Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer
Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron, noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel für seine Füße, noch bei Jerusalem, denn es ist die Stadt des großen Königs. Auch bei deinem Haupt sollst du nicht schwören; denn du kannst kein einziges Haar weiß oder schwarz machen. Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen.«
Dieser Abschnitt ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert: Jesus zitiert zunächst einige der zu seiner Zeit in Israel üblichen Schwüre (beim Himmel, bei der Erde, bei Jerusalem, bei meinem Haupte), um dann von seinen Anhängern absolute Wahrhaftigkeit bei allen Aussagen – auch den nicht beschworenen – zu verlangen; ein äußerst rigoroser moralischer Anspruch, der in ähnlicher Form die ganze Bergpredigt durchzieht. Jesus verschärft in dieser für seine Lehre zentralen Predigt die Forderungen der Zehn Gebote weit über den Punkt hinaus, der von fehlbaren Menschen im Allgemeinen noch erfüllt werden kann. So ist es verständlich, dass sowohl die katholische Kirche als auch die großen evangelischen Kirchen der Bergpredigt in diesem Punkt nicht folgen wollen und Eide für gläubige Christen ausdrücklich zulassen. Die deutsche Strafprozessordnung nimmt Rücksicht auf streng gläubige christliche Gemeinschaften und erlaubt statt des Eides eine so genannte Bekräftigung, wenn der Glaube eines Zeugen keinen Eid zulässt. In diesem Fall fragt der Richter den Zeugen: »Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben«, und der Zeuge antwortet mit einem einfachen »Ja«.
Die magische oder religiöse Überhöhung des Schwurs vor Gericht entspringt dem Versuch, im Gestrüpp von Lügen und Halbwahrheiten eine grundlegende Gerechtigkeit durchzusetzen. Menschen haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl (das sich sogar bei den höheren Affen nachweisen lässt), und der Zusammenhalt einer Gemeinschaft hängt davon ab, dass ihre Mitglieder sich gerecht behandelt fühlen. Von jeher rufen die Menschen deshalb höhere Wesen zu Zeugen ihrer Wahrhaftigkeit an – und setzen sich damit ihrem Zorn aus, sollten sie gelogen haben. Eng verknüpft mit der Vorstellung des göttlichen Schutzes einer wahren Aussage vor Gericht ist das so genannte Gottesurteil. Wo ein menschliches Gericht überfordert ist, soll ein höheres entscheiden, ob ein Angeklagter schuldig oder unschuldig ist. In germanischer Tradition, die bis weit in die christliche Zeit übernommen wurde, gab es verschiedene
Proben, von denen man vermutete, dass ein Unschuldiger sie mit Unterstützung der Götter, oder später des christlichen Gottes, überstehen werde. Bekannt sind zum Beispiel die Losprobe, bei der ein Los die Schuld entschied, oder die Feuerprobe, bei der ein Beschuldigter über glühende Pflugscharen laufen, ein glühendes Eisen halten oder die Hand ins Feuer legen musste. Obwohl die Gottesurteile bereits 1215 im vierten Laterankonzil verboten wurden, hat sich bis heute die Redewendung: »für jemanden die Hand ins Feuer legen« erhalten. Noch bis ins siebzehnte Jahrhundert hinein warf man Frauen, die der Hexerei beschuldigt wurden, gefesselt ins Wasser, um ihre Schuld nachzuweisen. Wies das Wasser sie zurück (schwammen sie also auf dem Wasser), waren sie schuldig. Gingen sie unter, waren sie unschuldig. Wenn es dann nicht gelang, sie rechtzeitig vor dem Ertrinken zu retten, hatten sie immerhin Anspruch auf ein christliches Begräbnis.
Nicht nur das Gerichtswesen kennt die Bindung durch den Eid. Beamte und Repräsentanten des Staates schwören einen Amtseid, Soldaten in einigen Ländern einen Fahneneid. Vasallen schworen Fürsten und Königen den Treue- oder Lehenseid, Ärzte bei Antritt ihres Berufs den Eid des Hippokrates. Der Fahneneid existiert im Recht der Bundesrepublik nicht mehr. Berufs- und Zeitsoldaten legen statt dessen einen Diensteid ab, in dem sie schwören, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die untergegangene DDR kannte dagegen noch einen Fahneneid. Er bestand aus fünf komplizierten Sätzen und endete mit den Worten:
»Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe des Gesetzes unserer
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