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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co. Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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befanden, dass die eingetretene Querschnittslähmung in Folge des Geschlechtsverkehrs die Folge eines Unfalls im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sei. Damit stand dann auch fest: Die beklagten Unfallversicherungen mussten zahlen.
     
    In diesem Fall kam der Sex also einer eigentlich unbeteiligten Partei teuer zu stehen...
     
    ***
     
    Niveau? .. Was für ein Niveau?
     
     
    Schlüpfriges musste auch das Landgericht München unter dem Aktenzeichen 7 O 22293/12 entscheiden. Ein Produzent der Pornofilm-Branche ließ über seine Rechtsanwälte Abmahnungen an die Nutzer von Tauschbörsen verschicken, die seine Werke über diese Börsen kostenlos aus dem Internet herunter geladen hatten. Die Anwälte fanden die eindeutig identifizierbaren IP Adressen heraus und weiter, dass sich hinter einer dieser Adressen eine Telefongesellschaft in München verbarg bzw. ein von ihr verwalteter Anschluss und Teilnehmer. Sie forderten diese Telefongesellschaft auf, die Daten über den entsprechenden Anschlussinhaber herauszugeben, sodass sie ihm eine Abmahnung schicken könnten. Doch die Telefongesellschaft weigerte sich. Ohne lange zu zögern und sich im Recht fühlend zogen die Anwälte mit ihrem Begehren vor das Landgericht in München. Immerhin lag ein klarer Urheberrechtsverstoß vor, der auch vom deutschen Recht geahndet wird.
     
    Obwohl bei der richtigen Kammer beim Gericht eingereicht, war es ein Pech für die Anwälte des Filmproduzenten, dass sich die Richter auf das Urheberrecht verstanden. Denn die Richter befanden, dass es dem Film, der hier illegal heruntergeladen worden war, „offensichtlich an einer persönlichen geistigen“ Schöpfung fehlte, da der Film nur aus „lediglich sexuellen Vorgängen in primitiver Weise“ bestand. Damit ist auch kein vom Urheberrecht abgedeckter schützenswerter Film oder kein schützenswertes Kunstwerk vorhanden. Die Anwälte verloren die Klage und der Nutzer, der sich den Film heruntergeladen hatte, blieb von der teuren Abmahnung verschont.
     
    Damit wurde also -gewollt oder ungewollt- richterlich entschieden, was allseits über derartige Filme bekannt ist.
     
    ***
     
     
    Auch ganz oben wird das Recht gebogen...
     
     
    Nicht nur Richter sind besonders kreativ in der Gesetzesauslegung, auch die katholische Kirche konnte sich in der Vergangenheit hin und wieder gekonnt verbiegen, wenn es darum ging, das eigene kirchliche Recht auszulegen. Besonders hervorzuheben ist dabei die sehr kreative Erschaffung neuer Tierarten. Wie weithin bekannt sein dürfte hat die Kirche regelmäßig vor Ostern ihre Fastenzeit. Eine Zeit, in der verzichtet werden soll, um wieder das Bewusstsein für die Dinge zu bekommen, die man regelmäßig zu sich nimmt. Erst wenn man etwas verliert merkt man, was man eigentlich daran hatte - In der Fastenzeit sollte dies die Achtung vor der Nahrung und der Schöpfung sein. Deshalb war es Jahrhunderte lang der Verzicht auf Fleisch, der die Fastenzeit geprägt hat. Fisch war zulässig, ebenso wie Wasser und auch Bier, welches teilweise Mönche unter den Gläubigen verteilten. Doch diesen Verzicht auf das lieb gewordene Fleisch wollte nicht jeder mitmachen, erst Recht nicht, wenn er selbst gehobene Positionen in der Kirche inne hatte. Wie jedoch diese strenge Grundregel der Verzichtes umgehen, ohne dabei gegen die eigenen Statuten zu verstoßen und damit den Mitbrüdern und Schwestern vorzuführen, dass die Regel gar nicht so göttlich ist, wie es immer gepredigt wurde?
     
    Im Stillen wurde mit Sicherheit nicht wenig gegen die Regel verstoßen, zumindest bei denjenigen, die es sich leisten konnten. Denn nicht zu vergessen ist das zeitliche Umfeld, in der die Kirche auf die strenge Einhaltung ihrer Regeln pochte. Beschlossen wurde das Verbot vom Verzehr von Tieren während der Fastenzeit von Papst Gregor I. im Jahre 590. Eine Zeit, in der die Kirche ihre Vormachtstellung gerade begann europaweit auszuweiten. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Regeln streng befolgt, doch als sich im Mittelalter erste große Städte bildeten und die Kirche nicht nur Anhänger, sondern auch den eigenen Wohlstand häufte, hatten viele Kirchenbrüder nicht mehr das Bedürfnis nach Verzicht. Warum auch? Es war eine Zeit, in der die Kirche die Mittel hatte, dass, was sie benötigte, auch zu bekommen. Aber hunderte Jahre lang predigen, dass die Fastenzeit nicht gebrochen werden darf und dann von einem auf den anderen Tag damit aufhören und Ausnahmen zulassen, weil der

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