LOL - verrücktes Wissen oder: Wie das Leben so spielt (German Edition)
Verfahrenskosten tragen,
weil er verurteilt, das ist eben so,
§ 465 StPO.
Dr. Hohendorf, Richter am Amtsgericht“
Wer jetzt seinen Augen nicht traut und denkt, dass doch ein Strafverfahren nicht gerade der geeignete Ort für solch kreative Anflüge ist und die Justiz etwas mehr Ernst beweisen sollte, dem sei auch nicht die schriftliche Erwiderung des Verteidigers des Angeklagten vorenthalten, in der der Rechtsmittelverzicht erklärt wird:
„ Der Mandant, einerseits zufrieden, andererseits ein wenig beklommen,
hat den Urteilsspruch vernommen.
Im Hinblick auf die Sach- und Rechtslagen, die allseits bekannten,
und nach Rücksprache mit dem Mandanten
tu ich hiermit kund für alle in der Rund', für Staatsanwaltschaft und Gericht:
Rechtsmittel einlegen - tun wir nicht.
Holle, Rechtsanwalt“
Juristen sind also nicht immer nur todernst wie dieses Urteil und die Antwort des Anwaltes darauf beweisen. War das Jurastudium für den erkennenden Richter etwa nur die zweite Wahl...? Darüber kann nur nur spekuliert werden.
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Gerichtssäle eignen sich nicht für Wunder
Sehr häufig vor Gericht entschieden werden muss die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen: Keiner gibt gern zu, dass er Schuld hat, denn dann drohen Erhöhungen der Versicherungsprämien oder andere, im Hinblick auf die eigene Brieftasche, nicht gerade günstige Strafen. Zufälligerweise (oder doch kein Zufall?) an einem 11.11. entschied das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 28 C 3374/86 einen solchen Fall und zog dabei in der Urteilsbegründung sogleich eine zum Datum passende Bilanz, was es von solchen Fällen hält. Ein Urteil, das man auch wenn man kein Jurist ist, schmunzelnd genießen kann, wie Sie gleich feststellen werden. Hier Auszüge aus dem Originaltext der richterlichen Urteilsbegründung:
„ (...) Das Gericht war in seiner bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.
Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, daß in der Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre. Möglicherweise liegt das daran, daß der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die Tatsache, daß trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach daran, daß unsere Gesetze so schlecht sind. Dies hinwiederum wäre allerdings kein Wunder. (...) “
Ist diesem Fazit noch etwas hinzuzufügen....?
(Beide eben dargestellten Fälle sind übrigens aus meinem Buch „Recht skurril - Die kuriosesten Fälle vor Gericht“, welches ebenfalls bei amazon unter diesem Link http://www.amazon.de/dp/B00CRXCXNK/ erhältlich ist.)
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Aus dem Protokoll
Wir bleiben noch kurz beim Thema , Recht ‘ und blicken über den Tellerrand in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, in dem ja wie wir alle wissen, nicht alles so geordnet abläuft wie in unseren Landen. Die USA sind ja weitläufig bekannt für die dort gefällten Urteile, aber was nur sehr wenige wissen ist, dass auch die Verhandlungen selbst immer wieder Anlass dafür geben, beachtet zu werden. So finden schon teilweise sehr skurril anmutende Frage - Antwort
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