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MoR 02 - Eine Krone aus Gras

Titel: MoR 02 - Eine Krone aus Gras Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Colleen McCullough
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Italien. Es sollen nur diejenigen Bürger entlarvt werden, die ohne Rechtsanspruch in die römischen Bürgerlisten eingetragen worden sind. Um dies durchführen zu können, schlagen wir vor, die italienische Halbinsel in zehn Teile aufzuteilen — Umbria, Etruria, Picenum, Latium, Samnium, Campania, Apulia, Lucania, Calabria und Bruttium. In jedem dieser zehn Landesteile wird ein spezielles Gericht eingerichtet, das den Bürgerrechtsstatus eines jeden neu auf den Bürgerlisten verzeichneten Mannes überprüfen soll. Wir schlagen weiter vor, daß diese quaestiones mit Richtern und nicht mit Geschworenen besetzt werden und daß diese Richter Angehörige des römischen Senats sind. Der jeweilige Gerichtspräsident sollte ein ehemaliger Konsul sein, dem zwei jüngere Senatoren als Helfer beigeordnet sind. Wir werden diese Gerichte mit einem Katalog von Fragen versehen, die alle vor Gericht Geladenen unter Vorlage stichhaltiger Beweise beantworten müssen. Ich kann euch jetzt nur versichern, daß diese Fragen so detailliert sind, daß wir mit ihrer Hilfe sämtliche Falschbürger entlarven werden. Bei einer späteren Versammlung werden wir natürlich den ganzen Text der lex Licinia Mucia verlesen, aber ich möchte nicht schon bei der ersten Diskussion der Gesetzesvorlage alle Bestimmungen im Detail besprechen.«
    Der Senatsvorsitzende Scaurus erhob sich. »Wenn du erlaubst, Lucius Licinius, würde ich gern eine Frage stellen. Habt ihr vor, auch in Rom eins dieser Sondergerichte einzurichten, und wenn ja, soll dieses Gericht gleichzeitig auch die Bürgerlisten von Latium überprüfen?«
    Crassus Orator sah ihn ernst an. »Rom bekommt ein eigenes Gericht, das elfte, und Latium bekommt gleichfalls ein eigenes. Ich möchte jedoch noch hinzufügen, daß wir in Rom nach unserer Kenntnis nicht von einer massenhaften Eintragung von Falschbürgern auszugehen brauchen. Trotzdem sind wir der Meinung, daß es sinnvoll ist, auch hier ein solches Gericht einzurichten, da hier vermutlich auch einige Bürger auf den Listen stehen, die einer eingehenden Prüfung nicht standhalten werden.«
    »Ich danke dir, Lucius Licinius«, sagte Scaurus und setzte sich wieder.
    Seine Frage hatte Crassus Orator völlig aus dem Konzept gebracht. Seine anfängliche Hoffnung, eine rhetorische Glanzleistung vollbringen zu können, war mittlerweile dahin. Was als Rede begonnen hatte, entartete allmählich zu einem Frage-und- Antwort-Spiel. Noch bevor er seinen Vortrag fortsetzen konnte, war Quintus Lutatius Catulus Caesar aufgestanden, was den Verdacht des Konsuls bestätigte, daß die Senatoren heute nicht zu großartigen Reden aufgelegt waren.
    »Darf ich eine Frage stellen?« fragte Catulus Caesar bescheiden.
    Crassus Orator seufzte. »Aber ja doch, Quintus Lutatius, warum nicht. Schließlich tun das alle, selbst diejenigen, die überhaupt kein Rederecht haben. Also frage ruhig. Zögere nicht! Frage! Ergreife die Gelegenheit beim Schopf!«
    »Wird die lex Licinia Mucia auch bestimmte Strafen vorschreiben, oder soll das den jeweiligen Richtern überlassen bleiben, die sich auf bereits bestehende Vorschriften stützen können?«
    »Du wirst es nicht glauben, Quintus Lutatius, aber darauf wäre ich noch zu sprechen gekommen!« erwiderte Crassus Orator sichtlich entnervt. »Das neue Gesetz sieht explizit bestimmte Strafen vor. Vor allem den Bürgern, die sich beim letzten Zensus widerrechtlich in die Bürgerlisten haben eintragen lassen, droht der volle Zorn des Gesetzes. Das Gesetz sieht eine Prügelstrafe in Form von Peitschenhieben vor. Der Schuldige wird sodann mit allen seinen Nachfahren auf eine schwarze Liste derer gesetzt, die für immer das römische Bürgerrecht verwirkt haben. Der Schuldige muß eine Strafe von 40 000 Sesterzen bezahlen, und wenn er sich in einer Stadt oder Gemeinde römischen oder latinischen Rechtes niedergelassen hat, dann muß er diese mitsamt seiner Familie verlassen und an seinen Geburtsort zurückkehren. Insofern wird es also auch Ausweisungen geben. Alle die, die kein Bürgerrecht besitzen, sich aber auch nicht widerrechtlich haben eintragen lassen, haben nichts zu fürchten. Sie können an ihrem gegenwärtigen Wohnort bleiben und werden nicht ausgewiesen.«
    »Was ist mit denen, die schon bei früheren Volkszählungen falsche Angaben gemacht haben?« fragte Scipio Nasica der Ältere.
    »Sie werden weder körperlich bestraft, noch haben sie eine Geldstrafe zu erwarten, Publius Cornelius. Aber sie kommen auf die schwarze

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