Mein sicheres Zuhause
die Rechtsschutzversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung
Sie ist ein absolutes Muss. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf. Zwar können Sie auch eine reine Feuerversicherung abschließen, doch ist eine »verbundene Wohngebäudeversicherung«, die Ihr Haus gegen alle genannten Schäden absichert, sinnvoller. Vor allem die Schäden durch Leitungswasser werden unterschätzt. Dabei sind sie zehnmal häufiger als Feuerschäden und werden oft nicht rechtzeitig bemerkt.
Die Versicherung gilt nicht nur für das eigentliche Wohngebäude, sondern bezieht ebenfalls Garage, Nebengebäude und Schuppen mit ein. Auch Schäden an der Heizung, Einbauschränken (die Sie nicht selbst eingebaut haben), Markisen, Antennen, Alarmanlagen und Blumenkästen sind versichert oder können mitversichert werden.
Dabei brauchen Sie natürlich keinen gesonderten Schutz, wenn die Hausratversicherung schon für die genannten Objekte aufkommt. Im Allgemeinen ergänzen sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Die Hausratversicherung kümmert sich um alles, was sich in dem Gebäude befindet, die Wohngebäudeversicherung um das Gebäude selbst.
Im Falle der Antennen und Markisen hat das folgende Konsequenzen: Gehört die Antenne oder Markise ausschließlich zu Ihrer Wohnung, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf.
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung muss besonders hervorgehoben werden. Sie ist unabdingbar, wenn Sie einen Öltank haben. Denn als Besitzer eines Öltanks haften Sie ohne eigenes Verschulden. Allein die Tatsache, dass Öl austritt, macht Sie bereits zahlungspflichtig. Im Ernstfall können da über 100.000 Euro auf Sie zukommen. Die Versicherung springt nicht nur ein, wenn das Grundwasser, sondern auch wenn das Erdreich verseucht ist.
Was muss ich bei der Hausratversicherung beachten?
Die Hausratversicherung kommt für zerstörte oder entwendete Sachen auf, die zu Ihrem Hausrat gehören (vgl. S. 155). Dabei erstattet sie den Wiederbeschaffungspreis. Das heißt, Sie könnten von dem Geld ein gleichwertiges Produkt neu erwerben. Wird Ihr alter Fernseher gestohlen, dann bekommen Sie einen Betrag ausgezahlt, der es Ihnen ermöglicht, ein fabrikneues Gerät zu kaufen – allerdings keinen ultramodernen Flachbildfernseher, sondern ein vergleichbares Modell. Wird etwas beschädigt, dann kommt die Versicherung für die Reparatur auf.
Natürlich bezahlt die Versicherung nicht, wenn Ihr Fernseher oder andere Geräte Ihres Hausrats kaputtgehen. Sondern nur in den genannten Fällen, also wenn etwas gestohlen wird oder durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Wasserschaden Schaden nimmt.
Außenversicherung
Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch für Gegenstände, die sich vorübergehend (bis zu drei Monaten) außerhalb Ihrer Räumlichkeit befinden. Zum Beispiel weil sie in der Reinigung oder bei der Reparatur sind, Sie umziehen oder Sie diese Dinge auf Reisen mitnehmen, allerdings nur innerhalb Europas. Hier übernimmt die Versicherung einen Schaden von maximal zehn Prozent der Versicherungssumme.
Durch die Hausratversicherung ist auch der Hausrat Ihrer Kinder geschützt, wenn die als Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende vorübergehend nicht bei Ihnen wohnen.
Über die richtige Versicherungssumme abschließen
Damit Sie in den vollen Genuss der Leistungen kommen, müssen Sie Ihren Hausrat angemessen absichern. Das heißt: Die Versicherungssumme muss dem Wert Ihres gesamten Hausrats entsprechen (einschließlich derjenigen Sachen, die durch die Außenversicherung geschützt sind). Und zwar zum Neuanschaffungspreis. Denn den bekommen Sie ja im Fall des Falles auch ersetzt.
Ist das nicht der Fall, sind Sie unterversichert . Und die Versicherung kommt nicht mehr komplett für den Schaden auf, sondern bezahlt nur noch anteilig die Kosten (vgl. S. 160 f.). Auf der andern Seite ist auch nicht gut, wenn Sie überversichert sind. Dann genießen Sie zwar vollen Versicherungsschutz. Doch zu überhöhten Kosten. Und das sollten Sie ebenfalls vermeiden. Denn über die Jahre und Jahrzehnte kommt da schon einiges zusammen.
Wertermittlungsbogen nutzen
Versicherungsexperten weisen immer wieder darauf hin: Viele Haushalte sind hoffnungslos überversichert Sie haben preiswerte Möbel vom Discounter und sind abgesichert, als
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