Irrweg Grundeinkommen
in voller Höhe des Beitragssatzes erfahren, und der Versicherten, die, bezogen auf ihr Einkommen, mit einem degressiven Prozentsatz belastet werden, weil sie mit ihrem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die deutsche Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für Beschäftigte, die abhängig beschäftigt waren oder sind. So sind auch Arbeitslose Pflichtmitglieder. Dies gilt für alle fünf Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung). Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt zudem, dass die Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder ebenfalls zur Versichertengemeinschaft zählen. Soweit sie keine eigenen Erwerbseinkünfte beziehen, sind sie ohne eine weitere Beitragszahlung mitversichert. Verfügen sie über eigene Einkünfte, können sie je nach ihrem Erwerbsstatus ein eigenständiges Mitglied der sozialen Versicherung werden. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es die Besonderheit, dass die Mitglieder bei Überschreiten einer bestimmten Einkommenshöhe (Versicherungspflichtgrenze) die Wahlmöglichkeit haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, und sich somit der Pflichtversicherung entziehen können.
Nicht zur Solidargemeinschaft der Sozialversicherung gehören ferner Personen, die nicht abhängig beschäftigt sind; dies sind (bis auf Ausnahmen) die Selbständigen, Beamte und Personen, die die Möglichkeit haben, sich befreien zu lassen. Dies sind vor allem Freiberufler, deren Berufsorganisationen eigene Versorgungswerke aufrecht halten (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte etc.). Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kommen all die abhängig beschäftigten Personen hinzu, die ein Einkommen beziehen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die in eine private Krankenversicherung gewechselt sind.
Im Lauf der Zeit sind den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung Aufgaben zugewiesen worden, die gesamtgesellschaftlichen Charakter haben. Diese Aufgaben – man spricht von versicherungsfremden Leistungen – sind von ihrer Funktion her von der Gesamtgesellschaft und nicht von dem nach anderen Kriterien zusammengesetzten Kreis der Versicherten zu finanzieren. Die Höhe der Ausgaben der Sozialversicherung für versicherungsfremde Aufgaben beläuft sich auf etwa 80 Milliarden Euro. Das ist ein Volumen, das circa acht Beitragssatzpunkte ausmacht (Meinhardt/Zwiener 2005). Andersherum ausgedrückt: Die Summe aller Beitragssätze könnte um ungefähr acht Prozentpunkte niedriger liegen, wären die Sozialversicherungen nicht mit den versicherungsfremden Aufgaben belastet, sondern würden hierfür Einnahmen des Steuersystems verwendet. Vor allem im Rahmen der deutschen Vereinigung sind den Sozialversicherungen erhebliche Ausgaben zugewiesen worden, die an sich von der Gesamtheit der Steuerzahler zu finanzieren gewesen wären.
Gesetzliche Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Zeitablauf eine Reihe von Sparmaßnahmen beschlossen. Die wichtigste Begründung dafür war der Hinweis auf die Folgen des demographischen Wandels, hinter dem aber, wie oben erwähnt, massive wirtschaftliche Interessen und nicht eine überzeugende Politikstanden. So wurde schrittweise eine Berücksichtigung der schulischen und hochschulischen Ausbildungszeiten als rentensteigernde Zeit aufgehoben, für einen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahren wurden Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr eingeführt. Ab dem Jahr 2002 werden die Renten zudem aufgrund des sogenannten Riester-Abschlags und ab 2005 auf Grund des »Nachhaltigkeitsfaktors« nur noch in vermindertem Maße der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Im Ergebnis fällt die Höhe der Zugangsrenten gegenüber den Bestandsrenten weiter zurück. Rentner, die heute in Rente gehen, erhalten eine Rente, die im absoluten Betrag der einer Neurente zu Beginn der 1990er Jahre entspricht, das heißt, die wirtschaftliche Entwicklung ist aufgrund der Kürzungsmaßnahmen an den Rentnern vorbeigegangen.
Massiv verschärft wurde die Belastung der Rentner durch die Einführung der Riester-Rente. Mit dem Start dieser freiwilligen kapitalgedeckten Zusatzrente wurden alle Rentenansprüche, das heißt zukünftige Ansprüche, die Bestandsrenten als auch die Zugangsrenten, um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr für acht Jahre gemindert. Zukünftige Rentnergenerationen sollen die Chance haben, durch eine
Weitere Kostenlose Bücher