MPU - was man wissen muss
wahrheitswidrige Angabe, seit der letzten aktenkundigen Verkehrsauffälligkeit sei nichts mehr vorgefallen, kann die Aussagekraft eines positiven Gutachtens infrage stellen: Der Gutachter hat dann aufgrund einer falschen Tatsachengrundlage entschieden. Vor dem Hintergrund, dass der Fahrerlaubnisbewerber seine Kraftfahreignung darzulegen hat, kann und muss im übergeordneten Interesse der Verkehrssicherheit von ihm erwartet werden, dass er keine wahrheitswidrigen Angaben macht.
Als zu Untersuchender sollte man ein eigenes Interesse daran haben, dass die Führerscheinakte vollständig ist und sämtliche Vorkommnisse Gegenstand des Explorationsgesprächs innerhalb der MPU-Begutachtung sind. Andernfalls riskiert man, dass nach Bekanntwerden der verschwiegenen Tatsache das (positive) MPU-Gutachten für unwirksam erklärt wird.
Beschränkung der Fahrerlaubnisentziehung
Kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht, z. B. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht mit hohem Schaden, kann das Gericht von der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, innerhalb der die Fahrerlaubnisbehörde gehindert ist, dem Betroffenen eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen, bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen. Allerdings nur dann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Entziehung der Fahrerlaubnis dadurch nicht gefährdet wird.
Unter Kraftfahrzeugen „einer bestimmten Art“ sind zunächst die Fahrzeuggruppen zu verstehen, die der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen zugrunde liegen. Eine weitere Differenzierung ist nach dem Verwendungszweck möglich, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist. Unterschieden werden kann zwischen Last- und Personenkraftwagen. Nicht ausgenommen werden können Fahrzeuge eines bestimmten Fabrikats, mit bestimmten Konstruktionsmerkmalen oder einer bestimmten Antriebsart. Ausgespart werden können auch nicht Fahrzeuge mit nur einem bestimmten Verwendungs- oder Fahrzweck, wie normale Dienstfahrzeuge „im Einsatz“. Anders verhält es sich jedoch, wenn die besondere Ausrüstung einen bestimmten Verwendungszweck bedingt, beispielsweise Krankenrettungs-, Feuerlösch- oder Behindertentransportfahrzeuge.
Eine Ausnahme bestimmter Kraftfahrzeugarten von der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommt in der Praxis nur in Betracht, wenn die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Vorlage eines Fahreignungsgutachtens abhängig ist. Bestehen nämlich grundsätzliche Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde auch für die Fahrerlaubnis für die ausgenommene Fahrzeugart eine Begutachtung an. Diese verläuft regelmäßig nur dann positiv, wenn zwischen dem Anlass für die Fahrerlaubnisentziehung und der Begutachtung eine gewisse Zeit der Bewährung liegt. Und dieser Zeitraum wird kurz nach Entziehung der gesamten Fahrerlaubnis als nicht ausreichend angesehen.
Kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist die schnelle unkomplizierte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für bestimmte Kraftfahrzeugarten in der Praxis unmöglich.
Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeugezu führen
Der Betroffene ist mit 2,33 Promille Fahrrad gefahren. Einen Führerschein für ein Kfz besitzt er nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Wegen dessen Nichtvorlage wird ihm verboten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrrad/Mofa) zu führen. Ist das rechtens?
Sogar das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen kann untersagt, beschränkt bzw. mit Auflagen versehen werden, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur bedingt geeignet erweist. Eignungszweifel liegen vor, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer BAK von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.
Weil bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der beim Fahrradfahren nicht zwischen Alkoholkonsum und Fahren trennen konnte, jederzeit damit gerechnet werden muss, dass er auch mit dem Auto fährt, hat die Behörde eine MPU anzuordnen. Dies darf aber im Zusammenhang mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht unmittelbar angewendet werden. Erforderlich ist, dass sich aus den Umständen des Einzelfalls eine nahe liegende und schwerwiegende, an die Risiken bei auffällig gewordenen Fahrerlaubnisinhabern heranreichende Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs herleiten lässt.
Unabhängig davon, dass man als Fahrradfahrer nur
Weitere Kostenlose Bücher