Mobbing
besonders für kleine Betriebe, wo es keinen Betriebsrat gibt. Wenn der Betriebsrat eingeschaltet wird, erfährt es spätestens jetzt der Vorgesetzte ohnehin. Insofern gilt wieder, dass die meisten Kontakte nicht nacheinander, sondern zum Teil parallel stattfinden. Welche Einflussmöglichkeiten der Vorgesetzte hat, untersuchen wir in einem späteren Kapitel.
Wenn der Vorgesetzte der Mobber ist
Problematisch wird es natürlich, wenn der Vorgesetzte selbst der Mobber ist. Eine direkte Konfrontation ergibt dann wegen des ungleichen Machtverhältnisses keinen Sinn. Führen Sie also in diesem Fall kein direktes Konfliktgespräch! Sie könnensich stattdessen theoretisch an eine höhere Hierarchieebene wenden (z. B. die Geschäftsführung) Das birgt aber große Risiken, und spätestens jetzt müssen sie sich der Rückendeckung durch Personal- oder Betriebsrat versichern.
Je höher jemand in der Hierarchie angesiedelt ist, desto seltener wird er geopfert. Es kann Ihnen deshalb passieren, dass die Vorgesetzten zusammenhalten und jetzt alles noch schwieriger wird. Manchmal hingegen ist eine Beschwerde auf einer höheren Dienstebene sogar willkommen, weil man schon lange ein Auge auf eine bestimmte Person geworfen hatte. Vielleicht herrscht auch Krieg zwischen zwei Abteilungen und man schickt Sie nun vor. Sie sind dann zwischen die Fronten geraten. Alles hängt sehr stark von der individuellen Situation in ihrem Betrieb ab. Nur Sie kennen die dortigen Verhältnisse und können sich Ihre ungefähren Erfolgschancen ausrechnen.
Beschwerde bei den Interessenvertretungen
Laut Betriebsverfassungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren, „wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.“ Dem Arbeitnehmer dürfen aus seiner Beschwerde keine Nachteile entstehen. Soweit die graue Theorie.
Leider müssen Betriebsräte in der Praxis sehr genau abwägen, inwiefern sie in das empfindliche Machtgefüge eines Betriebes eingreifen sollen, und können sich nicht unbegrenzt für jeden Beschäftigten einsetzen. Auch die Interessen der Firma, einschließlich der Chefetage, müssen schließlich gewahrt bleiben. Und so kann es auch einmal zu unpopulären Entscheidungen kommen.
Ein klassisches Beispiel ist die Zustimmung eines Betriebsrates zu Kündigungen, wenn dafür gleichzeitig das Fortbestehen eines Betriebes garantiert wird. Wenn man sich an den Betriebsrat wendet, bedeutet das also nicht automatisch, dass der Konflikt nun befriedet wird. Besonders in der mittleren Phase ist es aber durchaus sinnvoll, sich an Interessenvertretungen zu wenden. Denn der Konflikt ist jetzt schon weiter fortgeschritten und die bisherigen Vermittlungsversuche blieben fruchtlos. Sie sollten jetzt keine Möglichkeit auslassen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sich an den Betriebsrat wenden
Jeder Arbeitnehmer ist berechtigt, sich mit einer Beschwerde an den Betriebs- oder Personalrat oder die Mitarbeitervertretung zu wenden (alle Begriffe werden synonym verwandt). Der Betriebsrat (BR) prüft die Beschwerde und kann beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken. Notfalls kann er die Einigungsstelle anrufen, ein betriebliches Schiedsgericht, das tätig wird, falls sich Arbeitgeber und BR nicht einigen können. Es kann aber auch sein, dass der BR die Beschwerde nicht übernimmt, etwa weil er schwach oder parteiisch ist oder der Mobber gute Verbindungen dorthin unterhält. DerMobber könnte z. B. Freunde im BR haben oder sogar selbst dort Mitglied sein.
Sich an die Personalabteilung wenden
Gibt es keinen BR oder hilft dieser nicht oder nicht in ausreichendem Maße, besteht noch die Möglichkeit, sich direkt an die Personalabteilung zu wenden. Dieser Weg ist noch schwieriger zu begehen, weil man dort ebenfalls eine Vertrauensperson finden muss, die sich für den Fall interessiert und auf eine Lösung hinarbeitet. Sie müssen hier deutlich machen, dass Sie nicht den Mobber verleumden möchten, sondern die Eskalation des Mobbingprozesses verhindern wollen. Dieser Argumentation kann sich die Personalabteilung (PA) schlecht entziehen, weil sie ja die Interessen des Unternehmens zu wahren hat. Die PA kann vor allem bei möglichen Versetzungswünschen behilflich sein und kann zudem Druck auf die betreffenden Abteilungsleiter ausüben, sich in den Konflikt
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