Fünf Schlösser
obenan stand.
Diese trotz aller Heimlichkeit sehr bald bekannt werdenden Vorgänge blieben nicht ohne Wirkung auf die Mitglieder der »Fronde«, die, rasch erkennend, gegen wen sich das alles richtete, momentan nachzugeben beschlossen, um zunächst besser Wetter abzuwarten. In der Tat erschienen sie bald danach vor dem Burggrafen, um ihm die bis dahin verweigerte Huldigung zu leisten, und schoben durch diesen am 4. April 1413 in Berlin vollzogenen Akt freiwilliger Unterwerfung die schon damals drohende Katastrophe um fast Jahresfrist hinaus. Aber der Hang, nach eigenem freien Ermessen zu handeln und ein obrigkeitliches Regiment nur insoweit gelten zu lassen, als es ihnen zu Willen war, steckte den Quitzows zu tief im Blut, als daß sie sich desselben auf die Dauer und einem bloß äußerlichen Unterwerfungsakte zuliebe hätten entschlagen können. »Wir haben nun den Rechtszustand anerkannt und sind, nachdem wir dem Nürnberger gehuldigt, keine Rebellen mehr gegen König Sigismund und seinen Willen. Aber wie wir des Königs Recht gewahrt haben, so wollen wir nun auch das unsere wahren, und das unsere heißt: ›Recht der Absagung und freien Fehde‹.« So mochten ihre Gedanken gehen, und schon innerhalb der nächsten Tage geschahen Dinge, die dieser Anschauung vom Rechte freier Fehdeführung Ausdruck gaben.
Sehen wir, wie.
Unter den vielen Landesschlössern, die während der Jobstschen Herrschaft »in Versatz« gegeben waren, war auch Schloß Trebbin , ein »Raubschloß«, wie Wusterwitz es nennt, das um die Zeit, als der Burggraf ins Land kam, von drei Brüdern von Maltitz gehalten wurde. Bei Gelegenheit der »Auslösungen«, die nun begannen, ja sich recht eigentlich als erste Pflicht des neuen Statthalters herausstellten, kam auch Schloß Trebbin an die Reihe, dessen derzeitige Besitzer jedoch die Herausgabe des Schlosses gegen Rückempfang der Pfandsumme verweigerten, vielleicht weil sie den Quitzows nahestanden und Hülfe von ihnen erwarten mochten. All dies wurde Veranlassung, daß Burggraf Friedrich, dem sich auf diesem Zuge die gesamte »renitente« Partei, die Quitzows mit eingerechnet, anschloß, am 23. April 1413 vor dem »Raubnest« erschien und es nach zweitägiger Belagerung einnahm.
Solch Erfolg durfte den Burggrafen mit Genugtuung erfüllen. Aber diese Genugtuung war von kürzester Dauer, und ehe noch der Abzug angeordnet war, zogen die Quitzowschen, ohne sich um den Burggrafen zu kümmern oder ihm auch nur Kenntnis davon zu geben, aus dem Trebbiner Lager ab, um weiter südlich in das zunächst unter dem Abt von Zinna, mittelbar aber unter dem Erzbischof von Magdeburg stehende Dorf Hennickendorf einzubrechen. Mit den beiden Quitzows waren Wilkin von Arnim, Achim und Matthias von Bredow, Werner und Albrecht von Holzendorf, Wichard von Rochow, Ebeling und Henning von Krummensee, Claus von Kannenberg, Henning von Stechow, Ludwig Sparr und Herrmann von Bardeleben. In Hennickendorf nahm man den Bewohnern ihr Hab und Gut und trieb das Vieh nach Schloß Beuthen , um es daselbst in Sicherheit zu bringen. Als, wie sich denken läßt, Beschwerden über diese vom Zaun gebrochene Fehde beim Burggrafen einliefen und der Abt von Zinna Genugtuung für das Geschehene forderte, rächte man sich auf seiten der Verklagten (denen sich inzwischen auch Kaspar Gans zu Putlitz angeschlossen) einfach dadurch, daß man von neuem ins Zinnasche zog und die Klosterdörfer Bardenitz, Pechül, Mehlsdorf, Felgentreu, Frankenfelde und Frankenföhrde rein ausplünderte. Die Bauern wurden drangsaliert und weggeschleppt und andere, darunter der Frankenföhrder Schulmeister, erschlagen. Auf den Hülferuf der heimgesuchten Orte raffte der Zinnasche Klostervogt alles zusammen, was sich von Mannschaft in der Eile zusammenraffen ließ, und jagte damit den Quitzowschen nach, aber der Widerstand, den diese leisteten, war so stark, daß viele der Verfolger auf dem Platze blieben und der Vogt mit seinen drei Brüdern gefangengenommen wurde. Die Sieger setzten darauf unbehindert ihren Heimzug fort und brachten die Beute nach Schloß Golzow .
All dies war im Mai. Gleich danach kam abermals Zuzug aus der Prignitz, welchen Zuzug die gerade hier ihren stärksten Einfluß übenden Quitzows veranlaßt haben mochten. Unter denen, die kamen, waren folgende: die von Rohr zu Freienstein, Neuburg, Neuhausen und Schrepkow; die von Möllendorf zu Wittenberge, Kumlosen, Krampfer und Abbendorf; die von Königsmarck zu Fretzdorf; ferner die von Restorf,
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