Markus, glaubst du an den lieben Gott? (German Edition)
Beteiligung am besten funktioniert. Vielmehr wurde ein bunter Mix an Gruppen ausgewählt, damit auch negative Erfahrungen mit Beteiligung betrachtet werden können. Die ausgewählten Gruppen haben die Gelegenheit, ihre Erfahrungen gemeinsam weiterzuentwickeln und sich mit dem Thema ‚Wir sind nicht nur Deko!‘ auseinanderzusetzen. Dabei werden sie auch die Möglichkeit haben, mit künstlerischen Mitteln auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.“ Genau dabei habe ich sie mit meinen schauspielerischen Mitteln unterstützt – und es hat mir einen Riesenspaß gemacht.
Ein sehr interessantes und weit in die Gesellschaft hineinwirkendes Projekt von Gewaltprävention ist „Geheimsache Igel“. Gemeint ist damit ein Theaterstück, das vor Kindergarten- und Grundschulkindern gespielt wird. Die Wahrnehmung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen hinsichtlich sexueller Gewalt im Besonderen und Gewalt in allen anderen Ausprägungen soll damit sensibilisiert werden. Parallel stellen sich Hilfsorganisationen, Ämter, Kinderpsychologen und Therapeuten zur Verfügung, die das Projekt gut kennen. Hilfesuchende können bei ihnen Rat und Informationen erhalten.
Olaf Krätke, ein Kollege, den Sie vielleicht aus dem Film „Wickie und die starken Männer“ kennen werden, hat zusammen mit anderen Menschen „Geheimsache Igel“ ins Leben gerufen. Wir haben beschlossen, in Zukunft zusammenzuarbeiten. Unsere Themen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit haben eine große Schnittmenge. „Geheimsache Igel“ ist mittlerweile international erfolgreich und versteht sich als emotionaler „Türöffner“ im Aufzeigen von Missständen.
Meine Arbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk konzentriert sich vor allem auf die Eigenverantwortung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Über die Kinderrechte hinaus enthält sie Bestimmungen, welche die Ratifizierung, Bekanntmachung und den weiteren Umgang der Staaten mit dem Vertragswerk regeln. Die UN-Kinderrechtskonvention beruht auf vier Grundprinzipien:
der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Kinder weltweit;
dem Wohl der Kinder, ihrem Schutz und der Fürsorge für sie;
der Förderung der persönlichen Entwicklung jedes Kindes in größtmöglichem Umfang;
der Achtung vor der Meinung der Kinder und der Berücksichtigung ihres Willens bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen.
„Kinder im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen zwischen null und 18 Jahren. Das Besondere an der Kinderrechtskonvention ist, dass sie das Kind als Subjekt seines Lebens, als eigenständige Persönlichkeit mit eigenen Rechten in den Mittelpunkt stellt. Kindern werden nicht nur besondere Fürsorge- und Schutzrechte zugesprochen, sondern ausdrücklich auch Rechte auf Förderung und Partizipation“, so ein Zitat aus einer Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Und das sind die Kinderrechte im Einzelnen, von der UNO zu zehn Grundrechten zusammengefasst:
Das Recht auf Gleichheit: Alle Kinder sind gleich. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner Religion benachteiligt werden.
Das Recht auf Gesundheit: Jedes Kind hat das Recht, die Hilfe und Versorgung zu erhalten, die es braucht, wenn es krank ist.
Das Recht auf Bildung: Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen, was wichtig ist. Zum Beispiel die Achtung vor den Menschenrechten und anderen Kulturen. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule ihre Fähigkeiten entwickeln können und dass sie dazu ermutigt werden.
Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung: Jedes Kind hat das Recht, zu spielen und in einer gesunden Umgebung aufzuwachsen und zu leben.
Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln: Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken frei zu äußern. Die Meinung der Kinder soll in allen Dingen, die sie direkt betreffen, beachtet werden. Alle Kinder haben das Recht auf Information und Wissen über ihre Rechte. Jedes Kind hat das Recht, Informationen aus der ganzen Welt durch Radio, TV, durch Zeitungen und Bücher zu erhalten und Informationen auch an andere weiterzugeben.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung: Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von Gewalt.
Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung: Kein Kind soll schlecht behandelt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden. Kein Kind soll zu schädlicher Arbeit gezwungen
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