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Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer

Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer

Titel: Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Grüter
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den zahlreichen Morden an Gegnern Israels. Aber auch für Geheimdienste gibt es einen informellen Rahmen geduldeter Gesetzesübertretungen. Wer sich darüber hinwegsetzt, schadet seinem Land. Die politischen Morde des iranischen Geheimdienstes an iranisch-kurdischen Oppositionspolitikern am 17 .September 1992 im Berliner Lokal »Mykonos« belasteten die deutsch-iranischen Beziehungen mehr als ein Jahrzehnt lang und schadeten dem internationalen Ruf des Irans.
     
    Auch der französische Geheimdienst darf morden, wenn die Morde nicht in Frankreich stattfinden und keine französischen Staatsbürger treffen. Am 10 .Juli 1985 versenkten Agenten des französischen Geheimdienstes im Hafen von Auckland in Neuseeland das Greenpeace-Schiff »Rainbow Warrior« mit zwei Sprengladungen. Sie verhinderten damit, dass Greenpeace die französischen Atomwaffenversuche auf dem Mururoa-Atoll störte. Ein portugiesischer Fotograf an Bord des Schiffes starb bei dieser Aktion. Die neuseeländische Polizei verhaftete zwei von sechs unmittelbar Beteiligten,
die Übrigen konnten flüchten. Daraufhin schaltete sich die französische Regierung ein und verlangte, dass die beiden Attentäter nicht vor Gericht gestellt werden dürften, weil sie lediglich Befehle ausgeführt hätten. Die neuseeländische Regierung jedoch betrachtete das Vorgehen der Franzosen als Akt des Terrorismus und lehnte eine Freilassung ab. Nachdem die Attentäter in Neuseeland verurteilt worden waren, übte die französische Regierung massiven wirtschaftlichen und politischen Druck auf Neuseeland aus, um eine Überstellung der beiden nach Frankreich zu bewirken. Nach einer Schamfrist von einigen Monaten gab Neuseeland nach und schob die beiden Attentäter nach Frankreich ab.
    Für die französische Regierung entwickelte sich die Aktion zu einer politischen Katastrophe. Nachdem die Verantwortlichen monatelang jede Kenntnis der Aktion geleugnet hatten, brachten die französischen Zeitungen im Laufe des Jahres 1985 immer mehr Beweise für eine direkte Beteiligung der Regierung ans Licht. Ende September 1985 musste der Verteidigungsminister Hernu zurücktreten. Trotzdem hatte die Aktion in Frankreich keine juristischen Folgen: Keiner der Beteiligten, weder die Befehlshaber noch die Ausführenden, wurden je vor Gericht gestellt.
     
    Überhaupt kommen Exzesse geheimdienstlicher Verbrechen kaum jemals zur Anklage. Die CIA verschleppt Terrorverdächtige (sofern sie nicht amerikanische Staatsbürger sind) in befreundete Staaten wie Syrien, Jordanien, Ägypten oder Afghanistan, um sie dort foltern zu lassen. Das ist selbstverständlich von amerikanischen Gesetzen nicht gedeckt, aber die Regierung stützt diese Praxis, und die Kontrollorgane haben bisher (bis Februar 2006 ) nicht eingegriffen. Der Buchautor und ehemalige CIA -Mitarbeiter Michael Scheuer erklärte dazu dem Journalisten Stephen Grey:
»Menschenrechte – das ist doch ein sehr flexibler Begriff. Das hängt doch auch irgendwie davon ab, nach wie viel Heuchelei dir gerade zumute ist.«
    Nur in einem einzigen Fall ist es bisher gelungen, einen hochrangigen Geheimdienstbeamten wegen seiner Verbrechen zu belangen,
und dies auch nur durch besondere Umstände: Zwischen 1949 und 1964 verschleppte der Auslandsgeheimdienst HVA der DDR etwa 400 namentlich bekannte Personen gegen ihren Willen in die DDR . In manchen Fällen wollte die DDR -Spitze missliebige Regimekritiker ausschalten, in anderen Fällen Geflüchtete zurückholen und einsperren oder die Verschleppten zu Aussagen zwingen, die sich propagandistisch ausnutzen ließen. Menschenraub war nach dem Buchstaben des DDR -Strafgesetzbuches strafbar, allerdings standen die Staatsspitze und die SED über dem Gesetz. Das änderte sich jedoch mit dem Zusammenbruch der DDR und der Wiedervereinigung.
    Im Jahre 1997 klagte die Bundesanwaltschaft den langjährigen Chef des DDR -Auslandsgeheimdienstes Markus Wolf in vier ausgewählten Fällen wegen Freiheitsberaubung an, die in zwei Fällen zusätzlich mit vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung verbunden war. Am 28 .Mai 1997 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung; ein mildes, eher symbolisches Urteil. Markus Wolf sah das allerdings nicht so. Er habe sich als Bürger und Funktionsträger des anderen deutschen Staates streng an Auftrag, Verfassung und Gesetze gehalten, erklärte er nach der Urteilsverkündung indigniert.
     
    Geheimdienste verstoßen zweifelsfrei gegen

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