Leitfaden Homöopathie (German Edition)
(z.B. bei angeborener Hüftdysplasie, X- oder O-Beinen), vorausgegangener Gelenkentzündungen (Arthritiden) oder hormoneller Störungen. Posttraumatische Arthrose z.B. nach einer fehlverheilten Fraktur.
Begünstigende Faktoren: v.a. Übergewicht, einige Sportarten oder Schwerarbeit.
Symptome: Anfangs Steifegefühl an den befallenen Gelenken, später Schmerzen zu Beginn einer Belastung (Anlaufschmerz, „eingerostete Gelenke“), die sich über einen ständigen Belastungsschmerz zum Dauerschmerz auch in Ruhe und während der Nacht steigern. Bei einer so genannten aktivierten Arthrose (z.B. durch Überanstrengung) starke Schmerzen, Entzündung, Überwärmung, Erguss (rheumatoide Arthritis Kap. 12.3.1 ).
Therapeutische Strategie
Theoretisch handelt es sich bei der Arthrose um ein progredientes Krankheitsbild mit wenig Hoffnung auf Heilung. Die Tatsache, dass das klinische Beschwerdebild bei verschiedenen Patienten sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann (weniger Arthrose mit vielen Beschwerden im Gegensatz zu viel Arthrose mit wenigen oder keinen Beschwerden), relativiert jedoch die Theorie. Tatsächlich lindert eine sorgfältige homöopathische Verordnung nicht nur eine aktivierte Arthrose, sondern auch die chronischen Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen. Hier stellt die homöopathische Behandlung eine echte, kurative Alternative zur Schulmedizin dar.
Durch Homöopathie kann innerhalb weniger Monate das optimale Ergebnis mit schmerzfreier Belastbarkeit erreicht sein. Wenn im Vorfeld andere Therapiemöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden, kann in der Regel rein homöopathisch behandelt werden. Erhält der Patient eine schulmedizinische Therapie (z.B. antiphlogistische und analgetische Medikamente), kann diese fortgeführt werden, wie sie nach ihren Regeln indiziert ist. Bei fehlender Indikation sollte sie mit Beginn der homöopathischen Therapie abgesetzt werden bzw. dann, wenn sie sich durch eine fortschreitende Besserung erübrigt.
Homöopathische Behandlung
Bei der homöopathischen Behandlung von Arthrose muss unterschieden werden zwischen akuter, aktivierter Arthrose (Arthritis) und Arthrose mit rezidivierenden Arthritiden bzw. akuter oder subakuter Dauersymptomatik.
Akute, aktivierte Arthrose: die Behandlung erfolgt nach den Kriterien der Therapie bei akuten Erkrankungen ( Kap. 4.3 ). Dementsprechend muss mit dem passenden homöopathischen Medikament eine schnelle subjektive und objektive Besserung erfolgen (meist Stunden bis wenige Tage). Erfolgt keine eindeutige Besserung, kann das Medikament bald gewechselt werden. Ist die Behandlung der Akutsymptomatik gelungen, bleibt als „Restzustand“ das arthrotisch veränderte Gelenk ohne oder mit wenig Entzündung. Im Anschluss muss die Behandlung der eigentlichen Arthrose erfolgen.
Arthrose: Von einer klassisch homöopathischen Konstitutionsbehandlung ( Kap. 4.3 ) profitieren die meisten Arthrosepatienten erheblich. Sie erfahren eine deutliche Besserung ihres Beschwerdebildes und damit eine Zunahme der Lebensqualität. Da es sich bei den meisten Arthrosen um Krankheitsbilder mit einer langen Entstehungsgeschichte handelt, kann davon ausgegangen werden, dass auch die homöopathische Behandlung einen längeren Zeitraum (meist Monate bis Jahre) in Anspruch nimmt. Je nachdem, ob noch andere Erkrankungen beim Patienten vorliegen (was häufig der Fall ist), können die Symptome der Arthrose auch bei korrekter homöopathischer Behandlung noch über einen längeren Zeitraum persistieren. Dringt man im Zuge der Behandlung zur „Krankheitsebene“ der Arthrose vor und hat das passende Mittel gewählt, braucht das Medikament nur bei wesentlichen Veränderungen der Symptomatik (z.B. hinzutretende Krankheiten) gewechselt zu werden.
Wahl der Symptome
Die homöopathische Verordnung bei der Arthrosebehandlung umfasst weit mehr als die unmittelbaren Beschwerden:
Chronische Arthrosen mit subakuten Beschwerden oder aktivierte Arthrosen im symptomarmen Intervall werden nach den Regeln der klassisch homöopathischen Konstitutionstherapie behandelt ( Kap. 4.3 ). Dabei spielen die Symptome eventuell abgelaufener Arthritiden meist eine untergeordnete Rolle. Wohl aber können bestimmte, charakteristische Dauerbeschwerden durch die Arthrose zur Arzneimittelwahl herangezogen werden.
Akute, aktivierte Arthrosen müssen, zumindest zu Behandlungsbeginn, nach den Regeln der homöopathischen Akuttherapie behandelt werden, das heißt, das jeweilige Arzneimittel
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