Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
werden kann.
Die Nudelfabrik «Fix und Fertig» möchte ein Nudelfertiggericht mit dem Namen «Spaghetti Miraculix» auf den Markt bringen. Alle Testesser sind begeistert. Bevor das Fertiggericht in die Großproduktion geht, möchte das Unternehmen jedoch wissen, ob es schon ein ähnliches Produkt auf dem Markt gibt. Dies prüfen die Juristen in der Rechtsabteilung. Dabei stoßen sie schnell auf das Nudelfertiggericht «Spaghetti Miracoli» und empfehlen, dem Nudelfertiggericht einen anderen Namen zu geben. Beide Namen seien zu ähnlich, als dass der Kunde im Supermarkt sie unterscheiden könne. Um keinen Ärger zu bekommen, nimmt das Unternehmen den Rat seiner Rechtsabteilung an und entscheidet sich für einen anderen Namen: «Lecker Spaghetti».
Gerade erfolgreiche Unternehmen müssen oft Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht führen. Andere Unternehmen machen sich gern ihren bekannten Namen zu Nutze. Manchmal ist das sogar erlaubt.
Fall 10: «Lila Postkarte – Muh!»
Sicher kennst du Milka-Schokolade. Milka-Schokolade erkennt man an dem lila Papier und der lila Kuh, die auf der Verpackung abgebildet ist. Die «lila Kuh» nennt man ein Markenzeichen, und dieses gehört dem Unternehmen, das die Milka-Schokolade herstellt.
Nun gab es jemanden, der hat sich eine lilafarbene Postkarte mit folgendem Text ausgedacht und verkauft:
Über allen Wipfeln ist Ruh, irgendwo blökt eine Kuh. Muh!
Rainer Maria Milka
Das Milka-Unternehmen fand das nicht witzig. Es klagte vor dem Landgericht gegen den Erfinder der Postkarte: «Die ‹lila Kuh› gehört mir, sie ist mein Eigentum. Niemand darf mein Eigentum verwenden und sich darüber lustig machen.» Der Erfinder der Postkarte meinte dagegen: «Wieso, wenn du mit lila Kühen Werbung machst, dann kann ich mich doch darüber lustig machen. Ich bin ein Künstler.»
Der Streit zwischen den beiden ging bis zum Bundesgerichtshof. Der hatte zu entscheiden: Eigentum oder Kunst? Was geht hier vor? Der BGH hat zu Gunsten der Kunst entschieden: Der Erfinder der Postkarte bekam Recht und darf weiter mit der Postkarte Geld verdienen. Zwar sei das Unternehmen Eigentümer des Markenzeichens «lila Kuh». Kein anderer dürfe Schokolade mit einer lila Kuh verkaufen. Das habe der Erfinder der Postkarte aber auch nicht getan. Er habe sich nur über den Hersteller der Schokolade lustig gemacht. Zwar habe er dabei ausgenutzt, dass das Markenzeichen «lila Kuh» so bekannt sei. Wenn es Milka-Schokolade nicht geben würde, würde niemand seine Postkartewitzig finden, und niemand würde sie kaufen. Es sei aber Teil der Kunstfreiheit, sich über Werbung lustig zu machen. Eine Grenze wäre nur dann erreicht, wenn der Erfinder der Postkarte die «lila Kuh» nicht nur für seine Kunst nutzen würde, sondern wenn er sie schlecht machen würde. Dann nämlich würde der Hersteller der Schokolade Schaden nehmen. Das aber habe der Erfinder der Postkarte nicht getan. Er habe sich nur lustig gemacht – als Künstler.
Urteil vom 3. Februar 2005 (I ZR 159/02)
c. Hilfe, es brennt! – Der Jurist als Feuerwehr
Manchmal geht in einem Unternehmen etwas mächtig schief. Dann müssen die Juristen überlegen, was sie tun können, um den Schaden für das Unternehmen möglichst gering zu halten.
Fall 11: «Lipobay»
«Lecker Spaghetti» kommt bei den Kunden gut an. Das Unternehmen «Fix und Fertig» ist begeistert. Nach einigen Monaten meldet sich die Staatsanwaltschaft bei der Unternehmensleitung. Sie teilt mit, dass jemand, der «Lecker Spagetti» gegessen hat, gestorben sei. Ob er an den Spagetti gestorben sei, sei unklar, jedenfalls habe er diese vor seinem Tod gegessen. Das Unternehmen überprüft sofort die Zusammensetzung von «Lecker Spaghetti». Da es nichts Besonderes feststellen kann, entscheiden die Juristen, zunächst abzuwarten. Weitere vier Monate später kommt ein erneuter Anruf von der Staatsanwaltschaft: Bei einem weiteren verstorbenen Patienten habe man im Magen «Lecker Spaghetti» gefunden. Die Juristen des Unternehmens sind ratlos. Es kann sich um dumme Zufälle handeln, es kann aber auch tatsächlich ein Zusammenhang der Todesfälle mit den Nudeln bestehen. Sie überlegen, die Nudeln vom Markt zu nehmen, sie also nicht mehr zu verkaufen. Da sich im Laufe der Zeit auch noch mehrere Menschen bei «Fix und Fertig» darüber beschweren, ihnen sei nach dem Essen von «Lecker Spaghetti» öfter mal schlecht, beschließt das Unternehmen, die Nudeln vom Markt zu nehmen. Die Juristen überlegen
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