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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co. Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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Krawatte unter dem ordnungsgemäßen Talar trug. Ohne lange zu zögern schloss er den Rechtsanwalt daraufhin wegen der „Missachtung der Würde des Gerichts“ von der Verhandlung aus und vertagte diese Verhandlung, um dem Angeklagten Zeit zu geben, sich einen neuen Verteidiger zu suchen.
     
    Beim kurz darauf nachfolgenden Termin erschien dieser Angeklagte jetzt mit zwei Verteidigern als Anwälten. Beide trugen ebenfalls keine Krawatte (ob sie damit ihren Unmut über die erste Verhandlung zum Ausdruck bringen wollten?). Der Richter empfand dieses Auftreten ohne Schlips als Provokation und schloss diese beiden Anwälte mit der Begründung „ungebührlichen Verhaltens vor Gericht“ von der Verhandlung aus. Doch anstatt den Prozess erneut zu vertagen, eröffnete der Richter dieses Mal die Hauptverhandlung. Da es sich um ein Amtsgericht handelte besteht kein Anwaltszwang und so gab er dem angeklagten Handwerker keine Gelegenheit, sich einen neuen Verteidiger zu suchen sondern zwang ihn dazu, sich selbst zu vertreten. Immerhin hätten seine Anwälte ja selbst Schuld. Der Handwerker schien gut vorbereitet gewesen zu sein, denn das Urteil fiel mit 200,- € Geldbuße grundsätzlich harmlos aus. Doch die vorausgegangenen Ausschlüsse seiner Anwälte wollte der Handwerker so nicht hinnehmen und focht das Urteil an.
     
    Das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 222 Ss 83/02) schließlich hob das Urteil des Amtsrichters tatsächlich auf. Nicht wegen dem Inhalt und der Strafe selbst, sondern vor allem wegen des Ausschlusses der Anwälte wegen fehlender Krawatten. Der Richter hätte die beiden Verteidiger nicht wegen des Fehlens von Krawatten ausschließen dürfen und zudem verletze eine Verhandlung ohne Verteidiger elementare Grundsätze der Rechtsordnung, erst Recht, wenn der Angeklagte deutlich gemacht hat, dass er auch vor dem Amtsgericht eine Verteidigung wünscht.
     
    Tja, man sollte also nicht immer darauf achten, was man(n) unter dem Talar trägt...
     
     
    ***
     
    Was für ein Donnerwetter!
     
     
    Auch wenn die Rechtsordnung und Strafverfolgung in Deutschland so organisiert ist, dass die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelt, der Staatsanwalt anklagt und der Richter entscheidet, also jede Stelle frei und unabhängig ist, so hinderte das nicht einen Amtsrichter am Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 66 Js 3381/97 Ls (88/97)), seinen Unmut über die in seinen Augen unfähigen Strafverfolgungsbehörden freien Lauf zu lassen:
     
    „ (...)Die schwerste Tat ist der räuberische Diebstahl. Dafür wollte der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung ein Jahr sechs Monate haben, völlig übertrieben, sechs Monate sind genug. ... Für jeden der sieben Diebstähle ... Geldstrafen ..., woraus sich für alle neun Straftaten die angemessene Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten ergibt. (...)
     
    Daß der Staatsanwalt - er wollte insgesamt zwei Jahre Freiheitsstrafe - Entlassung des Angeklagten beantragt hat, ist unverständlich geblieben und ist auch falsch, ebenso falsch wie die eigentlich unglaubliche Tatsache, daß der Angeklagte ... bei seinem erneuten Auftauchen bei "Kaiser's" ... als Täter des räuberischen Diebstahls erkannt wurde, ungerührt "vor Ort entlassen" wurde. Donnerwetter, ist das aber eine prachtvolle Strafverfolgung ! (... ) “.
     
     
    ***
     
     

Kapitel VI - Skurriles Wissen
     
    Nach so viel skurrilem Recht, jetzt ein Kapitel, das sich mit dem skurrilen Wissen befasst. Sie werden sehen, es ist nicht alles so, wie es scheint.... Viel Vergnügen!
     
    ***
     
    Wussten Sie schon?
     
     
    Einige Meldungen sind so kurz, dass sie kaum unterzubringen sind in den Zeitungen oder Zeitschriften. Das muss nicht bedeuten, dass diese Meldungen einfach zu uninteressant sind. Nein, es bedeutet, sie stehen allein mit den Fakten und sind oftmals nur einen einzigen Satz lang. Dennoch sind dabei einige sehr skurrile und heitere Stilblüten, wie die folgende Zusammenstellung verdeutlicht.
     
     
    Wussten Sie schon,...
     
     
    ...dass ein Hahn ohne Kopf 18 Monate überleben konnte? Der Hahn, der auf den Namen ‘Mike‘ hörte, sollte eigentlich in einem Kochtopf landen. Das Schicksal also, was sehr viele Tiere seiner Gattung irgendwann ereilt. Als sein Besitzer Lloyd Olsen ihm jedoch den Kopf abschlug, trat nicht der gewünschte Erfolg ein, sondern der Hahn flatterte munter weiter. Lloyd Olsen sah dies als ein Zeichen an und fütterte den Hahn jetzt mit einer Pipette in die Speiseröhre weiter. So

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