Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt
Untersuchung auf Blutspuren übermittelt. Dabei konnten neben Flecken auch kleine Blutspritzer an der Joppe und an der langen Hose festgestellt werden, die von menschlichem Blut der Gruppe A1 herrührten. Die Untersuchungen wurden an mehreren Flecken ausgeführt und ergaben stets dasselbe eindeutige Ergebnis. Der Ehemann gehörte nun der Blutgruppe 0 an, die Ehefrau besaß die Gruppe A1.
Auf Vorhalt dieses Ergebnisses erklärte der Mann nun, er lege Wert darauf, dass ihm das Gutachten des Sachverständigen vorgelegt werde. Es sei ausgeschlossen, dass sich Blut an der Hose fände.
Bei neuerlicher Gegenüberstellung mit dem Waffenhändler gab der Beschuldigte nun plötzlich und ganz unbegründet an, er habe nicht nur die Munition, sondern auch die Waffe bei ihm gekauft.
Tatsächlich wurde sie mit seiner Hilfe in einem Gebüsch, etwa dreihundert Meter von der Fundstelle der Toten entfernt, aufgefunden. Nun schüttete er dem Staatsanwalt sein Herz aus: Er habe an einem Tag
vor
dem Unfall seiner Frau, an demeine Treibjagd war, die Waffe in das Gebüsch geworfen. Der Waffenhändler blieb aber trotz dieser Aussage dabei, dass sie nicht bei ihm gekauft worden sein konnte.
Am 11. Dezember legte der Mann in der Zelle des Untersuchungsgefängnisses endlich nachstehendes Geständnis schriftlich nieder: ›Fräulein E. (die Haushaltshilfe) ist schwanger. Da ich Fräulein E. gern hatte, habe ich meine Frau erschossen und ihr den Stein auf den Kopf fallen lassen.‹
Am nächsten Tag bat er dann, das Geständnis selbst ausführlich aufschreiben zu dürfen, da er sich dann besser ausdrücken könne:
›Meine Braut (die Haushaltshilfe) war von mir geschwängert. Dieses hat sie mir schon vor zwei Monaten gesagt. In der Folgezeit haben wir öfters gesprochen, was nun werden sollte, und da habe ich ihr versprochen, sie in meinen Haushalt aufzunehmen.
Am 22. Dezember sagte sie zu mir im Hansa-Café, entweder musst du etwas machen oder ich. Ich habe daraus geschlossen, dass sie etwa Selbstmord begehen wolle oder aber dass ich meine Frau beseitigen sollte. Sie hat mir das nicht direkt gesagt, aber ich habe es so aufgefasst.
Ich habe mir jetzt gedacht, dass eine der beiden Frauen beseitigt werden müsste, und weil ich die E. lieber hatte, habe ich mir vorgenommen, meine Frau zu beseitigen. Die Patronen wollte ich mir aber nicht deshalb kaufen. Ich hatte vor, Kaninchen zu schießen. Am 24. November habe ich meine Frau veranlasst, mit in die Hagebutten zu fahren. Ich hatte hier schon den Gedanken der Tötung meiner Frau gefasst. Als wir von L. zurückfuhren, war ich vielleicht achtzig bis neunzig Meter vor meiner Frau, als sie rief: ›Walter, ich habe hinten wenig Luft darauf!‹
Ich bin dann abgestiegen und habe den Reifen aufgepumpt. Meine Frau hielt die beiden Fahrräder und stand zwischen denselben. Nun hielt ich den Augenblick für gekommen und nahm meine Schusswaffe aus der Tasche. Ich habe aus etwaeinem dreiviertel Meter Entfernung (nach dem Befund unglaubhaft!; Anm. Erich Fritz) geschossen. Als meine Frau nun auf dem Boden lag, kam mir der Gedanke, den schweren Stein, der abgebrochen war, auf den Kopf zu werfen. Ich habe das getan, weil ich damit rechnete, dass meine Frau vielleicht nicht tödlich getroffen sei und ich weitere Patronen nicht hatte; denn wenn meine Frau am Leben geblieben wäre, wäre meine Tat sofort herausgekommen.
Um dies zu vermeiden, wollte ich sichergehen. Ich wusste wohl, dass meine Frau nun tot war. Ich habe dann einen Verkehrsunfall vortäuschen wollen und habe das Fahrrad dorthin gelegt, wo es aufgefunden wurde. Mit dem Fuß habe ich auf die untere Hälfte des Vorderrades getreten und das Vorderrad verbogen. Den Stein habe ich die Böschung hinuntergeschmissen. Ich habe mich dann schnell mit meinem Fahrrad entfernt bis zu der Stelle, wo gestern der Revolver gefunden wurde. Ich muss mich berichtigen, ich hatte
zuerst
die Waffe weggeworfen und bin dann zur Tatstelle zurückgefahren, um mich zu überzeugen, ob meine Frau auch tot war. Ich habe auch angenommen, dass sie noch lebte, und weiß jetzt, wie ich anhand des vorliegenden Beweismaterials einsehe, dass ein weiteres Leugnen zwecklos ist. Ich will besonders erwähnen, dass ich während der ganzen Verhandlung anständig behandelt wurde und dass man mich nicht erpresst hat…‹
So weit das
wörtliche Geständnis des Täters
, dessen Tatausführung durch die Leichenöffnung und die Tatortbesichtigung in völligem Gleichklang stand.
Mitte Dezember
Weitere Kostenlose Bücher