Kein Öl, Moses
schläft so regelmäßig, daß man die Uhr nach ihm richten kann. Wir sagen das nicht ohne Stolz.
Es ist allerdings auch möglich, daß wir lügen, wie alle Eltern.
Was Sie brauchen, ist ein guter Anwalt
Vor einigen Jahren hatte sich Billitzer für zwei Stunden die Summe von 40 Shekel von mir ausgeborgt. Er versprach, sie noch am selben Tag zurückzugeben, was jedoch nicht geschah und weshalb ich ihn anrief. Billitzer bat um eine Woche Frist. Nach Ablauf dieser Woche suchte ich ihn auf und wollte mein Geld zurückhaben. Er sagte es mir für Montag mittag fix zu. Donnerstag nachmittag beriet ich mich mit einem Anwalt. Der Anwalt richtete an Billitzer die schriftliche Aufforderung, seine Schuld innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt dieser Aufforderung zu begleichen, widrigenfalls entsprechende Schritte eingeleitet würden. Als nach zwei Monaten noch immer keine Antwort von Billitzer vorlag, teilte mir der Anwalt mit, daß er angesichts der offenkundigen Zahlungsunwilligkeit Billitzers nichts weiter tun könne. Ich ging zu einem anderen Anwalt. Wir verklagten Billitzer. Fünf Monate später sollte die Verhandlung stattfinden, fand aber nicht statt, da Billitzer krankheitshalber nicht erschien. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein Jahr später wurde sie neuerlich angesetzt. Diesmal war Billitzer verreist. Nachdem ich eineinhalb Jahre gewartet hatte, ohne daß er zurückkam, engagierte ich einen dritten, bestens bekannten Anwalt, der die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen versuchte. Der Versuch scheiterte an der Weigerung des Richters, in Abwesenheit des Beklagten zu verhandeln. Wir appellierten an die nächsthöhere Instanz und wurden abschlägig beschieden, da diese Instanz für Zivilklagen, deren Streitwert weniger als 100 Shekel betrug, nicht zuständig war.
Abermals wartete ich ein Jahr auf Billitzers Rückkehr. Als sie nach einem weiteren Jahr tatsächlich erfolgte, übermittelte ich ihm durch einen Notar ein zusätzliches Darlehen von 60 Shekel, um die Streitsumme auf die nötigen 100 Shekel zu erhöhen. Unter diesen Umständen ließ die höhere Instanz unsere Klage zu und erteilte der niedrigeren Instanz den Auftrag zur Verhandlung in absentia des Beklagten. Da jedoch der Beklagte nicht in absentia, sondern, wie erwähnt, mittlerweile zurückgekehrt war, wurde der Prozeß bis zur Klärung der Sachlage vertagt. Ich zog einen noch besser bekannten Anwalt heran. Wir machten eine Eingabe an den Obersten Gerichtshof, um vom Justizminister eine Stellungnahme zu erwirken, die eine Begründung enthielte, warum ich meine 100 Shekel von Billitzer nicht zurückbekommen sollte. Die Stellungnahme des Justizministers empfahl mir, eine gerichtliche Klage einzubringen. Wir brachten eine gerichtliche Klage ein. Der Prozeß wurde vertagt, weil Billitzer eine Vertagung beantragte. Jetzt wandte ich mich an den überhaupt bestbekannten Anwalt in ganz Israel und erzählte ihm meinen Fall. Er hörte mir aufmerksam zu und gab mir den Rat, zu Billitzer zu gehen und ihn zu verprügeln. Ich ging zu Billitzer und verprügelte ihn. Daraufhin gab er mir die 100 Shekel in bar zurück.
Man muß eben einen wirklich guten Anwalt konsultieren.
Wunschloses Neujahr
Die jüngsten Untersuchungen der Regierung haben ergeben, daß - von Heuschreckenplagen abgesehen - der größte Schaden für unsere Volkswirtschaft durch das hemmungslose Versenden von Neujahrskarten entsteht.
Der schwitzende, keuchende Postbote, der in jenen auch klimatisch höchst ungünstigen Morgenstunden tonnenschwere Säcke mit Drucksachen durch die Sanddünen unserer Städte schleppt, ist jedem Bürger ein wohlvertrauter Anblick. Daß die Herstellung dieser Drucksachen überdies einen beträchtlichen Teil unseres Nationalvermögens verschlingt und daß die Beseitigung der weggeworfenen Wunsch- und Grußkarten unsere öffentliche Müllabfuhr und andere sanitäre Dienste aufs schwerste gefährdet, sei nur der Vollständigkeit halber angeführt.
Statistischen Erhebungen zufolge nehmen 60 Prozent der Empfänger die ihnen zugedachten Wünsche überhaupt nicht zur Kenntnis, sondern werfen sie ungelesen in den Papierkorb. Weitere 30 Prozent tun nach einem flüchtigen Blick das gleiche. Die restlichen 10 Prozent der Befragten haben keine Meinung. Und selbst an der Zuverlässigkeit dieser Ziffern muß gezweifelt werden. Ein Geschäftsmann in Jaffa mit einer Versandquote von 400 Neujahrskarten antwortete auf die Frage, warum er so viele Karten verschickt
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