MPU - was man wissen muss
anerkannten Träger findet sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt: http://www.bast.de.
Im Bereich Qualitätsbewertung findet man dort neben der Liste der anerkannten Träger von Begutachtungsstellen auch die anerkannten Träger von §-70-Kursen.
Auf der Homepage des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine VdTÜV findet man Links zu den anerkannten §-70-Schulungsträgern, die im VdTÜV organisiert sind, und die nur mit ausgebildeten Verkehrspsychologen arbeiten: http://www.vdtuev.de/service/hilfen-zur-foerderung-und-verbesserung-der-fahreignung.
Daneben gibt es Verkehrspsychologen, die über entsprechende Erfahrung und Spezialkenntnisse verfügen. Meistens sind solche Fachpsychologen daran erkennbar, dass sie als „Fachpsychologen für Verkehrspsychologie“ oder „amtlich anerkannte verkehrspsychologischen Berater nach § 70 FeV“ ausgewiesen sind – diese Bezeichnungen finden Sie auf deren Homepage. Auch die Fachpsychologen der §-70-Organisationen verfügen zumeist über diese Qualifikationen. Die Fachqualifikationen müssen von den allgemeinen Beschreibungen wie „MPU-Berater“ oder „verkehrspädagogischer Berater“ unterschieden werden. Jeder darf sich so nennen – diese Begriffe sind keine Qualitätsmerkmale. Nur Psychologen mit abgeschlossenem Hochschulstudium können sich zudem Diplom-Psychologen nennen. In der neuen Studiumskonzeption in Deutschland würde dies dem Masterabschluss entsprechen, der dann ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden muss (Master of Arts M. A. oder Master of Science M. Sc.).
Bei der Auswahl des MPU-Beraters ist es wichtig, auf dessen Qualifikation zu achten. Hier sind besonders Fachpsychologen in Fachorganisationen oder Einzelpraxen zu empfehlen.
Neben Einzelberatungen können auch Gruppenberatungen bzw. Kurse sinnvoll sein. Gruppenmaßnahmen sind in der Regel etwas preisgünstiger, können aber den Nachteil haben, dass auf einzelne Teilnehmer weniger eingegangen werden kann. Die Vorbereitung auf die MPU kann damit unter Umständen weniger intensiv sein, was man aber durch häufigere Besuche oder durch zusätzliche Einzelmaßnahmen wieder ausgleichen kann.
Je nach Ausmaß können bei Alkohol- wie bei Drogenproblemen stationäre oder ambulante Therapien notwendig werden. Hier reicht die Unterstützung über eine qualifizierte MPU-Beratung nicht mehr aus.
Erneute MPU nach Rückfall
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, wenn der Betreffende wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen hat. Zählt dazu auch eine (erneute) Alkoholfahrt nach positiver MPU und Neuerteilung der Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnisbehörde darf jederzeit ein erneutes Eignungsgutachten fordern, wenn der Betroffene – auch nach erfolgreicher MPU – erneut auffällig wird. Dabei ist zu beachten, dass bei einem erneuten Gutachten alle Gegebenheiten und Umstände der Vergangenheit zur Bewertung herangezogen werden dürfen. Es ist nicht so, dass ein für den Betroffenen günstiges Fahreignungsgutachten zur Folge hat, dass vor seiner Erstellung liegende Umstände beispäteren fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nicht mehr berücksichtigt werden dürften. Selbst der behördliche Rechtsakt der Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat kein Verbot des Rückgriffs auf vor diesem Zeitpunkt liegende Ereignisse zur Folge.
Einer bloß vorbereitenden Maßnahme, wie es ein Fahreignungsgutachten darstellt, kann diese Rechtswirkung umso weniger zukommen. Die Einschätzung des Fahreignungsgutachtens, das zu dem Ergebnis kam, es sei keine weitere Autofahrt unter Alkoholeinfluss zu erwarten, war somit falsch. Der Inhalt des gesamten Gutachtens der ersten MPU wird dem erneut zu Untersuchenden vorgehalten. Seine Angaben werden anhand der erneuten Auffälligkeit kritisch hinterfragt werden.
Setzen Sie sich im Falle einer zweiten MPU-Begutachtung mit dem Inhalt des ersten Gutachtens auseinander. Seien Sie auf Fragen zu Ihren damaligen Angaben gefasst.
MPU nach Verstößen in der Probezeit
Ein Fahranfänger begeht innerhalb der Probezeit Verkehrsverstöße. Welche Konsequenzen hat das?
Nach dem ersten Delikt verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an. Dieses besteht aus neun Stunden Nachschulung und einer Fahrprobe. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten besprochen undWege zur zukünftigen Vermeidung aufgezeigt. Die Kosten
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