Irrweg Grundeinkommen
Einkommensbereichen statt. Zunehmend eingeschränkt wird diese Umverteilung durch die Einführung und Ausweitung von Zuzahlungen und die Praxisgebühr.
Die Ausgaben für Gesundheit insgesamt, auch für die gesetzliche Krankenversicherung, haben sich seit Mitte der 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend parallel zu der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts entwickelt. Es hat somitkeine Kostenexplosion stattgefunden. Der starke Beitragssatzanstieg ist auf ein Nichtschritthalten der Arbeitseinkommen mit der Entwicklung des BIP zurückzuführen. Zu diesem Zurückbleiben zählt neben den geringen Lohnsteigerungen auch der Entzug von Einkommen durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Damit müssen die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Ausgaben, die gesamtgesellschaftlichen Charakter haben, von einer kleineren und finanziell geschwächten Solidargemeinschaft aufgefangen werden. Zu den versicherungsfremden Leistungen zählen hier vor allem die Ausgaben für beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige. Diese Leistungen – besonders die beitragsfreie Versicherung der Kinder – könnten dem steuerfinanzierten Familienlastenausgleich zugerechnet werden. Insgesamt belaufen sich die versicherungsfremden Leistungen im Bereich der Krankenversicherung auf circa 22 Milliarden Euro (Meinhardt/Zwiener 2005).
Die Unterhaltsleistungen für Hartz-IV-Empfänger werden aus Steuermitteln finanziert. Hartz-IV-Empfänger werden in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit wurden für diesen Personenkreis im Jahr 2011 im Durchschnitt 124,22 Euro je Bedarfsgemeinschaft für die Kranken- und Pflegeversicherung als Beitrag gezahlt. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst im Durchschnitt 1,9 Personen. Ein Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von 3 000 Euro pro Monat leistet zum Beispiel ein Beitragsaufkommen in Höhe von 465 Euro. Der Differenzbetrag zwischen den Ausgaben für Hartz-IV-Empfänger und den Einnahmen durch die Beitragszahlungen durch den Bund geht zu Lasten der Versicherten. Obwohl die Grundsicherung für Arbeitssuchende eine steuerfinanzierte Leistung ist, gehen diese versicherungsfremden Leistungen zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten und nicht zu Lasten der Steuerzahler, die dafür aufzukommen hätten.
Nach Jahren des Negierens der Existenz von versicherungsfremden Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungwurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (Gesundheitsreform 2007) zum 1. April 2007 eine pauschale Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Im Rahmen des Konjunkturpakets II ist dieser Bundeszuschuss erhöht worden. 2011 sollen 13,3 Milliarden Euro gezahlt werden (Finanzbericht 2012). Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung das Rechnungsjahr 2011 mit einem Überschuss in Höhe von knapp 20 Milliarden Euro abgeschlossen hat, wird überlegt, diesen Bundeszuschuss an die Krankenversicherung zu kürzen und damit die versicherungsfremden Leistungen wieder den Versicherten anzulasten. Ursprünglich sollte sich der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben ab 2012 auf 14 Milliarden Euro belaufen (Finanzbericht 2012). Damit wäre ein Teil der versicherungsfremden Leistungen funktional richtig finanziert.
Arbeitslosenversicherung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) – gemeinhin als Arbeitslosenversicherung bezeichnet – ist die Organisation, der nach dem Sozialgesetzbuch III die Aufgaben der Arbeitsförderung übertragen wurden. Die Arbeitsförderung gilt als Kernstück der staatlichen Arbeitsmarktpolitik. Mit der Arbeitsförderungspolitik soll einerseits die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt und andererseits die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit durch die Zahlung des Arbeitslosengeldes gewährleistet werden. Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die während der Arbeitslosigkeit bei Erfüllung einiger Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit das ausgefallene Arbeitsentgelt teilweise ersetzen soll. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der Höhe des früheren Arbeitsentgeltes ab.
Auch bei der BA sind alle abhängig Beschäftigten pflichtversichert und damit zur Beitragszahlung verpflichtet. Die Beitragsbemessungsgrenze der BA entspricht der der Rentenversicherung. Durch die Beitragsleistung der Arbeitnehmer und
Weitere Kostenlose Bücher