Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karlheinz Deschner
Vom Netzwerk:
aus dem Heiligen Land kommende Richard von Cornwall, der Schwager des Kaisers und spätere deutsche König (S. 351), einen letzten und freilich wieder vergeblichen Vermittlungsversuch unternommen hatte. Und während Friedrich in jenem fieberheißen Sommer stets enger die Ewige Stadt zernierte, die Umgebung verheerte, Orte einnahm, schleifte, ohne daß der in die Enge getriebene Pontifex auch nur daran dachte nachzugeben, vielmehr wie eh und je Unterwerfung von Friedrich verlangte, demütiges Zukreuzekriechen, holte ihn selbst am 22. August 1241 der Tod. 49

    Wie sehr aber auch die Anschauungen, die Ziele beider auseinandergingen, einen gemeinsamen Gegner hatten sie, die »Ketzer«, und bei ihrer Bekämpfung arbeiteten sie einander nolens volens in die Hand.

7. Kapitel

Die Inquisition beginnt
    »Was die Ketzer anlangt, so haben sie sich einer Sünde schuldig gemacht, die es rechtfertigt, daß sie nicht nur von der Kirche vermittels des Kirchenbannes ausgeschieden, sondern auch durch die Todesstrafe aus dieser Welt entfernt werden. Ist es doch ein viel schwereres Verbrechen, den Glauben zu verfälschen, der das Leben der Seele ist, als Geld zu fälschen, das dem weltlichen Leben dient. Wenn also Falschmünzer oder andere Übeltäter rechtmäßigerweise von weltlichen Fürsten sogleich vom Leben zum Tode befördert werden, mit wieviel größerem Recht können Ketzer unmittelbar nach ihrer Überführung wegen Ketzerei nicht nur aus der Kirchengemeinschaft ausgestoßen, sondern auch billigerweise hingerichtet werden.«
    Thomas von Aquin 1

    »Die Päpste waren nicht nur Mörder in großem Stil, sondern machten den Mord auch zu einem Rechtsgrundsatz der christlichen Kirche und zu einer Bedingung für die Erlösung.«
    Der katholische Historiker Lord Acton 2

    »In jedem Gefängnis standen Kruzifix und Folter Seite an Seite, und in fast allen Ländern war die Abschaffung der Folter schließlich auf Bewegungen zurückzuführen, die auf den Widerstand der Kirche stießen, und auf Männer, die die Kirche verfluchte.«
    William E.H. Lecky 3

Die Anfänge der päpstlichen Inquisition in Deutschland – Konrad von Marburg
    Die Möglichkeit, gegen Häretiker einzuschreiten, bestand zwar längst im bischöflichen Sendgericht, genügte den Hierarchen aber nicht. Gewiß, es ging noch keinesfalls um ihre Selbstbehauptung, die Sicherung der klerikalen Existenz, jedoch um ein Vorbeugen, um entschiedenere Abwehr. Wiederholt sprachen sich Synoden des 11. und 12. Jahrhunderts für das Unschädlichmachen der Häretiker aus, ohne indes ein entsprechendes Vorgehen zu organisieren. Da rief am 8. Juli 1119 Papst Calixt II., uns schon als Urkundenfälscher begegnet, durch die Synode von Toulouse die weltliche Gewalt zur Ausrottung der »Ketzer« auf (VI 401 f.). Und nachdem 1179 Alexander III. dazu auf dem Dritten Lateranum etwas genauere Direktiven gegeben (VI 539) und die staatlichen Mächte zur Verfolgung unter Strafandrohung verpflichtet hatte, beschlossen 1184 sein Nachfolger Lucius III. und Kaiser Friedrich Barbarossa in Verona noch schärfere Maßnahmen und drohten bei Pflichtverletzung mit Bann, Interdikt, Absetzung.
    Wer sich dem priesterlichen Befehl versagte, galt als »Ketzer«, und es war die Kirche, stets die Kirche, die den weltlichen Herrscher zur Härte, zur Erbarmungslosigkeit zwang. »Sie wollte von Gnade nichts hören und von Ausflüchten nichts wissen. Der Monarch trage seine Krone mit der Verpflichtung, die Ketzerei auszurotten und dafür zu sorgen, daß die Gesetze gegen sie scharf seien und mitleidlos durchgeführt würden. Jede Zögerung wurde mit der Exkommunikation bestraft. Erwies sich das als unwirksam, so wurden seine Besitzungen dem ersten besten kühnen Abenteurer preisgegeben und ihm von der Kirche noch ein Heer zur Verfügung gestellt« (Lea).
    Die Episcopi mußten jetzt ein- bis zweimal jährlich in allen verdächtigen Orten Untersuchungen anstellen, was weniger die Einführung der bischöflichen Inquisition war als eine Fortsetzung des bischöflichen Sendgerichts. Innozenz III., der die Verfügung übernahm, forderte dann für exkommunizierte Häretiker den andauernden Bann. Und Gregors IX. Konstitution von 1231 setzt schon die Todesstrafe voraus. Als sie darum im nächsten Jahr Friedrich II. in seinen berüchtigten Blutgesetzen gebot, bestätigte er »lediglich eine bereits vorhandene Rechtsgewohnheit« (Hauck).
    Der Kaiser – was ihn weder entlasten kann noch soll, ihn vielmehr zusätzlich belastet –

Weitere Kostenlose Bücher