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Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer

Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer

Titel: Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Grüter
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dass »verschwören« ursprünglich eine verstärkende Form des Wortes »schwören« war und erst später die Bedeutung »sich heimlich [durch Eide] verbünden« angenommen hat. Wenn wir also den Sinn des Wortes »verschwören« erschließen wollen, müssen wir uns zunächst mit der Herkunft und Bedeutung der Worte »schwören« und »Eid« beschäftigen. Das führt uns auf eine Reise in die ferne Vergangenheit.

Vom Schwören
    Das Wort »schwören« ist ein uraltes Wort des germanischen Rechtswesens. Im Englischen heißt es »to swear«, im Schwedischen »swära«, im Holländischen »zweren«. Es bezeichnete von Anfang an die Rede oder Aussage vor Gericht. Das englische Wort
»answer«
(von altenglisch »And-Swaru«), das heute ganz allgemein
Antwort
bedeutet, meinte ursprünglich die Erwiderung vor Gericht. Ebenso alt ist das Wort »Eid« (englisch »oath«, schwedisch »ed«), es stand für den Wortlaut des Schwurs, die Eidesformel oder auch die feierliche Prozedur des Schwörens.
    Die Institution des Schwurs gibt es nicht nur in Europa, sondern bei fast allen Völkern der Welt, beispielsweise in China, im Israel der Bibel oder bei afrikanischen Völkern. Damit verbunden ist immer ein magischer oder heiliger Akt. »Per deos iuro« – ich schwöre bei den Göttern, sagte man im alten Rom. Die Götter werden damit als Zeugen einer gerichtlichen Aussage angerufen, und der Anrufende liefert sich ihrer Rache aus, sollte er einen Meineid geschworen haben. In der germanischen Tradition musste der
Schwörende einen Gegenstand berühren, der mit den Schutzgöttern des Gerichts zusammenhing, so wie heute noch bei der Eidesleistung eine Hand auf der Bibel liegt, während die andere zum Schwur erhoben wird. Der Text einer alten nordischen Gerichts-Eidesformel ist uns überliefert:
»Ich schwöre auf den Ring einen gesetzlichen Eid, so wahr mir Freyr, Njord und der allmächtige Ase helfe, zu klagen, zu verteidigen, zu zeugen, Wahrspruch oder Urteil zu fällen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Rechtsbrauch.«
Der erwähnte Ring war ein heiliger Gegenstand, der zuvor in das Blut von Opfertieren getaucht worden war.
    Nahezu alle Völker der Welt kennen die Magie des Eides. So beschreibt der amerikanische Schriftsteller Robert Ruark in seinem Roman
Die schwarze Haut
ein besonders drastisches Schwurritual des Kikuyu-Stammes in Kenia. Die Parteien einer Auseinandersetzung konnten ihre Aussage vor dem Stammesgericht beschwören, indem sie mit Keulen eine Ziege totschlugen. Jeder der beiden beteiligten Männer musste der Ziege mit jedem Schlag einen Knochen brechen. Dazu sprach er die Formel: »Wie diese Ziege stirbt, möge ich zermalmt werden, wie diese Ziege zerbrochen wird, wenn ich eine Lüge sage.« Die Kikuyu glaubten daran, dass eine falsche Aussage den Lügner unweigerlich binnen sechs Monaten töten würde.
    Auch im deutschen Recht der Gegenwart ist der Eid heilig. Der Paragraph 64 der Strafprozessordnung schreibt die Eidesformel wörtlich vor, weshalb er hier auch im Wortlaut zitiert werden soll:
    ( 1 ) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
    »Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben«
    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
    »Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe«.
    ( 2 ) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet,
dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
    »Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben« und der Zeuge hierauf die Worte spricht: »Ich schwöre es«.
    ( 3 ) Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
    ( 4 ) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.
    Die religiöse Formel erwähnt ausdrücklich die Allmacht und Allwissenheit Gottes. Ein Zeuge, der diesen Eid leistet, soll sich darüber im Klaren sein, dass Gott jede Lüge erkennen und strafen wird. Gott zum Zeugen eines Meineids anzurufen ist eine schwere Sünde, die zur Verdammnis führt.
    Nach Auffassung einiger streng gläubiger christlicher Gemeinschaften dürfen Christen allerdings überhaupt nicht schwören. Sie beziehen sich auf die Bergpredigt, in der Jesus sagt (Matthäus 5 , 33 - 37 ):
    »Ihr habt gehört, dass zu den

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