MPU - was man wissen muss
in dem der Strafrichter die Eignung des Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen trotz Trunkenheitsfahrt mit 1,6 und mehr Promille festgestellt hat, darf die Fahrerlaubnisbehörde denselben Sachverhalt nicht erneut zum Anlass für eine Eignungsüberprüfung nehmen.
Negative MPU – Was nun?
Grundsätzlich stehen nach einer negativen MPU folgende Fragen im Raum:
Was kann ich nun tun, um ein positives Ergebnis zu bekommen?
Ist es sinnvoll, sich erneut an den Gutachter zu wenden?
Gibt es auf dem Rechtsweg über die Anfechtung eines Gutachtens die Möglichkeit, schneller oder einfacher die Fahrerlaubnis wiederzubekommen?
Welche Strategien sind sinnvoll, um die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich wiederzubekommen?
Kontaktaufnahme mit dem Gutachter
Die erneute Kontaktaufnahme mit dem oder den verantwortlichen medizinischen und psychologischen Gutachtern kann nur unter bestimmten Umständen eine sinnvolle Strategie sein. Die Gutachter werden nie eine gutachterliche Entscheidung verändern, wenn keine begründeten und nachvollziehbaren Argumente vorgebracht werden können. Reine Appelle an die Gutachter, dass man dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sei und dass man schon über 20 Jahre unfallfrei unterwegs gewesen sei, helfen in solchen Fällen nicht weiter. Auch generelle Kritik am Gutachtenverfahren ist hier sicherlich ebenfalls nicht hilfreich.
Die Gutachter werden nur auf belegbare neue Erkenntnisse reagieren, wodurch eine neue Bewertung der gutachterlichen Entscheidung begründet werden könnte. Im medizinischenBereich wären dies beispielsweise Erklärungen zu erhöhten Leberwerten durch entsprechende Spezialisten.
Wenn man also sicher ist, dass erhöhte Leberwerte nicht auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, sollte man schnellstmöglich einen Spezialisten (z. B. einen Gastroenterologen bzw. einen Facharzt für innere Medizin) aufsuchen und über geeignete medizinische Verfahren versuchen, wissenschaftlich fundierte Erklärungen für die erhöhten Leberwerte zu finden.
Neben dem Alkoholkonsum gibt es verschiedene Hintergründe, die für Veränderungen in den Standard-Leber-Laborwerten (GGT, GOT, GPT) verantwortlich sein können. Diese Ursachen dürfen allerdings nicht nur behauptet werden, sondern benötigen auch eine entsprechende Dokumentation durch fachlich kompetente Mediziner. Beispielsweise stellen die neuen Abstinenzdokumentationen über die Kontrolle auf EtG im Urin eine gute Möglichkeit dar, bei problematischen Veränderungen der Leber-Laborwerte trotzdem den Nachweis eines veränderten Alkoholkonsumverhaltens zu liefern.
Leber-Laborwertveränderungen können auch im Nachhinein über EtG-Haaranalysen entkräftet werden, wenn die Haare lang genug sind (mindestens 3 cm = drei Monate) und kein Alkohol konsumiert wurde.
Wenn auffällige Leberlaborparameter schon im Vorfeld bekannt sind, ist es wichtig, über einen längeren Zeitraum solche EtG-Haar- oder Urinanalysen vorzunehmen, um Alkoholverzicht zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die veränderten Leberwerte nichts mit Alkoholkonsum zu tun haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, ein sogenanntes „Gutachtennachgespräch“ mit seinen zuständigen Gutachtern zu vereinbaren. Hierbei kann man sich die Gründe für die negative Entscheidung erklären lassen und gegebenenfalls auch Möglichkeiten ansprechen, was man tun kann, wenn tatsächlich Fehler bei der Begutachtung erfolgt sind. Solche Gutachtennachgespräche sind kostenfrei und man kann zusätzliche wichtige Informationen über die Dinge hinaus erfahren, die man dem Gutachten entnehmen kann. Bei welchem Gutachter man dieses Gutachtennachgespräch ansetzt, ist natürlich abhängig davon, in welchem Teilbereich man Fragen hat, die man klären möchte. Allerdings sollte man bei einem solchen Gutachtennachgespräch auf die eigene Gesprächsführung achten, damit man nicht das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich wollte.
Der Gutachter wird kaum bereit sein, Hilfestellungen, Tipps und genaue Erklärungen zu geben, wenn man ihm mit einer grundsätzlichen Vorwurfshaltung begegnet oder gar und versuchen will, ihn von seinem „Irrtum“ und seinen vermeintlichen Fehlern zu überzeugen.
Versuchen Sie, die vorhandenen Argumente sach- und fachgerecht vorzutragen. Argumente greifen nur, wenn sie eine Neuorientierung der gutachterlichen Bewertung erlauben oder rechtfertigen.
Wird beispielsweise eine negative gutachterliche Entscheidung damit begründet, dass nur
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