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Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt

Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt

Titel: Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Roman Leuthner
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in Verbindung setzt“(§ 219). Straftatbestände wie „Sabotage“(§ 104) oder „staatsfeindliche Hetze“(§ 106) waren bewusst möglichst allgemein definiert.

Die Sprache der Juristen
    Was bei Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller manchmal zu großer Erheiterung führt, ist oftmals nicht nur der Gegenstand, mit dem sich Gesetze, Regelungen und Verordnungen beschäftigen, sondern besonders die Sprache, in der die Diener des Staates Sachverhalte und Zusammenhänge ausdrücken. Wir kommen häufig nicht umhin, da eine gewisse Umständlichkeit zu konstatieren und darüber hinaus die merkwürdige Scheu, genau das beim Namen zu nennen, was eigentlich gemeint ist und gemeinhin auf der Hand liegt. Kurzum: Juristen und Bürokraten, Paragrafenreiter und Rechtsverdreher reden gerne um den heißen Brei herum. Umso mehr begrüßen wir es, wenn einfache Dinge auch mit einfachen Worten definiert werden, so dass wirklich jeder versteht, was gemeint ist. Etliche Beispiele dafür finden sich im Deutschen Lebensmittelbuch, in dem für den Verbraucher Leitsätze zusammengefasst sind, in denen die Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden:
     
    ! Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
     
    ! Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen.
    Punktum! Gott sei’s gelobt! Wer hätte es gewusst?
     
    Da werfen Originaltöne aus Urteilsbegründungen deutscher Juristen hinsichtlich der Präzision ihrer Formulierungen schon wieder einige Schatten auf ihr Ansehen:
     
    ! So stellte ein Oberlandesgericht fest, dass „das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen
erkälteten Zeugen (...) keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar(stellt)“.

     
    ! Ein Landgericht hob in einer Urteilsbegründung die Vorteile von Kunststofffenstern gegenüber Holzfenstern hervor: „Kunststofffenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in Bezug auf Wartung und Pflege - Holz hingegen hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.“
     
    ! Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet, legte der Bundesgerichtshof höchstamtlich fest.
     
    ! Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz hingegen bei der Ehefrau, befand ein Finanzgericht.
     
    ! An sich nicht erstattbare Kosten sind manchmal eben doch erstattbar, beschloss ein Landgericht: „An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.“
     
    ! In einem Verfahren über eine Beleidigungsklage in einem Nachbarschaftsstreit formulierte der Rechtsanwalt des Beklagten: „Mein Mandant hat geäußert, dass die Äußerung des Klägers, wonach mein Mandant sich verleumderisch über den Lebenswandel des Beklagten geäußert habe, eine falsche Äußerung darstelle. Die Äußerung über die Veräußerung verbotener Substanzen sei deshalb niemals gefallen.“Wie vielfältig die deutsche Sprache doch sein kann!
     
    ! Dass Juristen überall tätig sind und nicht nur Gerichte, Parteien und Behörden bevölkern, sondern auch in der staatlichen oder privaten Wirtschaft für die Pflege der deutschen Sprache streiten,
belegt ein Merkblatt, in dem sich ein Rechtskundiger in Diensten der Deutschen Bundespost der Definition des Wertsacks verschrieben hatte. Darin heißt es: „Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“ Alles versackt, pardon - alles klar?

Europa

Belgien
    § Falls ein Autofahrer trotz Gegenverkehr wenden will oder muss, hat er solange Vorfahrt, bis er die Geschwindigkeit verringert oder anhält.

Dänemark
    § Auch Straßenverkehrsvorschriften in anderen Ländern können amüsant sein. So gibt es in Dänemark eine Verordnung, die besagt, dass kein Autofahrer sein Fahrzeug in Bewegung setzen darf, bevor er nicht den folgenden Check gewissenhaft durchgeführt hat. Sollte er dabei beobachtet werden, wie er sein Fahrzeug in Bewegung setzt, ohne den Check absolviert zu haben, ist eine empfindliche Geldbuße von umgerechnet rund 50 Euro möglich: Bevor Sie in Dänemark mit Ihrem Auto losfahren, müssen Sie
    1. alle Lichter
    2. die Bremsen
    3. die Lenkung
    4. die Hupe auf Funktion prüfen.
    5. Weiterhin müssen Sie „durch eine hierfür geeignete

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