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Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt

Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt

Titel: Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Mark Benecke
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seinen Kleidungsstücken nicht nachweisen ließen.
    Auf Ersuchen des Untersuchungsrichters, insbesondere aus dem Umstand, dass die Todesursache nicht sicher feststand, wurde die Mordkommission mit der weiteren Untersuchung des Falles beauftragt. Die Leiche war bereits in die Leichenkammer überführt. Die Bekleidungsstücke wiesen keinerlei Beschädigung auf, waren auch nicht beschmutzt, lediglich ein Handschuh zeigte Straßenbeschmierungen.
    Nach Entkleiden der Leiche und Waschen derselben zeigte der Körper keinerlei Verletzungen oder Schürfungen. Lediglich am Kopf fand sich eine Reihe von Verletzungen: an der rechten Kopfseite eine zehn Zentimeter lange und breit klaffende, fetzige Wunde im Haarbereich, unter welcher der Knochen mehrfach gebrochen und gegen das Schädelinnere zu eingedrückt war. Zudem fanden sich am Haarwirbel eine kleinere Wunde, durch die ein Knochenstück durchgespießt war, kleine Schürfungen am Ohr sowie in der linken Schläfenseite eine erbsengroße, runde Hautdurchtrennung mit unregelmäßigen Hauträndern und mit geringer Straßenverunreinigung in der Umgebung.
    Durch Untersuchung eines hinzugezogenen Arztes der städtischen Krankenanstalten wurde festgestellt, dass der Knochen unter dieser Hautwunde nicht beschädigt war, da der betreffende Arzt bei der Sondierung auf Widerstand stieß und daher nicht in das Schädelinnere eindringen konnte. Nach Ansicht der Beamten der Mordkommission waren die Verletzungen derart, wie man sie in der Praxis sehr oft bei Verkehrsunfällen, bei einem Sturz entstanden, sieht.
    Das zusammenfassende Gutachten der Mordkommission lautete: ›Der objektive Befund gibt keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass an dem Tode der Frau ein Zweiter schuld ist, vielmehr lässt der objektive Befund darauf schließen, dass Frau R. durch einen Unglücksfall zu Tode gekommen ist, indem sie auf der abschüssigen Straße mit dem Fahrrad zu Fall gekommen und hierbei mit dem Kopf gegen den Prellstein geflogen ist.‹
    Aufgrund dieses Gutachtens der Mordkommission wurde die Leiche vom Untersuchungsrichter zur Beerdigung freigegeben und am 27. November erdbestattet.
    Der Ehemann ließ nachstehende Traueranzeige in der Zeitung veröffentlichen:
    ›Es ist bestimmt in Gottes Rat, dass man vom Liebsten, was man hat, muss scheiden.‹ – Der Herr über Leben und Tod nahm Dienstagabend um sechzehn Uhr durch Unglücksfall meine liebe Frau und treu sorgende Mutter ihrer Kinder, Frau R., zu sich.
    Somit hätte dieser ›Unglücksfall‹ sicher niemals mehr seine Klärung gefunden, wenn nicht einem Polizeiwachtmeister nach nochmaliger gründlicher Untersuchung der Unfallstelle der Gedanke aufgestiegen wäre, dass doch eine zweite Person am Tod der Frau die Hand im Spiel gehabt haben musste. Dieser Verdacht wurde noch dadurch bestärkt, dass dem Wachtmeister von zuverlässiger Seite mitgeteilt wurde, das Familienleben der beiden sei kein gutes gewesen, im Gegensatz zur Angabe des Ehemanns, der sich als treu sorgender Familienvater hingestellt hatte.
    Aufgrund dieses durch einige weitere Beweise gestützten Verdachtes wurde nach einer neuerlichen Begutachtung durch einen Herrn der Mordkommission von D., die sich in der Hauptsache nur auf die bereits erhobenen Befunde stützen musste, am 4. November die
Exhumierung
der Leiche beantragt und von der Staatsanwaltschaft auch angeordnet, worauf ichgemeinsam mit dem Amtsarzt zehn Tage nach dem Tod die Leichenöffnung vornahm. Die Leiche war, da sie nur sieben Tage im Erdgrabe lag und noch dazu zur kalten Jahreszeit beerdigt gewesen war, in vollkommen frischem Zustand.
    Schon bei der äußeren Besichtigung der Leiche fiel der völlige Mangel von Verletzungen und Abschürfungen an den Gliedmaßen und am Körper auf, während der Schädel umfangreiche Zertrümmerungen und die Kopfschwarte mehrfache Wunden aufwies. Letztere war im Haarbereich der rechten Scheitelgegend, wo auch kleinste Kalkplättchen zu sehen waren, auf eine Länge von zehn Zentimeter breit klaffend aufgerissen, der darunterliegende Knochen mehrfach gesplittert und gegen das Schädelinnere zu eingedrückt.
    Wenn auch diese Befunde noch keineswegs einen Verkehrsunfall ausschließen ließen – gerade bei Überfahren durch schwere Lastkraftwagen sehen wir derartige schwere Schädelzertrümmerungen nicht so selten –, so musste doch die Beschaffenheit der kleinen Wunde an der linken Schläfe mit dem geschürften Wundsaum und mehreren kleinen Einrissen desWundrandes zumindest

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