Mein sicheres Zuhause
Dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie diese Schwachstelle nicht dauerhaft beseitigen und das Tor fest verschließen, so dass man gar nicht mehr nach draußen gelangt. Auch können Sie das Tor einfach durch einen Zaun ersetzen.
Schließlich darf der Hinweis nicht fehlen, dass Sie den Zustand Ihres Zaunes und der Tore immer wieder kontrollieren sollten. Und jedem Hausbewohner muss klar sein, dass die Gartentore immer geschlossen sein müssen. Machen Sie vor allem Kinder darauf aufmerksam. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, kontrollieren Sie selbst noch einmal nach.
Darf ich mein Grundstück mit Stacheldraht schützen?
In manchen Ländern kann man es durchaus beobachten, dass Hauseigentümer ihren Zaun noch ein wenig aufrüsten und mit Stacheldraht versehen. Hierzulande ist das eher unüblich und in vielen Fällen sogar verboten. Aus gutem Grund, denn in solchen Vorrichtungen können sich nicht nur Tiere verfangen, sondern vielleicht auch die Nachbarskinder, die über den Zaun klettern, weil ihnen der Fußball in Ihren Garten geflogen ist. Und sogar, wenn sich ein Einbrecher in Ihrem »Nato-Draht« verfängt, dürfte auf Sie gehöriger Ärger zukommen. Denn diese Schutzmaßnahme ist unverhältnismäßig.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Niemand wird es Ihnen verwehren, wenn Sie sich durch geeignete Maßnahmen gegen Einbrecher schützen. Nur dürfen Sie es dabei auch nicht übertreiben und denjenigen, die auf Ihr Grundstück eindringen, schweren gesundheitlichen Schaden zufügen. Es sei denn, Sie selbst werden an Leib und Leben bedroht und handeln sozusagen in Notwehr. Aber wenn sich jemand auf Ihr Grundstück begibt, ist dieser Fall noch nicht gegeben. Die spielenden Kinder haben wir bereits erwähnt, aber auch wenn sich die Feuerwehr, Sanitäter oder die Polizei den Weg auf Ihr Grundstück bahnen, haben sie wenig Verständnis für solche Fallen. Zumal es wirksamere Maßnahmen gegen Einbrecher gibt.
Wenn jemand zu Schaden kommt, müssen Sie sich dafür verantworten. Und Sie können sich nicht damit rechtfertigen, dass Sie Warnschilder aufgestellt haben. Es geht immer darum, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Vor diesem Hintergrund lässt es sich nicht rechtfertigen, Menschen, die Ihr Grundstück betreten, schwer zu verletzen.
Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass ein Zaun keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein darf. In dem vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar auf ihrem Lamellenzaun eine Stacheldrahtbewehrung angebracht. Die städtischen Behörden hatten das verboten, weil davon eine Gefahr beispielsweise auf spielende Kinder ausgehe. Das Ehepaar klagte dagegen, doch die Richter gaben der Behörde Recht: Auch in einer Höhe von 1,80 Meter könnte der Stacheldraht von Kindern ohne Mühe erreicht werden. Dadurch gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, die nicht zu rechtfertigen sei (Az. 7 K 2595/05.KO).
Schützen, nicht strafen
Abgesehen von den rechtlichen Aspekten muss man sagen, dass ein solcher Schutz auch nicht effektiv ist. Einbrecher, die in Ihrem Stacheldraht hängen bleiben, mögen alles Mögliche sein, Profis sind sie ganz gewiss nicht. Und gegen solche Einbrecher können Sie sich weit wirksamer schützen als durch solche Brachialmaßnahmen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Elektrozäune, Glasscherben oder gar Selbstschussanlagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie irgendeine Tragödie anrichten, ist weit größer, als dass Sie wirksam Einbrecher abwehren. Daher unser Rat: Verzichten Sie auf solche Maßnahmen.
Wie sollte mein Garten bepflanzt sein?
Ihr Garten soll Ihnen vor allem Freude machen und Ihnen gefallen. Dennoch ist es sinnvoll, die Bepflanzung des Gartens auch wenig unter dem Sicherheitsaspekt zu betrachten. Dabei sind es zwei Gefahren, denen Sie begegnen müssen: Einmal sollte der Garten einem Einbrecher möglichst wenig Sichtschutz geben. Und dann sollte von den Pflanzen selbst möglichst keine Gefahr ausgehen.
Abstand zum Haus einhalten
Wir haben das Problem schon beim Gartenzaun (vgl. S. 50 f.) angesprochen: Man möchte sich nicht so gern auf sein Grundstück schauen lassen. Doch die dichte Hecke schützt eben nicht nur Sie vor neugierigen Blicken, sondern auch den Einbrecher. Wenn Sie schon eine Hecke pflanzen, dann sollte sie zusammen mit dem Zaun ein echtes Hindernis darstellen.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Büsche, Sträucher und Bäume nicht zu nahe an das Haus
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