Haarmanns Kopf
psychiatrischem Gutachten für schuldunfähig erklärt. Die Untersuchungen ergaben, dass er mindestens 22 Menschen ermordet hatte. Nach § 63 und § 64 StGB ordnete das Gericht seine Unterbringung im Maßregelvollzug an. Er befindet sich seitdem im Hochsicherheitstrakt der JVA Rosdorf.
Eine Entlassung ist ausgeschlossen.
Volkmar Dembowski wurde nach Abschluss der Ermittlungen nach Ringelheim zurückgebracht. Er befindet sich nach wie vor in psychiatrischer Behandlung. Der behandelnde Arzt, Dr. Paganetti, geht mittlerweile nicht mehr von einer positiven Prognose aus. Volkmar Dembowski wird sein weiteres Leben voraussichtlich in der Animus-Klinik im Maßregelvollzug verbringen.
Bis heute lehnt er es ab, mit seinem Zwillingsbruder zu reden.
Dr. Adrian Jacobsen wurde wegen Mordes und vorsätzlicher Anstiftung zum Mord nach § 211 StGB zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Tat fest und sah es als erwiesen an, dass er unter Einsatz seines psychiatrischen Fachwissens aus einem labilen Menschen einen bestialischen Täter gemacht hatte.
Dr. Jacobsen befindet sich seit seiner Verurteilung in der JVA Celle.
Die Gehirnschnitte des Serienmörders Fritz Haarmann sind bis heute nicht auffindbar.
Haarmanns Kopf wurde nach Abschluss der Untersuchungen der Rechtsmedizin Göttingen übergeben. Als Teilbereich der Universität ist sie die Eigentümerin. Die per Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit schützt den Kopf bis heute vor den Zwängen der Bestattungsverordnung.
Derzeit wird geprüft, ob der Kopf zusammen mit anderen Exponaten im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
ENDE
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