitol, Matolazon, Thiatide (z. B. Bendoflumethiazid, Chorothiazid, Hydrochlorothiazid), Triampteren und andere Wirkstoffe ähnlicher chemischer Struktur und biologischer Wirkung.
Verbotene Methoden
    M1 Erhöhung des Sauerstofftransfers
    Folgende Methoden sind verboten:
Blutdoping einschließlich des Gebrauchs von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
Die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauerstoff, unter anderem durch Perfluorchemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränderte Hämoglobinprodukte (z. B. Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, Mikrokapseln mit Hämoglobinprodukten).
    M2 Chemische und physikalische Manipulation
Verboten ist die tatsächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme, um die Integrität und Validität der Proben, die während der Dopingkontrollen genommen werden, zu verändern. Hierunter fallen u. a. die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Veränderung des Urins.
priyaVerboten ist die intravenöse Infusion. In einer medizinischen Situation, in der diese Methode für notwendig erachtet wird, wird eine rückwirkende Ausnahmegenehmigung zur therapeutischen Anwendung gefordert.
    M3 Gendoping
    Die nicht therapeutische Anwendung von Zellen, Genen, Genelementen oder der Regulierung der Genexpression, welche die sportliche Leistungsfähigkeit erhöhen kann, ist verboten.
Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe und Methoden
    Zusätzlich zu den beschriebenen Kategorien S1 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Wirkstoffkategorien verboten:
Verbotene Wirkstoffe
    S6 Stimulanzien
    Alle Stimulanzien sind verboten, ausgenommen Imidazolonderivate für die örtliche Anwendung und in das Überwachungsprogramm * aufgenommene

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