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Mittelalter, 100 Bilder - 100 Fakten

Mittelalter, 100 Bilder - 100 Fakten

Titel: Mittelalter, 100 Bilder - 100 Fakten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Reinhard Barth
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deutschen Stämme Sachsen, Franken, Schwaben (ehemals Alemannen) und Bayern wuchsen im 10. Jahrhundert zu einer Einheit zusammen. Hauptgrund dafür war die Bedrohung durch die Ungarn. Das Reitervolk war erstmals 862 im Gebiet des heutigen Österreich erschienen und hatte seitdem die immer mal auftretenden Krisenperioden des karolingischen Reiches zu Raubzügen quer durch Mittel- und Westeuropa genutzt.
    Heinrich schloss mit ihnen 926 einen neunjährigen Waffenstillstand und zahlte den Ungarn jährlich Tribut. Daneben organisierte er aber eine Grenzverteidigung, ließ Burgen bauen und schulte seine Truppen. 932 kündigte er die Waffenruhe auf, und als die Ungarn im folgenden Frühjahr mit einem Heer erschienen, trat er ihnen gut gerüstet bei Riade an der Unstrut entgegen. Die Schlacht endete mit einer schweren Niederlage der Ungarn.

Im Vertrauen darauf, für einen Waffengang gerüstet zu sein, verweigert König Heinrich den Ungarn die Tributzahlung, was diese als Kriegserklärung auffassen. Der Holzstich mit dieser heroischen Szene entstand um 1880
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    (c) akg, Berlin

„Schutz und Schirm“ gegen „Gefolgschaft“
Grundherrschaft
    Nach der Definition des Wirtschaftshistorikers Friedrich Lütge ist Grundherrschaft die „Herrschaft über Menschen, die auf einem bestimmten Grund und Boden ansässig sind“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Herrschaft im Mittelalter nicht gleichbedeutend mit Tyrannei oder Ausbeutung war. Herrschaft hieß Gewährung von „Schutz und Schirm“ auf der einen Seite; ihr stand auf der anderen eine Pflicht zur „Folge“ gegenüber. In der agrarisch geprägten Welt des frühen Mittelalters bildete die Grundherrschaft das ökonomische Fundament für König, Adel und Kirche. Dabei nahm das Königtum eine Art Vorreiterrolle ein.
Verpflichtungen der Grundholden
    Der Besitz einer Grundherrschaft wurde meist in der Weise bewirtschaftet, dass der größere Teil des Landes an abhängige Bauern, die Grundholden, gegeben wurde, die verpflichtet waren, dafür Leistungen, Naturalabgaben, Geld oder Frondienste, zu erbringen. Daneben existierte auf dem kleineren Teil des Besitzes ein herrschaftlicher Eigenbetrieb, die „villa“ oder der Fronhof. Der Grundherr übte die Zwangsgewalt aus, vor allem das Recht der Einweisung und der „Abstiftung“ (der Ausweisung bei Straffälligkeit) des Grundholden. Die Grundherrschaft war weithin autark, zu den Fronhöfen gehörten auch immer Handwerksbetriebe. Der freie Bauer, in den Volksrechten noch immer das Ideal eines fränkischen Stammesgenossen, eigentlicher Träger der Wehrverfassung, aber mittlerweile Angehöriger einer Minderheit, wurde in karolingischer Zeit weitgehend von den Grundherrschaften aufgesogen, vor allem die geistlichen Herren profitierten davon. Die Grundholden übertrugen ihr Eigentum an die Kirche und ließen sich dafür eine Leibrente garantieren.
Politisches Absinken des Bauerntums
    Nach der Karolingerzeit verlief die Entwicklung in den einzelnen Gebieten unterschiedlich. Eine generelle Auswirkung aber zeigte sich überall: Der Bauer schied als Träger oder Mitträger des politischen Lebens aus. In den Kreisen der Aristokratie mit dem König an der Spitze und später auch in den Städten wurden die Entscheidungen getroffen. Nur in wenigen Gebieten, etwa in der Schweiz oder in Dithmarschen vermochten sich selbständige bäuerliche Gemeinschaften zu behaupten. Das politische Absinken bedeutete jedoch nicht unbedingt auch ein wirtschaftliches Absinken, im Gegenteil erfuhr die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Bauern – in Grundherrschaft und Genossenschaft – eine Aufwärtsentwicklung, die erst im 14. Jahrhundert endete.
    Der Zehnt
    „… ordnen wir nach Gottes Gebot an, dass alle Menschen den zehnten Teil ihres Besitzes und des Ertrags ihrer Arbeit ihren Kirchen und Priestern abgeben, Adelige, Freie und Liten (Unfreie), weil sie so einen Teil dessen, was Gott jedem Christen gegeben hat, an Gott zurückerstatten“, heißt es in einer Verordnung Karls des Großen. Der Zehnt war das Mittel, mit dem die Kirche hauptsächlich ihren Unterhalt bestritt. Bereits in der griechischen und römischen Antike unter anderem als Tempelabgabe bekannt, wurde er von der christlichen Kirche mit Berufung auf das Alte Testament (3. Mos. 27: „Alle Zehnten des Landes, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn … und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes

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