Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
Gäfgen, einen Bekannten von Jakob. Sie befragt ihn und versucht herauszufinden, wo er den Jungen versteckt hält. Um das Leben des Kindes zu retten, droht ihm der Polizeipräsident mit Folter: «Wenn du nicht sagst, wo du den Jungen versteckt hältst, werde ich dich schlagen.» Aus Angst vor diesen Schmerzen gibt Magnus Gäfgen zu, den Jungen getötet zu haben, und führt die Polizisten zu seiner Leiche. Er wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Polizeipräsident hat sich strafbar gemacht. Es gibt kein Gesetz, das Polizisten erlaubt, einem Verdächtigen Gewalt oder Folter anzudrohen. Auch dann nicht, wenn sich ein anderer Mensch in Lebensgefahr befindet und er durch die Aussage des Verdächtigen gerettet werden könnte. Da der Polizeipräsident etwas gemacht hat, was er nicht durfte, hat ihn das Landgericht Frankfurt am Main wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall verurteilt. Die Richter haben bei der Strafe aber berücksichtigt, dass der Polizeipräsident dem entführten Jungen nur helfen wollte. Daher fiel seine Strafe gering aus.
Urteil vom 20. Dezember 2004 (5/27 KLs 7570 Js 203814/03)
Da der Polizeipräsident mit der «Rettungsfolter» gegen das Recht verstoßen hatte, durfte das Geständnis von Magnus Gäfgen, das er bei der Polizei aus Angst vor Schlägen abgegeben hat, vor Gericht nicht verwertet werden. Gäfgen hat den Mord aber vor Gericht erneut gestanden, und so konnten die Richter dieses Geständnis verwerten und den Angeklagten verurteilen.
3. «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser»:
Die Gewaltenteilung
Vielleicht hast du den Begriff «Gewaltenteilung» schon einmal gehört. Die Gewaltenteilung ist ein ganz wichtiger Teil unseres Rechtsstaates. Gewalt hat dabei nichts mit körperlicher Gewalt zu tun. Schläge sind in Deutschland streng verboten. Und trotzdem geht vom Staat viel Gewalt aus. Gewalt, die wir nicht sehen können: Der Staat bestimmt, kontrolliert, bestraft und spricht Recht. Damit nicht zu viel Macht in einer Hand ist, gibt es innerhalb des Staates eine Gewaltenteilung, eine Art «Arbeitsteilung». Der eine macht dies, der andere macht das: Der Gesetzgeber, also der Bundestag, erlässt die Gesetze. Die Verwaltung, etwa die Polizei, führt die Gesetze aus. Und die Gerichte kontrollieren, ob alles richtig gemacht wird. Auch die Gewaltenteilung steht in Artikel 20 Grundgesetz. Sie ist so wichtig, dass der Gesetzgeber sie niemals abschaffen kann.
Leon Kuhfuß ist jetzt 20 Jahre alt. Schon als Kind wurde er wegen seines Namens gehänselt und ausgelacht. Die Kinder sangen: «Kuhfuß, Kuhfuß, in die Scheiße treten muss!» Oder: «Wer ist das? Eine Kuh mit nur einem Fuß – der Kuhfuß!» Das Gelächter von damals hat Leon Kuhfuß noch heute im Ohr. Und noch heute ist es ihm peinlich, sich jemandem vorzustellen: «Guten Tag, mein Name ist Kuhfuß.» Leon Kuhfuß wünscht sich nichts mehr, als einen ganz normalen Namen zu haben.
Aber was hat das mit den drei Gewalten zu tun?
a. Die erste Gewalt macht die Gesetze – die Gesetzgebung
Im 1. Kapitel haben wir gesehen, wie die Volksvertreter im Deutschen Bundestag Gesetze machen. Diese Gesetze gelten für alle Menschen und müssen von allen beachtet werden. Die Volksvertreter waren fleißig – in Deutschland gibt es Tausende Gesetze. Sie alle wurden beraten, diskutiert, für gut befunden, verabschiedet und dann verkündet. Wie zum Beispiel die folgenden Gesetze:Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Zivilprozessordnung, Beurkundungsgesetz, Produkthaftungsgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Gesetz zur Regelung der Wohnraumvermittlung, Straßenverkehrsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, Aktiengesetz, Gesetz über den Versicherungsvertrag, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Strafgesetzbuch, Jugendgerichtsgesetz, Strafvollzugsgesetz, Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, Anfechtungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Bundeswahlgesetz, Wahlprüfungsgesetz, Bundesversammlungsgesetz, Bundesministergesetz, Parteiengesetz, Bundespolizeigesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Heimatlose-Ausländer-Gesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Sozialgesetzbuch, Baugesetzbuch, Gaststättengesetz, Atomgesetz, Bundeskleingartengesetz, Jugendschutzgesetz, Vereinsgesetz, Waffengesetz,
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