Geld im Mittelalter
Münzverschlechterungen des ausgehenden 13. Jahrhunderts und des 14. Jahrhunderts behaupten. 35 Die Einführung des Goldtalers indes war ein Fehlschlag, wohl weil es dafür noch zu früh war.
In der Verwaltung der Reichtümer der Krondomäne führte Ludwig der Heilige keine Neuerungen ein. Er nahm weiterhin die Dienste des königlichen Kämmerers so in Anspruch, wie das Amt im 12. Jahrhundert geschaffen worden war, und der Wechsler, die trésoriers genannt wurden; Ludwig VII. hatte sie eingeführt; aber vor allem änderte er nichts am Entschluss seines Vorfahren, dass der königliche Schatz dem Pariser Temple anvertraut wurde. Damit wird deutlich, welche Rolle die großen religiösen Orden als Schatzverwalter im Hochmittelalter für diejenigen spielten, die wir heute Staatsoberhäupter nennen. Das war seit Beginn des 12. Jahrhunderts bei der Verwaltung der Einkünfte und Finanzen der päpstlichen Kurie durch den Orden von Cluny der Fall, ebenso hinsichtlich der Bedeutung, die der Templerorden für das französische Königtum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis 1295 innehatte, dem Jahr, in dem der Staatsschatz aus dem Temple in den Louvre überführt wurde, von wo er in das zu Beginn des 14. Jahrhunderts neu gebaute königliche Palais de la Cité kam, damals noch Sitz der Könige von Frankreich.
Mit den Finanzaufgaben in einem Bailliage genannten königlichen Bezirk wurde der Bailli betraut. Er erhob die bei Eigentumsübertragungen fälligen Steuern, die Erträge aus Rückkäufen von Herbergs- und Gastungsrechten (droits de gîte) , die in Warenform geleisteten Abgaben der Gemeinden, die régales genannten Königssteuern, die Siegelgebühren für die mit dem königlichen Siegel versehenen Urkunden, die Abgaben der Juden sowie bis zur Einrichtung einer eigenen Forstverwaltung im Jahr 1287 die Einkünfte aus Holzverkäufen. Ab 1238 umfassten die Ausgaben, die er aus der Kronkasse bestritt: Lehen und Almosen, das heißt vom König festgesetzte Renten aus den Einkünften der Bailliage, sowie die œuvres (Werke), das heißt Bau und Instandhaltung der Burgen, Paläste, Wohnhäuser, Scheunen, Gefängnisse, Mühlen, Straßen und Brücken, die dem König gehörten. Das älteste Dokument mit Zahlen zum Vermögen des Königs und vor allem zur Krondomäne ist ein Text des Vorstehers der Kirche von Lausanne aus dem Jahr 1222, in dem das Vermögen Philipps II., das ihm sein Vater König Ludwig VII. vermacht hat, im Augenblick seines Erbantritts auf monatliche Einkünfte von 19000 Pariser Pfund, also jährlich 228000 Pfund, geschätzt wird; er selbst schickt sich an, seinem Sohn, dem späteren König Ludwig VIII., Tageseinkünfte von 1200 Pfund – umgerechnet also jährlich 438000 Pariser Pfund – zu vererben. Diese Einkünfte machten im Königreich Frankreich des beginnenden 13. Jahrhunderts die Monarchie zur reichsten Institution nach der Kirche. In jenem Jahrhundert nahm der König die tonlieu genannte indirekte Steuer auf die bei Märkten und Messen verkauften Waren ein. Er erhob auch unzählige Zölle für Reisende, auf ihre Waren, Karren und Lasttiere. Diese Wegzölle mussten für die Nutzung von Straßen und Häfen, auf Brücken und Flüssen bezahlt werden. Die Befugnis, einen Beruf auszuüben, wurde gegen Entrichtung von Naturalien und Geld an den König erteilt. Für das Prägen von Münzen, die man durch das Einschmelzen von Barren oder das Wiedereinschmelzen alter Geldstücke erhielt, beanspruchte der König die Seigniorage, den »Münzgewinn«. Er kassierte auch eine Gebühr auf die Nutzung von Maßen und Gewichten, die als Eichmaß oder -gewicht dienten. Ihm flossen die Nachlässe der Ausländer und Bastarde zu, und er besteuerte auch die jüdischen Wucherer. In den Wäldern, die große Teile der Krondomäne bedeckten, erzielte der König hohe Einkünfte aus dem Holzschlag, der Fischerei sowie dem Bau von Wehren und Mühlen. Gingen ihm die Geldmittel aus, konnte er vor allem die Städte zu Anleihen zwingen. Die Ausgaben des königlichen Palastes wurden überwiegend aus den Einnahmen des Siegelamtes gedeckt. Damit wird deutlich, dass der König Einkünfte als Besitzer einerseits und als Herrscher andererseits erzielte. Da die Abgabenpflichtigen in klingender Münze zahlten, mussten die Schatzmeister der Kronkasse über das Wertverhältnis zwischen der jeweiligen Münze und dem Pfund (livre) Silber als rechnerischer Bezugsgröße exakt Bescheid wissen. Sie mussten die Valvationstabellen der Münzen vorliegen haben,
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