Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren
Kampagnen zu optimieren, werden diese Daten einfach nicht benötigt!
Information:
Ich bin, wie gesagt, kein Jurist und kann und möchte auch keine Rechtsberatung geben. Jeder Website-Betreiber ist für seine Seite verantwortlich. Sie entscheiden, ob Sie Tools auf Ihrer Website einsetzen, und wenn ja, welche. Ich gebe hier lediglich meine Meinung wieder und kann nur auf den Verstand der Datenschützer hoffen, keine Maßnahmen zu ergreifen, die der gesamten deutschen Internetwirtschaft schaden könnten. Insbesondere, wenn man sich überlegt, welche weiteren (aus meiner Sicht mitunter viel skandalöseren) Methoden es gibt (Handy, Kreditkarte, Payback, Bank etc.).
Rein theoretisch wäre Google sicherlich in der Lage, individuelle User-Profile zu erstellen. Ich vermute, dass dies technisch durchaus machbar wäre, die Frage ist nur, ob es auch sinnvoll ist.
Information:
Googles Umsätze generieren sich zu ca. 98 % aus Werbung. Diese Werbung wird an User ausgeliefert, die die Google-Produkte benutzen (Google Suche, Googlemail, YouTube etc.) oder auf eine der Anzeigen klicken, die innerhalb des Content-Netzwerks angezeigt werden. Auf der anderen Seite hat Google mit keinem dieser Nutzer einen Vertrag geschlossen. Sämtliche User benutzen Google-Produkte, weil sie einfach zu bedienen sind, nichts kosten, gut aussehen oder aus irgendwelchen anderen Gründen. Außerdem gibt es fast alle Google-Produkte von anderen Anbietern im Internet. Es gibt andere E-Mail-, andere Kalender-, andere Web-Analyse-Tool- und andere Suchmaschinen-Anbieter. Die meisten davon bieten – ebenfalls kostenlos – teils sehr gute Produkte an. Jedem User steht es frei, diese Anbieter zu nutzen und Google zu meiden.
Dies bedeutet, dass Google ganz von der Zufriedenheit und vom Vertrauen der User abhängig ist. Angenommen, es kommt zu einem Daten-GAU mit Google-Daten. Welche Auswirkungen hätte dies? User würden die Dienste der Wettbewerber nutzen und sich massenhaft von Google abwenden. Dies hätte zur Folge, dass die Umsätze sofort dramatisch zurückgehen, der Google-Aktienkurs würde einbrechen, was eine (negative) Signalwirkung auf die gesamte Internetindustrie hätte, usw.
Die wichtigste Währung des Internets ist Vertrauen. Websites und Internetunternehmen können langfristig nur erfolgreich sein, wenn sie das Vertrauen der User und Kunden gewinnen bzw. es nicht missbrauchen. Google hat dieses Vertrauen über Jahre hinweg aufgebaut und es wäre mehr als fahrlässig, es durch Datenmissbrauch zu zerstören. Als weltweit agierendes Unternehmen muss Google darauf achten, die unterschiedlichen (Datenschutz-)Gesetze einzuhalten und zu berücksichtigen.
Nicht nur, weil etwas technisch denkbar ist, wird es auch umgesetzt. Wenn jeder alles tun würde, was (technisch) irgendwie umsetzbar wäre, wäre die Welt sicher kein guter Platz zum Leben. Wenn Daten in irgendeiner Form verwendet werden, dann nur anonymisiert und aggregiert, um allgemeine Trends zu erkennen.
Hinzu kommt, dass eine mögliche Auswertung von Analytics-Daten insofern immer fehlerbehaftet wäre, weil die Qualität der Daten sehr von der Implementierung abhängig ist. Ist der Tracking-Code wirklich auf jeder Seite eingebaut? Sind Ziele und Filter wirklich korrekt implementiert? Was sind überhaupt die Ziele?
5.2.1 Legale Verwendung von Google Analytics
Der Analytics nutzende Website-Betreiber muss seine User darauf hinweisen, dass dieses Tool verwendet wird. Es liegt in der Verantwortung des Website-Betreibers, dafür zu sorgen, dass User die Möglichkeit haben zu erfahren, welches Web-Analytics-Tool auf der Website zum Einsatz kommt.
Für die legale Verwendung sind folgende Punkte ausschlaggebend:
Hinweis für die User auf die Nutzung von Google Analytics
Hinweis für die User auf ein Browser-Plug-in für ein OptOut
IP-Adressen-Anonymisierung
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Im Folgenden gehe ich auf die einzelnen Punkte kurz ein.
5.2.1.1 Hinweis zur Nutzung von Google Analytics
Mit der Nutzung von Analytics akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen. Diese sind nicht verhandelbar, sondern müssen wie vorgegeben angenommen werden. Ein Website-Betreiber ist daher verpflichtet, die User darauf hinzuweisen, dass Analytics auf der Website integriert ist. Google hat hierfür einen rechtlich geprüften Absatz vorformuliert, der auf einer dem User einfach zugänglichen Seite integriert werden muss (beispielsweise im Disclaimer, im Impressum oder auf der Kontaktseite). Punkt 8.1 der
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