Filesharing - Rechtliche Fallen und Probleme
Vorwort
Je mehr das Internet an Bedeutung für unseren Alltag gewinnt, desto mehr sind auch digitale Medieninhalte auf dem Vormarsch. Wurden vor etwa 30 Jahren noch Kassetten in Tapedecks abgespielt und die Lieblingslieder manuell aus dem Radio aufgenommen, wird diese lästige Aufgabe heutzutage von spezieller Software erledigt, die automatisiert Mengen von Songs aus Internetradios aufnimmt, betitelt, zurechtschneidet und in saubere Ordnerstrukturen ableget. Natürlich finden einzelne Songs, ganze Alben oder gar komplette Discografien auch auf andere Weise ihren Weg auf die heimische Festplatte.
Das Zauberwort heißt in vielen Fällen: Filesharing. Mittels spezieller Software lassen sich digitale Güter aus dem Internet, genauer noch: von Computern anderer Filesharing-Nutzer, simpel und schnell auf den eigenen Rechner kopieren. Filme, Songs, Software, aber auch Bücher und Apps gelangen auf diese Art und Weise millionenfach jeden Tag in den Besitz von Personen, die keinen Cent für diese Inhalte bezahlen. Allerdings zeigt z.B. das Ergebnis einer Umfrage des Instituts American Assembly der Columbia University, USA, überraschenderweise, dass Tauschbörsenteilnehmer zwar eine größere Sammlung an digitalen Musiktiteln als der Durchschnitt besitzen, aber auch mehr Geld für Musikstücke ausgeben, als Nicht-P2P-Nutzer.
Es existieren neben dem Filesharing natürlich noch andere Methoden, um unentgeltlich an fremde Werke zu gelangen – viele Wege führen zur CD-ROM. Aber Filesharing ist leicht zu bedienen und erfreut sich nach wie vor größter Beliebtheit. In erster Linie sind wohl Kinder und Jugendliche unter den regelmäßigen Nutzern solcher Angebote, allerdings nicht ausschließlich. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass so ziemlich alle Altersstufen, Bildungsgrade und Berufe vertreten sind. Es ist kaum Unrechtsbewusstsein vorhanden, da ja vordergründig niemand wirklich zu Schaden kommt. Eine Kopie verletzt bzw. vernichtet ja nicht das Original, und außerdem hätte man den Song, das Video oder die Software ja sonst gar nicht gekauft – das sind nur zwei der „beliebtesten“ Ausreden von Filesharing-Nutzern. Aufgrund der andauernden Medienpräsenz des Themas muss heutzutage eigentlich jedem bewusst sein, dass er gegen geltendes Recht verstößt… und dennoch ist keine merkliche Reduzierung der Download-Zahlen zu vermelden.
Und das, obwohl dieser „Volkssport“ mittlerweile insbesondere von der Film- und Musikindustrie mehr als argwöhnisch beobachtet wird. Sozusagen als Gegenbewegung hat sich eine regelrechte „Abmahnindustrie“ gebildet, in deren Zentrum sich neben den eigentlichen Rechteinhabern Ermittlungsfirmen und auch Rechtsanwälte etabliert haben, die auf bisweilen recht fragwürdige Art und Weise Geld damit verdienen, Filesharing-Nutzer zu entlarven. Ist dies gelungen, folgt in aller Regel eine Abmahnung mit entsprechender Honorarforderung des abmahnenden Anwalts und in manchen Fällen sogar ein strafrechtliches Nachspiel. Aufgrund der Tatsache, dass es auf diesem Gebiet unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen gibt, wird einem „Abmahnunwesen“ Tür und Tor geöffnet. Zwar gab es die eine oder andere Reaktion von Seiten der Politik, indem etwa im Herbst 2008 die so genannte „100-Euro-Abmahnung“ eingeführt wurde, allerdings sind diese Änderungen weitgehend verpufft und zeigen im Alltag kaum Wirkung. Es gibt eine Unmenge an gerichtlichen Entscheidungen, die es Betroffenen schwer machen, den Durchblick zu behalten. Nur wenige Themen sind so dynamisch und zugleich praxisrelevant, wie Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Idee zu diesem Buch entstanden. Es soll – getreu dem Motto der Reihe – schnell und kompakt über die rechtliche Situation beim Filesharing aufklären und gleichermaßen als „Erste-Hilfe-Katalog“ dienen. Demzufolge finden sich hier nicht nur das nötige juristische Grundlagenwissen, sondern auch zahlreiche Praxistipps für den Umgang mit Abmahnungen oder auch Strafverfahren. Es wurde bewusst weitgehend auf das Zitieren von Paragrafen bzw. Urteilen verzichtet, um die ohnehin schon schwierige Materie nicht noch komplizierter zu gestalten. Allerdings kann die Kenntnis eines bestimmten Urteils unter Umständen auch von Vorteil sein. Die im Ratgeber in Bezug genommenen Entscheidungen können per Onlinesuche oder auf bestimmten juristischen Internetseiten, wie etwa dem Portal
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