LOL - verrücktes Wissen oder: Wie das Leben so spielt (German Edition)
...er muss wohl sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben )
Frage: „ Was haben denn Eure Eltern gemeinsam ? “
Antwort: „ Na die haben gemeinsam, dass sie keine Kinder mehr wolle n .“
Frank, 9 Jahre
( so ist das also... na woran oder an wem das wohl liegt? )
Frage: „ Wisst Ihr denn, was die Erwachsenen während eines Rendezvous so machen ? “
Antwort: „ Na da lernen sich die Erwachsenen besser kennen. Meine Mama sagt, wenn man den Jungs lang genug zuhört, dann kann es sogar sein, dass sie etwas Interessantes zu erzählen haben . “
Steffi, 11 Jahre
weitere Antwort: „ Papa sagt, beim ersten Rendezvous erzählt man sich schöne Lügen, um dann ein zweites Rendezvous zu bekommen . “
Marcel, 10 Jahre
( ...ob er verwandt ist mit Steffi ? )
Frage: „ Wann darf man denn eigentlich einen anderen Menschen küssen ? “
Antwort: „ Na wenn der Mann reich ist natürlich ! “
Kirsten, 11 Jahre
( übrigens kam diese Antwort wie aus der Pistole geschossen und Kirsten blickte dabei so energisch, als hätte ich eine Selbstverständlichkeit abgefrag t )
Frage: „ Was denkt Ihr denn, sollte man lieber verheiratet sein oder lieber alleine bleiben ? “
Antwort: „ Ich denke lieber alleine. Ich will nicht mit einer Frau Liebe machen, weil ich nicht will, dass sie anschließend fett wir d .“
Sebastian, 10 Jahre
weitere Antwort: „ Ich denke auch lieber alleine bleiben. Aber das ist irgendwie blöd, denn die Jungs brauchen ja Jemanden, der putzt und aufräumt. Zumindest sagt das die Mama immer . “
Bärbel, 9 Jahre
Den absoluten ,Vogel abgeschossen‘ hat aber Andreas, 10 Jahre, bei der folgenden Antwort:
Frage: „ Was muss man denn eigentlich tun, damit die Ehe lange hält und ein Erfolg ist ? “
Antwort: „ Man muss der Frau immer wieder sagen, dass sie die schönste Frau ist. Auch wenn sie aussieht wie dickes hässliches Nilpferd . “
Nachdem ich diese Gespräche geführt hatte verließ ich die Veranstaltung mit einem breiten Grinsen. Und auch heute noch hole ich bei schlechter Laune das Diktiergerät heraus und spiele diese Fragen und Antworten ab. Anschließend kann auch die schlechteste Nachricht nicht mehr meine Laune trüben....
***
Wenn das Recht kreativ wird
Skurril und unterhaltsam kann es übrigens auch vor Gericht zu gehen. Wer das nicht glauben möchte, dem sei das jetzt folgende Urteil aus einem deutschen Gerichtssaal vielleicht ein Beleg dafür:
Einen besonders beachtenswerten Anflug von Kreativität befiel den Amtsrichter vom Amtsgericht in Höxter, als er einen Fall verhandeln musste, in dem ein junger Mann mit einem Blutalkoholwert von 1,11 Promille sein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr steuerte. So weit, so gut und eigentlich kein besonderer Fall, wäre da nicht das ausformulierte Urteil, welches der Richter in diesem Fall sprach und in die Akten diktierte. Aber lesen Sie selbst, es handelt sich nicht um einen Scherz, sondern tatsächlich um ein rechtskräftiges und zu den Akten gelegtes Urteil des Amtsgerichts in Höxter vom vom 21.06.1995 mit den Aktenzeichen 8 CS 47 JS 655/95 und 8 CS 47 JS 96/95. Hier der originale Urteilstext:
„ Am 3. 3. 95 fuhr mit lockerem Sinn
der Angeklagte in Beverungen dahin.
Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier
und meinte, er könne noch fahren hier.
Doch dann wurde er zur Seite gewunken.
Man stellte fest, er hatte getrunken.
Im Auto tat's duften wie in der Destille.
Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.
Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt,
eine Straftat, und mag das auch klingen hart.
Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh,
§ 316 I und II StGB.
So ist es zum Strafbefehl gekommen.
Auf diesen wird Bezug genommen.
Der Angeklagte sagt, den Richter zu rühren:
„Das wird mir in Zukunft nicht wieder passieren!"
Jedoch es muß eine Geldstrafe her,
weil der Angeklagte gesündigt, nicht schwer.
30 Tagessätze müssen es sein
zu 30,- DM. Und wer Bier trinkt und Wein,
dem wird genommen der Führerschein.
Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen,
auch wenn man menschlich ihm ist gewogen.
Darf er bald fahren? Nein, mitnichten.
Darauf darf er längere Zeit verzichten.
5 Monate Sperre, ohne Ach und Weh,
§§ 69, 69a StGB.
Und schließlich muß er, da hilft kein Klagen,
die ganzen
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