Fünf Schlösser
als Pfandleiher in den Besitz der Mark gekommen. Das ist aber nicht richtig, wenigstens nicht in dem gewöhnlichen Sinne. 100 000 Goldgulden wurden allerdings, als eine Schuld Sigismunds an Friedrich, auf die Mark Brandenburg eingetragen, aber diese Summe war nicht ein zuvor empfangenes Darlehn, sondern, um modern zu sprechen, »ein nicht ausgezahltes Gehalt samt Repräsentationskosten«. Sigismund, einsehend, daß die Landeseinnahmen kein Äquivalent für die zu gewärtigenden Dienste des neuen Landesverwesers, insonderheit aber nicht ausreichend zur Bestreitung eines Hofhalts sein würden, bewilligte dem Burggrafen eine Zubuße von 100 000 Gulden, und weil er (Sigismund) sich außerstande sah, dies aus freien Stücken Bewilligte sofort bar auszuzahlen, so ließ er diese Zuschußsumme , ganz so, wie wenn es geborgte 100 000 Goldgulden gewesen wären, auf die Mark eintragen. Die Mark wurde Pfand« und ging schließlich, als nicht eingelöstes Pfand, in den Besitz des Burggrafen über. Riedel, in seinem ausgezeichneten Buche »Zehn Jahre aus der Geschichte der Ahnherrn des preußischen Königshauses« hat dies alles in musterhafter Weise klargelegt und für historische Korrektheit Sorge getragen, aber so dankbar wir ihm für diese Korrektheit sein müssen und so gewiß es zuzugestehen ist, daß zwischen einem »geleisteten Darlehn« und einem »nicht empfangenen Gehalt« – trotzdem beides eine Schuld repräsentiert – immerhin noch ein Unterschied obwaltet, so bin ich doch ganz außerstande, mich in der Gesinnung zurechtzufinden, die Riedel bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck bringt. Er behandelt die Frage mit einem Nachdruck und einer Feierlichkeit, als ob er, mit Hülfe dieser seiner Aufklärungen, das Hohenzollerntum von einem Makel befreit und die Vorgeschichte desselben von etwas Krämerhaftem und Geldgeschäftlichem gereinigt hätte. Das ist aber offenbar zu weit gegangen. Es kann, meinem Ermessen nach, für die Hohenzollern, die seitdem ihre Legitimation über jeden Zweifel hinaus nachgewiesen haben, ziemlich gleichgültig sein, wie sie damals zur Mark gekommen sind, so oder so. Sollte dies aber bestritten werden können, so doch schwerlich das, daß es, nach der moralischen oder, wenn man so will, nach der Feinheitsseite hin, absolut bedeutungslos ist ob die 100 000 Goldgulden von 1412 ein vom Burggrafen geleisteter Vorschuß oder ein ihm versprochener und nicht ausgezahlter Zuschuß waren. Das sonst so hervorragende, von der größten Sachkenntnis getragene Riedel sche Buch hat einen schwachen Punkt in dieser hier und da geradezu störend hervortretenden Hyperloyalität , auf die wir in einem späteren Kapitel, wo sich's über das Recht oder Unrecht der Quitzows handelt noch ausführlicher zurückkommen. ._.
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7. Kapitel
Die Schlacht am Kremmer Damm am 24. Oktober 1412
Dieselbe fand bei Kremmen statt und führt den Namen der »Schlacht am Kremmer Damm«. Sicherlich war es keine Schlacht in unserm Sinne, kaum ein Gefecht, und die Verluste, soweit die Zahl mitspricht, werden hüben und drüben sehr unbedeutend gewesen sein, dennoch lebt das Ereignis frischer in der Erinnerung fort als manche große Schlacht, die Brandenburg-Preußen seitdem geschlagen hat. In dieser Beziehung stellt sich das am Kremmer Damm erfolgte Rencontre dem Tage von Fehrbellin zur Seite, während es, auf das Taktisch-Strategische hin angesehen – wenn so große Worte bei so kleinen Vorgängen überhaupt gebraucht werden dürfen – einem achtundsiebzig Jahre früher an genau derselben Stelle mit genau demselben Feinde stattgehabten Kampfe gleicht, der ebenfalls den Namen einer Schlacht am Kremmer Damm führt. Es gibt also zwei Schlachten dieses Namens: eine (die frühere ), die 1334 zwischen Herzog Barnim von Pommern und Markgraf Ludwig von Brandenburg, und eine zweite (die unsere ), die 1412 zwischen den Pommernherzögen Otto und Casimir und Burggraf Friedrich ausgefochten wurde.
Die voraufgegangene Schlacht von 1334 genießt des Vorzugs, in einer schönen und charakteristischen Volksballade behandelt zu sein, die hier mitzuteilen ich mir aus verschiedenen Gründen nicht versagen möchte. Die erste Schlacht am Kremmer Damm
(Zwischen Herzog Barnim von Pommern und Markgraf Ludwig
von Brandenburg 1334)
Als Herzog Barnim, der kleine Mann
(Um mit Markgraf Ludwig zu fechten),
Kam bis an den Kremmer Damm heran,
Sprach er zu Rittern und Knechten: »Das Kremmer Luch ist ein garstig Loch,
Und den Feind daraus zu
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