Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt
der Straße in der nächsten Umgebung des Kopfes und auf der schwarzen Wollmütze – Befunde, die bereits am Tage der Leichenauffindung erhoben, jedoch nicht richtig bewertet wurden.
Am Prellstein sollen sogar an zwei Seiten Blutspuren gesehen worden sein, die naturgemäß zehn Tage später wegen des in der Zwischenzeit niedergegangenen Regens an dem im Freien gelegenen Prellstein auch mit empfindlichen Proben von uns nicht mehr nachzuweisen waren. Der Befund von Blut an diesem Stein hätte schon bei der Tatortbesichtigung den Verdacht einer gewaltsamen Tötung erwecken müssen. Wie hatte man sich denn die Anwesenheit von Blut an diesem Stein, der vier bis fünf Meter von der Leiche entfernt im Graben lag, zu erklären versucht?
Wenn der Stein auch durch einen anfahrenden
Kraftwagen
in den Graben geschleudert worden sein konnte, dann hätten sich jedoch zum Mindesten irgendwelche Radspuren finden müssen. Die Anwesenheit von Blut wäre aber auch dadurch noch nicht erklärt gewesen. Oder hatte man sich etwa vorgestellt, dass die Frau bei dem Sturz vom Rad an diesen Stein angestoßen und denselben mit ihrem geringen Körpergewicht und der geringen Wucht aus dem Straßenbett heraus und in den Graben geschleudert hätte?
Der Stein soll übrigens, wie der Straßenmeister angegeben hatte, bereits mehrere Tage vor dem »Unfall« umgelegt neben seiner Einbaugrube gelegen sein. Unverständlich bleibt weiter, dass den Blutspuren an dem neben der Leiche stehenden Straßenschutzstein, die als Spritzer beschrieben und in ihrer Anordnung als von unten nach oben verlaufend bezeichnet wurden,keine weitere Beachtung geschenkt wurde. Durch bloßes Anschlagen des Kopfes konnten diese schon wegen ihrer Anordnung nicht entstanden sein, wohl aber, wenn auf den auf der Straße aufruhenden Kopf der im Straßengraben aufgefundene Prellstein fallen gelassen wurde.
Nach dem Leichenöffnungsbefund und der aufgenommenen Tatortbesichtigung konnte man nur zu dem Schluss kommen, dass die Frau erschossen und nachträglich auf die noch Lebende, jedoch bewusstlos am Boden Liegende zur Herbeiführung des Todes der Stein geworfen beziehungsweise fallen gelassen wurde. Diese Reihenfolge der Tathandlungen konnte – abgesehen von der Lebensnähe dieses Ablaufes – auch aus dem Vorhandensein der Blutunterlaufungen an der Leiche erschlossen werden.
Während nämlich der linke Schläfenmuskel mit der Schusslücke ausgedehnte Blutdurchtränkung aufwies, fehlte eine solche im Bereich der rechtsseitigen Schädelsprünge nahezu vollständig. Zugleich musste die schwere Schädelzertrümmerung zu Lebzeiten erfolgt sein, da bei der Leichenöffnung ja festgestellt worden war, dass die nun tote Person Blut eingeatmet und während der Schädelzertrümmerung also noch gelebt hatte.
Besondere Erwähnung zur Aufklärung des ganzen Falles verdient meiner Ansicht nach auch noch das hinter der Leiche aufgefundene Fahrrad, dessen Vorderrad einen Achter aufwies und an dessen Speichen Straßenschmutz mit Blut vermischt in ziemlich dicken Krusten haftete. Bei einem Verkehrsunfall allein konnten diese Spuren nicht an diese Stelle in der Nähe der Nabe gelangt sein! Ihr Vorhandensein konnte einzig und allein nur den Schluss zulassen, dass sie, wenn vermutlich auch unbeabsichtigt, bei der künstlichen Erzeugung des Achters etwa durch Hineintreten mit einem blutbefleckten Schuh an die Speichen gelangten. Ein solches Vorgehen aber konnte letzten Endes wiederum nur dem Zweck dienen, die Tathandlung durch Vortäuschen eines Verkehrsunfalls zu verschleiern, was auch beinahe geglückt wäre.
Unter dem Verdacht, seine eigene Frau getötet und den Verkehrsunfall nur vorgetäuscht zu haben, wurde der Ehemann nun erneut in Haft genommen. In zahlreichen Vernehmungen blieb er jedoch stets dabei, bei dem ›Unfall seiner Frau‹ nicht zugegen gewesen zu sein.
Inzwischen wurde jedoch in Erfahrung gebracht, dass er in Beziehungen zu einer Hausangestellten gestanden, ihr Briefe geschrieben und auch ein Nähkästchen geschenkt hatte, das sich denn auch in ihrer Wohnung fand.
Außerdem hatte sich auch ein Waffenhändler gemeldet, der angab, der Ehemann habe bei ihm Pistolenmunition kaufen wollen. Bei der Gegenüberstellung erkannte er ihn als diejenige Person, die am fraglichen Tage bei ihm Munition für eine Pistole mit dem Kaliber 6,35 Millimeter gefordert hatte.
Aus diesem Verdacht heraus wurden uns noch die Kleider des Mannes, die er am fraglichen Tage getragen hatte, zur
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