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Irrweg Grundeinkommen

Irrweg Grundeinkommen

Titel: Irrweg Grundeinkommen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Volker Meinhardt und Dieter Vesper Friederike Spiecker Heiner Flassbeck
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freiwillige zusätzliche Rentenversicherung, die vom Staat subventioniert wird, diese Kürzung eventuell – je nach zukünftiger Renditeentwicklung ihrer Anlagen – auszugleichen. Rentner und rentennahe Jahrgänge hatten freilich diese Chance nicht, mussten die Kürzung ihrer Ansprüche hinnehmen.
    Versicherte, die freiwillig eine Rentenversicherung abschließen, müssen einen Beitrag in Höhe von vier Prozent ihres Einkommens leisten, um eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Sie müssen diesen Beitrag ohne Beteiligung der Arbeitgeber aufbringen. Damit verschiebt sich die Belastung für eine Alterssicherung weiter zu Lasten der Versicherten. Neuere Untersuchungen zeigen zudem:
    1. Gerade Arbeitnehmer, die wegen geringer Arbeitseinkünfte eine niedrige Altersrente beziehen werden, schließen wegender zusätzlichen Belastung weniger häufig einen zusätzlichen Rentenvertrag ab (Geyer 2011). Hinzu kommt ein gravierender Konstruktionsfehler der Riester-Rente. Bezieht man nur eine niedrige Altersrente und muss Grundsicherung für Ältere beantragen, wird jede freiwillig angesparte Rente als Einkommen angerechnet und führt zu einer Kürzung der Ansprüche aus der Grundsicherung.
    2. Die versprochene günstige Rendite eines privaten Rentensparvertrages ist Illusion. Um seine eingezahlten Beiträge ohne jede Verzinsung zu erhalten, muss man mindestens das Lebensalter von 78 Jahren erreichen (Variante mit Gehaltsdynamik und mit Überschüssen). Bei einer erhofften Rendite von 2,5 Prozent muss man mindestens ein Lebensalter von 86 Jahren erreichen (Variante mit Gehaltsdynamik, mit Überschüssen). Die mindestens zu erwartenden Lebensalter erhöhen sich auf 85 und 109 Jahre, wenn nur die garantierte Leistung ausgezahlt wird, das heißt, keine Überschüsse zur Auszahlung kommen (Hagen/Kleinlein 2011).
    Mit der Riester-Rente wurde in Teilen die soziale Absicherung im Alter auf die Schultern der Arbeitnehmer verlagert. Wer die zusätzlichen Beiträge für die private Altersvorsorge (Riester-Rente) nicht aufbringen kann, erhält im Alter eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auf abgesenktem Niveau. Dieses Niveau hat sich von einem Niveau der Sicherung des erreichten Lebensstandards weit entfernt. Ein Arbeitnehmer, der sich heute zusätzlich für das Alter über eine Riester-Rente absichern will, muss Beiträge in Höhe von 13,5 Prozent (hälftiger Arbeitnehmerbeitrag von 19 plus vier Prozent für Riester) leisten. Wäre statt der privaten Riester-Rente eine allgemeine Beitragssatzerhöhung von vier Prozent durchgeführt worden, dann hätte der Arbeitnehmer eine Belastung von 11,5 Prozent zu tragen gehabt. Das Beitragsaufkommen wäre erheblich höher gewesen, das Rentenniveau langfristig höher, und die Arbeitgeber wären mit ihrem Arbeitgeberbeitrag beteiligt worden. Die Riester-Rente hat zu einerEntlastung der Arbeitgeber, einer zusätzlichen Belastung der Arbeitnehmer und großer Unsicherheit im Alter geführt, ohne dass jemals das Ziel einer Absicherung gegen die Altersarmut überhaupt erreichbar gewesen wäre.
    Als Konsequenz der mit den Rentenreformen 2001 und 2004 eingeleiteten Absenkung des Rentenniveaus ist eine massive Zunahme der Altersarmut zu erwarten. Nach Auswertung der Entwicklung der Rentenanwartschaften zeigt sich, dass sich für 50 Prozent der männlichen Arbeitnehmer der Babyboomer (Geburtskohorten 1956 bis 1965) in den neuen Bundesländern abzeichnet, dass ihre Renten unterhalb der Absicherungsgrenze für die Grundsicherung für Ältere liegen werden. Damit wird auch die Legitimität eines Alterssicherungssystems in Frage gestellt, das offensichtlich langjährig beschäftigte Arbeitnehmer in eine Grundsicherung mit der Pflicht, seine Bedürftigkeit nachzuweisen, drängt (Joebges und andere 2012).
    Gesetzliche Krankenversicherung
    Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Arbeitnehmer bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten verlassen und sich privat versichern. Obwohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze für den einzelnen die Beitragsbelastung degressiv zum Einkommen verläuft, kann es für eine Einzelperson (kurzfristig) kostengünstiger sein, sich privat zu versichern. Mit diesem Wechsel wird der Solidargemeinschaft Beitragsaufkommen entzogen. Eine Umverteilung findet somit von Gesunden zu Kranken und nur eingeschränkt zwischen den einzelnen

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