Im Stein
Schlangen«, wer hat das so gesagt damals?, indem sie …, das OVG Berlin schaltete sich ein, die BAUNVO sowieso, das Finanzamt schickte Agenten aus, die sowohl die Verwaltungsgerichte, die BAUNVO und alle anderen, die mitmischten in diesem Chaos, dazu bewegen sollten, die Terminwohnungen, die Wohnungsprostitution, die bordellähnlichen Betriebe ja nicht am Geldumsatz zu behindern, die BAUNVO widersprach sich mehrfach, die Gerichte widersprachen sich mehrfach, alles wurde komplizierter als vorher, Terminwohnungen, bordellähnliche Betriebe oder doch Wohnungsprostitution, aber dann muss die Person, sprich die Prostituierte, auch in dieser Wohnung wohnen, bordellähnliche Betriebe sind in Wohngebieten unzulässig, oder doch nicht?, weil das VGH Mannheim schon am 9. 8. 1996 (mein Gott, wie lange das her ist, denkt AK und streicht über das steinerne Gesicht am Grab des Leutnants und fragt sich, wann er dieses augenlose Lächeln schon einmal gesehen hat, war nicht dieser seltsame Mann, den sie Mondauge nannten, auch auf der Tagung gewesen?) …, später aber, am 9. 4. 2003, stellte das OVG Berlin fest: »Bordellartige Betriebe sind im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig, sie können insbesondere nicht gemäß § 4 Nr. 2 BAUNVO als sonstige nicht störende Gewerbegebiete zugelassen werden …«, und dann setzten sie ihnen zu mit dem Begriff der »milieubedingten Unruhe«, »Oh Coppenrath & Wiese!«, hätte er früher gerufen , rief es vielleicht auch, obwohl er wusste, dass der Lude aus Tausendundeiner Nacht beziehungsweise Dortmund oder sonst einer Ruhrpott-City neuerdings die Urheberrechte darauf, also auf dieses Bonmot, beanspruchte, und er ist nach Berlin gefahren im Jahr zweitausendzwei, oder war es schon -drei?, um seinen Freund und geschätzten Kollegen Mr B. zu unterstützen, denn der hatte ihm einmal bei einer Immobiliensache geholfen, danke der Nachfrage!, Mr A., Mr B., wir müssen doch zusammenhalten, wenn es gegen die Ämter geht, Lärm im Treppenhaus durch unzufriedene und/oder alkoholisierte Kunden, Klingeln an falschen Wohnungstüren, Ansprache und Belästigung von Frauen und Mädchen, die in demselben Haus wohnten, An- und Abfahrtsverkehr sowie gewalttätige Begleiterscheinungen des Rotlichtmilieus , das Bundesverwaltungsgericht hat unter NVWZ-RR 1998, S. 540 die Frage offengelassen beziehungsweise die Antwort offengelassen, ob Bordelle als Vergnügungsstätten oder Gewerbebetriebe einzuordnen sind, das Problem der Unterscheidung des bordellartigen Betriebs ist hiermit nicht hinreichend ausgeführt, das VG Osnabrück wiederum widersprach in seinem Beschluss vom 7. 4. 2005 (der April scheint ein guter Monat für Beschlüsse zu sein) dem bisher unveröffentlichten juristischen Dokument des OVG Rheinland-Pfalz (verdammt nochmal: Ländersache?) MWRE 101080400, aber wurde nicht schon im Monat zwölf des Jahres zweitausend von der 35. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes die allgemeine Einstufung der Prostitution in bordellartige Betriebe und anderswo und im Allgemeinen als unsittlich, wie es ja all die Jahre vor Einführung des ProstG …, wenn es nicht den Bürgerinitiativen »Kontra Großbordell in Dülmen« und »Front gegen Groß-Bordell in Heidenau« (welche Schreibvariante die richtige sei, »Großbordell« oder »Groß-Bordell« konnte trotz Intervention am OVG Berlin nicht geklärt werden) gelungen wäre, eine Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof …, was blieb AK da anderes übrig, als Immobilien zu erwerben, schon in den Neunzigern haben sie ihn regelrecht in die Immobilienbranche gezwungen, keine Kindergärten in der Nähe, keine Kirchen, keine Ämter, keine Altersheime, damit er die Objekte ausschließlich gewerblich vermieten konnte, damit sich niemand störte, nur Huren wurden als Mieter zugelassen, aber irgendeiner störte sich immer an seinen Plänen, seiner Anwesenheit, seiner Notwendigkeit. Und er wollte doch nur seinen Geschäften nachgehen hier in der Stadt, ganz normal, wie in jeder anderen Branche auch. Träumte schon Anfang der Neunziger von Häusern, in denen nur Huren arbeiteten, seinen Häusern, hellerleuchtete Fenster beziehungsweise Lichter hinter den Gardinen und Herzen wie Diamanten. Und er hatte seine Beziehungen über die Jahre gepflegt, Bullen, Politik, Ämter, das war leichter als in Berlin, wo sein geschätzter Kollege Mr B. zweitausendvier Insolvenz anmelden musste (Jahre später hörte er, wer angeblich dahintersteckte).
»Jeder
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