Mobbing
Mobbern, denen Sie begegnen können, sind:
Das Gespräch wird von vornherein verweigert oder der Termin immer wieder hinausgezögert.
Alles, was Sie vorbringen, wird abgestritten.
Der Mobber weicht aus, versucht abzulenken und sich auf Allgemeinplätze zurückzuziehen, er wechselt das Thema.
Er macht Ihnen umgekehrt Vorwürfe und greift Sie wegen vermeintlicher Verfehlungen an.
Er erklärt Sie für übertrieben sensibel und überempfindlich.
Er rechtfertigt sich damit, dass die Angriffe notwendig und berechtigt waren.
Er klagt und jammert, dass er es auch „nicht leicht“ habe und die letzten Monate sehr schwer gewesen seien („auf die Tränendrüse drücken“).
Er ist womöglich berechtigterweise empört, dass auch ihm Ungerechtigkeit widerfahren ist oder er benachteiligtwurde. Das rechtfertigt sein Verhalten zwar nicht, hilft aber beim besseren Verständnis der Motive.
Beispiel
Frau Z. reagiert auf die Äußerungen von Frau K. mit Gegenanschuldigungen: Frau K. sei auch nicht viel besser, sie solle sich erst einmal an die eigene Nase fassen (Konter), außerdem übertreibe sie, so schlimm sei das doch alles gar nicht. Und das Verstecken der wichtigen Akten sei doch nur ein harmloser Kollegenscherz gewesen (Bagatellisieren). Auch für sie, Frau Z., sei die letzte Zeit schwer gewesen, denn sie habe zuhause einen kranken Mann (Mitleidsmasche).
Der Mobber wird versuchen abzuwehren und zurückzuschlagen, und er wird sein eigenes Los beklagen. Damit müssen Sie rechnen. Lassen Sie sich nicht beirren. Wenn das Gespräch ergebnislos verläuft, ist das auch ein Ergebnis. Sie können dann z. B. sagen, dass man hier offenbar nicht weiterkommt, und entweder einen erneuten Termin vereinbaren oder das Gespräch abbrechen. Wenn Sie nicht weiterkommen, können Sie Ihr Gegenüber auch fragen, ob es einen neutralen Vermittler akzeptieren würde und wenn ja, wen. Achten Sie bei Ablenkungsmanövern darauf, dass Sie das Gespräch immer wieder auf Ihre Ziele zurücklenken. Sie haben jetzt klar vermittelt, dass Sie eine sofortige Einstellung der Mobbinghandlungen verlangen und ansonsten weitere Schritte einleiten werden.
Wie geht es weiter?
Nach dem Gespräch warten Sie ab, was in den nächsten Tagen und Wochen geschieht. Ist es zu einer Entspannungund Aussöhnung gekommen? Konnte der Konflikt von der persönlichen Ebene auf die Sachebene befördert werden? Konnten Sie sich bei weiter bestehendem Konflikt zumindest auf einen neutralen Schlichter einigen, dessen Schiedsspruch Sie beide akzeptieren würden?
Wichtig
Auch wenn das Gespräch nichts genützt haben sollte, haben Sie es zumindest versucht. So verhindern Sie, dass es später heißt, Sie seien nicht an der Lösung des Konflikts interessiert gewesen oder man habe nichts bemerkt.
Vielleicht werden Sie jetzt respektiert und man lässt Sie in Ruhe. Seien Sie trotzdem weiterhin auf der Hut! Wenn das Konfliktgespräch nicht gut verlaufen ist oder es sich als unmöglich erweist, ein solches Gespräch zu arrangieren, dann folgt die nächste Stufe, die den Übergang zur mittleren Phase markiert: Sie wenden sich nun an den Vorgesetzten, den Betriebs- oder Personalrat und/oder die Personalabteilung.
Den Vorgesetzten einschalten
Die Gegenwehr verläuft nicht immer nach idealtypischem Muster, d. h., die möglichen Ansprechpartner (Kollegen, Vorgesetzte, Betriebsrat, Personalabteilung) werden nicht unbedingt nacheinander eingeschaltet, sondern teilweise parallel. Widmen wir uns zunächst den Vorgesetzten.
Wir hatten bereits festgestellt, dass man in der Frühphase eines Konflikts den Vorgesetzten einfach nur darüber informieren kann, dass es Differenzen mit einem anderen Mitarbeiter gibt und dass man im Falle einer Eskalation auf ihnzurückkommen möchte. Man muss dabei aber aufpassen, nicht die Grenze zwischen Information und Anschwärzen des Kollegen zu überschreiten.
Idealerweise stellt sich der Vorgesetzte von selbst als Vermittler für den Bedarfsfall zur Verfügung. Vielleicht möchte er sich aber auch bewusst nicht einmischen. Zumindest aber sollte man sich schon eine Vertrauensperson (also einen Vorgesetzten, zu dem man einen guten Draht hat) auserwählt haben, um diese bei Bedarf anzusprechen.
Der Vorgesetzte hat die Fürsorgepflicht. Wenn Sie ihn informieren, will er vielleicht umgehend eingreifen. Überlegen Sie also, was Sie von ihm wollen.
Wenn die Gesprächsversuche mit dem Mobber scheitern sollten, muss der Vorgesetzte unbedingt eingeschaltet werden. Das gilt
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