Hebammen-Gesundheitswissen
Treponema pallidum ausgelöst. Die Übertragung erfolgt insbesondere über (ungeschützten) Sexualkontakt. Die Infektion kann unerkannt vorhanden sein. Die Übertragung auf das Kind erfolgt entweder bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr direkt oder nach dem fünften Schwangerschaftsmonat über die Plazenta. Die Gefahr einer Infektion des Kindes ist besonders groß bei einer hohen Keimbesiedelung im zweiten Stadium der Erkrankung. Die Infektion kann Schädigungen an Haut, Skelett und dem zentralen Nervensystem verursachen und führt oft zu einer Fehl- oder Totgeburt. Die Kinder können aber auch ganz normal um den Termin herum geboren werden und zunächst ganz gesund erscheinen. Zwischen der zweiten und zwölften Lebenswoche – manchmal sogar später – treten dann die ersten Symptome einer angeborenen Syphilis auf. Eine antibiotische Therapie wird dann umgehend eingeleitet.
Zum Ausschluss dieser Infektion wird bei der ersten Vorsorgeuntersuchung routinemäßig der TPHA-Test durchgeführt. Bei positivem Befund ist eine Behandlung mit Antibiotika in der Schwangerschaft möglich.
Röteln (Rubella)
Erreger der Röteln ist ein Virus, das fast ausschließlich über die Luft übertragen wird. Eintrittspforten sind die Schleimhäute des Nasen-Rachen-Raumes. Die Inkubationszeit beträgt 16 bis 18 Tage. Die Krankheit beginnt plötzlich mit Fieber, vergrößerten Lymphknoten und einem kleinfleckigen Ausschlag (Exanthem). Eine akute Infektion kann besonders im ersten Trimester zur Rötelnembryopathie, dem Gregg-Syndrom, führen. Hierzu zählen insbesondere Schäden an der Augenlinse, am Innenohr, Herzfehler und Mikrozephalie.
Aber auch andere Schädigungen und Untergewicht sind möglich. Die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des Kindes nimmt mit den Schwangerschaftswochen ab: von 50 Prozent in den ersten Schwangerschaftswochen bis 10 Prozent in der 16. Schwangerschaftswoche.
Später liegt sie deutlich unter 5 Prozent. Auch das Risiko einer schweren Schädigung wird im Verlauf der Schwangerschaft entsprechend geringer. Rötelninfektionen hinterlassen eine lang anhaltende Immunität. Bei der ersten Blutuntersuchung in der Schwangerschaft wird die Rötelnimmunität überprüft, wenn Sie nicht mit Ihrem Impfausweis einen ausreichenden Impfschutz nachweisen können. Ohne sicheren Immunitätsnachweis müssen sich Schwangere von möglicherweise Infizierten unbedingt fernhalten. Dies gilt besonders im Umgang mit Kindern und kann nach geltendem Mutterschutzgesetz zu einem Beschäftigungsverbot führen, wenn Sie in Einrichtungen mit Kindern arbeiten.
Infektionen vorbeugen
Um einer unbemerkten Streptokokken-Infektion vorzubeugen, können entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zwischen der 35. und 37.
Schwangerschaftswoche Vaginalabstriche vorgenommen werden. Bei Nachweis von Streptokokken der Gruppe B sollte während der Geburt eine Therapie mit einem Antibiotikum erfolgen. Diese Untersuchung kann sinnvoll sein, ist aber bislang noch eine Wahlleistung, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen.
Streptokokken der Gruppe B
Streptokokken besiedeln bei rund einem Viertel aller Schwangeren meist ohne Symptome Mund, Vagina, Darm oder Harnröhre. In der Regel sind die Erreger für erwachsene Menschen ungefährlich, wobei bei schwangeren Frauen manchmal Harnwegsinfekte und Entzündungen der Eihäute mit B-Streptokokken aufgetreten sind. Auch nach der Geburt wurden durch diesen Erreger verursachte Gebärmutterentzündungen festgestellt.
Eine Infektion des Babys kann bereits in der Gebärmutter erfolgen. Dann kommen die Babys schon infiziert auf diese Welt und zeigen Krankheitszeichen wie Atemstörungen, Trinkschwäche und extreme Blässe in den ersten 24 Lebensstunden. Bei Frühgeborenen liegt das Ansteckungsrisiko besonders hoch. Aber nur rund zwei Prozent der reifen Neugeborenen stecken sich an. Die vorgeburtliche Übertragung von Streptokokken der Gruppe B ist eine der häufigsten Ursachen der sogenannten Neugeborenen-Sepsis, die in vielen Fällen (20 bis 60 Prozent) den Tod des Babys verursacht.
Überlebende Babys erkranken an Lungen- und Hirnhautentzündungen und behalten oft bleibende Schäden im Nervensystem zurück.
Ein Abstrich aus Vagina und Enddarm wird in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche empfohlen, um eine eventuelle Infektion für das Baby zu verhindern. Behandlungen in der
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