GU Quickfinder Kinderkrankheiten
nötigsten Utensilien ausgestattet ist, können Sie sich und Ihrem Kind meist selbst helfen. Lassen Sie sich in der Apotheke oder von Ihrem Kinderarzt beraten, was Sie für das jeweilige Urlaubsland benötigen.
→ Das gehört in jede Reiseapotheke
• Pflaster
• Schere
• Fieberthermometer
• Pinzette evtl. Zeckenzange
• 3 sterile Kompressen (10 x 10 cm)
• 2 Mullbinden
• Hautdesinfektionsmittel
• Wundsalbe
• Zäpfchen oder Saft gegen Fieber
• Zäpfchen gegen Krampfanfälle (falls Ihr Kind zu Fieberkrämpfen neigt)
• Elektrolyte gegen Durchfall und Erbrechen
• Nasenspray/Nasentropfen
• Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor
• Insektenschutzgel
• Gel/Tropfen gegen Insektenstiche
• Medikamente, die Ihr Kind regelmäßig einnehmen muss (z.B. Asthmaspray)
• Apis D12 (bei Wespen- oder Bienenstichen, die stark anschwellen)
• Arnica D12 (bei stumpfen Verletzungen oder blutenden Wunden)
Ernährung im Süden
Vor allem kleine Kinder reagieren schnell mit einem Magen-Darm-Infekt, wenn die Nahrung nicht einwandfrei ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Urlaubsort keine rohen Speisen zu sich nimmt. Das gilt nicht nur für Obst und Gemüse, sondern auch für Eier (Salmonellengefahr) sowie für Fleisch und Fisch. Die wichtigste Regel in diesem Zusammenhang lautet: „Koch es, schäl es oder vergiss es!“ Auch mit Eis sollten Sie vorsichtig sein. Kaufen Sie Wasser nicht offen, sondern nur in der Flasche, denn nur so ist gewährleistet, dass es auch wirklich keimfrei ist.
Vorsorgeuntersuchungen – der regelmäßige Gesundheitscheck Ihres Kindes
Zu den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen
Die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt dienen dazu, Krankheiten oder Entwicklungsstörungen Ihres Kindes so rasch wie möglich zu erkennen und im Frühstadium zu behandeln.
Bisher gab es zehn Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9 sowie die J1), die kürzlich durch vier weitere Untersuchungen ergänzt wurden, um größere Lücken zwischen den einzelnen Vorsorgeterminen zu überbrücken: mit drei Jahren (U7a), mit sieben bis acht Jahren (U10), mit neun bis zehn Jahren (U11) sowie mit 16 bis 17 Jahren (J2). Letztere werden von den gesetzlichen Krankenkassen bislang nicht übernommen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig, niemand kann Sie zur Teilnahme zwingen. Sie sollten jedoch bedenken: Nur wenn eine gesundheitliche Störung frühzeitig erkannt und therapiert wird, können spätere Schäden verhindert oder zumindest gemildert werden. Dazu gehören unter anderem eine Unreife des Hüftgelenks, Stoffwechselkrankheiten sowie Seh- und Hörstörungen. Auch wenn Sie glauben, Ihr Kind sei vollkommen gesund, sollten Sie keinen Vorsorgetermin versäumen. Es gibt durchaus Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen, die nur das geschulte Auge des Kinderarztes erkennt. Außerdem können Sie diese Termine nützen, um wichtige Fragen anzusprechen, die Sie beschäftigen, zum Beispiel zur Ernährung.
→ Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen auf einen Blick
U1:
Neugeborenen-Untersuchung
U2:
3. – 10. Lebenstag
U3:
4. – 6. Lebenswoche
U4:
3. – 4. Lebensmonat
U5:
6. – 7. Lebensmonat
U6:
10. – 12. Lebensmonat
U7:
21. – 24. Lebensmonat (mit 2 Jahren)
U8:
43. – 48. Lebensmonat (mit 4 Jahren)
U9:
60. – 64. Lebensmonat (mit 5 Jahren)
J1:
13. – 15. Lebensjahr
Vorsorgeuntersuchung U1 – Neugeborenen-Erstuntersuchung
Zeitpunkt: kurz nach der Geburt. Der Arzt untersucht Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Spannung der Muskulatur (Tonus), Reflexe, Entwicklungsstand (Apgar-Test) sowie Körperlänge, Kopfumfang und Gewicht des Neugeborenen. Außerdem wird überprüft, ob Geburtsverletzungen oder Missbildungen zum Beispiel Herzfehler bestehen. Der Arzt beurteilt auch, ob das Baby eventuell noch eine besondere Überwachung benötigt. Wenn die Geburt zu Hause oder im Geburtshaus stattfindet, übernimmt die Hebamme diese Untersuchung, falls kein Kinderarzt anwesend ist.
Vorsorgeuntersuchung U2 – Basisuntersuchung des Neugeborenen
Zeitpunkt: zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag. Die Untersuchung wird meistens noch in der Geburtsklinik durchgeführt. Der Arzt überprüft unter anderem nochmals genau Herz und Lunge. Er kontrolliert auch, ob die Verdauung in Ordnung ist und ob die Neugeborenengelbsucht im Normbereich liegt. Um festzustellen, ob das Hüftgelenk richtig ausgereift ist, wird zu diesem Zeitpunkt eine Ultraschalluntersuchung vorgenommen. Außerdem wird dem Baby (meist aus der Ferse)
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