Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt
den
Verdacht einer Schussverletzung
erwecken. Dieser wurde dann auch durch die weitere Leichenöffnung bestätigt.
Abb. 60: Ein Gattinnenmord – raffiniert, aber nicht raffiniert genug. Was wie ein Verkehrsunfall aussah, war eine Erschießung aus nächster Nähe. Hier die Einschusswunde (links) und der Ausschuss (rechts) am von den Rechtsmedizinern ausgekochten und zusammengeklammerten Schädel der Leiche. (Repro: M. Benecke)
Bei Gegenüberstellung des Ehemanns mit der noch nicht sezierten Leiche und bei dem Hinweis, die Leiche weise ja einen Schuss durch den Kopf auf, äußerte er, davon wisse er nichts, da er ja nicht dabei gewesen sei.
Dem Arzt des Krankenhauses, der die Leichenbesichtigung vorgenommen hatte und diese Wunde nicht gleich als Schusswunde erkannte oder wenigstens den Verdacht einer solchen aussprach, darf dabei nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden, da er ja in der Beurteilung von Schussverletzungen sicherlich gar keine oder eben nicht genügend Erfahrung besaß und durch das Misslingen der Wundsondierung infolge der hochgradigen Knochenverschiebung in seiner Vermutung der Entstehung durch stumpfe Gewalt bestärkt worden sein konnte.
Die weitere Untersuchung der Leiche ergab eine sechs Millimeter durchmessende, kreisrunde Schussverletzung in der linken Schläfenbeinschuppe mit
Schwärzung des Knochenrandes
, eine geschwärzte Tasche unter dem Einschuss sowie zahlreiche Brüche des Kiefers.
Auffallenderweise ließ sich zunächst der
Ausschuss in der Kopfschwarte
nicht nachweisen. Erst die genaue Untersuchung der Ränder der großen rechtsseitigen Platzwunde deckte sowohl am oberen wie am unteren Rande je einen kleinen, zackigen Einriss auf.
Nach diesem Befund war sichergestellt, dass die große, klaffende Platzwunde
erst nach dem Durchtritt des Projektils
erzeugt wurde, sonst hätte sich ja nicht sowohl am oberen wie am unteren Rande je ein Einriss zeigen können! (Der Schädel wurde zum genauen Studium der Verletzungen mazeriert [vom weichen Gewebe befreit; M. B.] und wieder zusammengesetzt.)
Dass der Schuss nicht etwa erst nach Entstehung der Platzwunde ausgeführt wurde, zeigte sich dadurch, dass es zu Bluteinatmung und Verschlucken von Blut sowie, bedingt durchdie weiteren Verletzungen, zu einer mäßigen Fetteinschwemmung in die Lungen gekommen war. Die Verletzungen mussten also zu Lebzeiten erfolgt sein.
Was die
Schussentfernung
anlangt, so konnte aus dem schon erwähnten Befund einer pulvergeschwärzten Gewebetasche unter der Einschusswunde mit positivem Nitritnachweis sowie anhand der strahlenartigen Form der Einrisse an den Wundrändern auf einen absoluten Nahschuss beziehungsweise auf eine Entfernung von nur einigen wenigen Zentimetern geschlossen werden. Vielleicht hatte es sich auch bei den ›Straßenschmutzauflagerungen‹ um die kleine Wunde herum um Pulverschmauch gehandelt, der aber durch das Wischen und Waschen bei der Sektion entfernt wurde.
Aus der Größe des Einschusslochs im Knochen und aus der Tatsache, dass es sich um einen Durchschuss gehandelt hatte, ließ sich ableiten, dass das Geschoss das Kaliber 6,35 Millimeter (Mantelgeschoss) hatte.
Im von mir erstellten Gutachten wurde ausgeführt, dass die schwere Schädelzertrümmerung keineswegs von der Durchschussverletzung allein herrühren konnte. Wenn wir auch bei Schüssen aus
größeren
Kalibern mit rasanten Geschossen gelegentlich umfängliche Schädelzertrümmerungen sehen, so waren doch die schweren Brüche im Bereich des Gesichtsschädels mit der Schussverletzung allein nicht in Einklang zu bringen, ebenso wenig auch eine dachgiebelförmige Aufrichtung der gebrochenen Scheitelbeine und die große Platzwunde an der rechten Kopfseite.
Diese Verletzungen konnten nur dadurch entstanden sein, dass auf den auf einer festen Unterlage – vermutlich der Straße – ruhenden Kopf eine heftige Gewalt mit breiter Angriffsfläche eingewirkt haben musste.
Dass der Kopf nach der Schussverletzung etwa von einem breiten Lastwagenrad überfahren und breit gequetscht wurde, konnte bei dem Mangel von erheblicheren Abschürfungen ausgeschlossen werden. Dagegen schien der bei der Tatortbesichtigungim Straßengraben aufgefundene Prellstein von fast fünfundsechzig Kilogramm Gewicht zur Erzeugung dieser schweren Zertrümmerungen bestens geeignet.
Verschiedene Umstände sprachen für die Richtigkeit dieser Annahme: Vor allem der Nachweis kleinster, vom Prellstein abgebröckelter Kalkteilchen in den Kopfhaaren der Leiche, auf
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